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Kirchenasyl hat juristisches Nachspiel

(MAZ) SCHWANTE Nach dem Kirchenasyl für zwei von Abschiebung bedro­hte Viet­name­sen in Schwante (Ober­hav­el) wird jet­zt gegen Gemein­dep­far­rer Johannes Köl­bel wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ermit­telt. Das habe ihm die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin mit Schreiben vom 16. Jan­u­ar mit­geteilt, sagte Köl­bel gestern. Geprüft werde, ob er den Para­grafen 92 des Aus­län­derge­set­zes ver­let­zt habe. Danach dro­ht Per­so­n­en, die aus­reisepflichti­gen Men­schen Unter­schlupf gewähren, eine Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren. 

Köl­bel hat­te dem 48-jähri­gen Viet­name­sen Xuan Khang Ha und dessen fün­fjährigem Sohn von Novem­ber bis Anfang Jan­u­ar Zuflucht gewährt. Nach­dem Polizeibeamte das Pfar­rhaus deswe­gen durch­sucht hat­ten, sicherten Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem evan­ge­lis­chen Lan­des­bischof von Berlin und Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, in der ver­gan­genen Woche zu, dass das Kirchenasyl kün­ftig respek­tiert werde. 

Er halte es für die Sache des Kirchenasyls für dur­chaus pos­i­tiv, wenn die Vorgänge auf dem Wege staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gek­lärt wür­den, sagte Köl­bel. Wegen der Haus­durch­suchung hat der Pfar­rer selb­st Anzeige erstat­tet. Die bei­den Beamten hät­ten für ihren zuvor tele­fonisch angekündigten “Besuch” keinen Durch­suchungs­be­fehl vor­weisen kön­nen, erläuterte er. Auf seine Rück­frage beim zuständi­gen Polizeis­chutzbere­ich, ob die Durch­suchung recht­ens ist, sei ihm das bestätigt wor­den. Der Durch­suchungs­be­fehl werde nachgere­icht — was bis jet­zt nicht geschehen sei. 

Staat­san­walt ermit­telt gegen Pfarrer

Johannes Köl­bel gewährte Viet­name­sen Kirchenasyl

(Berlin­er Zeitung) SCHWANTE. Nach dem Kirchenasyl für zwei von Abschiebung bedro­hte Vietnamesen
in Schwante (Ober­hav­el) wird jet­zt gegen Gemein­dep­far­rer Johannes Kölbel
wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ermit­telt. Das habe ihm die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin mit Schreiben vom 16. Jan­u­ar mit­geteilt, sagte
Köl­bel am Son­ntag. Geprüft werde, ob er den Para­grafen 92 des
Aus­län­derge­set­zes ver­let­zt habe.
Danach dro­ht Per­so­n­en, die aus­reisepflichti­gen Men­schen Unterschlupf
gewähren, eine Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren. Köl­bel hat­te dem
48-jähri­gen Viet­name­sen Xuan Khang Ha und dessen fün­fjährigem Sohn von
Novem­ber bis Anfang Jan­u­ar Zuflucht gewährt. Nach­dem Polizis­ten das
Pfar­rhaus deswe­gen durch­sucht hat­ten, sicherten Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem evangelischen
Lan­des­bischof von Berlin und Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, in der vorigen
Woche zu, kün­ftig Kirchenasyl zu respektieren.
Anzeige erstattet
Er halte es für die Sache des Kirchenasyls für dur­chaus pos­i­tiv, wenn die
Vorgänge auf dem Wege staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gek­lärt würden,
sagte Köl­bel am Son­ntag. “Daran beste­ht ein über­ge­ord­netes Inter­esse auch
der Lan­deskirche.” Wegen der Haus­durch­suchung hat der Pfar­rer selb­st Anzeige
erstat­tet. Die bei­den Polizeibeamten hät­ten für ihren unmit­tel­bar zuvor
tele­fonisch angekündigten “Besuch” keinen Durch­suchungs­be­fehl vorweisen
kön­nen, erläuterte er. Auf seine Rück­frage beim zuständigen
Polizeis­chutzbere­ich, ob die Durch­suchung recht­ens ist, sei ihm das
bestätigt wor­den. Der Durch­suchungs­be­fehl werde nachgere­icht — was bis jetzt
nicht geschehen sei.
Er kenne also for­mal bis jet­zt nicht den Grund für den keinesfalls
fre­undlichen Besuch, sagte der Geistliche. Dabei hät­ten die Polizis­ten auch
seine Pri­va­träume “von oben bis unten” durch­sucht, darunter den
Klei­der­schrank und eine Wäschetruhe im Schlafz­im­mer, wo seine kranke Ehefrau
gele­gen habe. Die Viet­name­sen wur­den von den Beamten nicht gefun­den. “Sie
waren nicht bei uns — warum auch immer”, sagte der Pfar­rer unter Hin­weis auf
die für die bei­den Kirchenasy­lanten bedrohliche Situation.
“Ich bin guten Mutes, dass die Sache nicht unbe­d­ingt zu meinen Ungunsten
aus­ge­ht”, meinte Köl­bel. Die bei­den Viet­name­sen genießen derzeit die Duldung
der Behör­den, bis ihr Antrag auf Rechtss­chutz gerichtlich entsch­ieden ist.
Die Kirche hat Stel­lung­nah­men von Amnesty Inter­na­tion­al und der
Flüchtling­sor­gan­i­sa­tion der Vere­in­ten Natio­nen UNHCR erbeten, die Aufschluss
über die Gefährdung der Viet­name­sen bei ein­er Abschiebung geben sollen.

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