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Kirchenasyl: Pfarrer widerspricht “Focus”

Kirchenasyl: Pfar­rer wider­spricht “Focus”

Kon­golese ein Vergewaltiger?

(Tagesspiegel) Bran­den­burg (Hav­el). Die evan­ge­lis­che St. Got­thardge­meinde in Brandenburg
hat einen Bericht des Mag­a­zins “Focus” zurück­gewiesen, wonach der bei ihnen
im Kirchenasyl befind­liche Kon­golese an ein­er Verge­wal­ti­gung beteiligt
gewe­sen sein soll. “Nach unseren Erken­nt­nis­sen enthält das zitierte
Vernehmung­spro­tokoll von 1993 einen Über­set­zungs­fehler”, sagte Pfarrer
Christoph Vogel. Das Wort “Demon­stra­tion” bedeute in der Heimatsprache
Lan­gala sowohl Demon­stra­tion als auch Verge­wal­ti­gung. Als der Mann befragt
wor­den sei, ob er an ein­er Demon­stra­tion in Kin­shasa teilgenom­men habe,
bejahte dies der Mann. “Der franzö­sis­che Dol­metsch­er wertete dies jedoch als
Teil­nahme an der Verge­wal­ti­gung der Erziehungsmin­is­terin des
Mob­u­to-Regimes”, erk­lärte der Pfar­rer. “Wir glauben dem Mann.” 

Kon­golese im Kirchenasyl soll krim­inell sein

(Berlin­er Mor­gen­post) Pots­dam — Der in Brandenburg/Havel im Kirchenasyl befind­liche Kon­golese hat
sich nach einem Bericht des Nachricht­en­magazins «Focus» selb­st als Mittäter
bei ein­er Verge­wal­ti­gung bezichtigt. Bei sein­er Vernehmung in Deutschland
habe der Mann berichtet, während ein­er Stu­den­ten­demon­stra­tion unter anderem
die Erziehungsmin­is­terin des Mobu­tu-Regimes bei ein­er Notzucht in Kinshasa
fest­ge­hal­ten zu haben. Deshalb habe das Aus­län­der­amt bere­its 1993 sein
Asylge­such abgelehnt. Das Mag­a­zin zitiert dabei aus dem
Vernehmungsprotokoll.
Nach Ansicht des Pfar­rers, bei dem der Kon­golese derzeit lebt, ist der
Vor­wurf aber falsch. «Der Mann ist unschuldig», sagte Christoph Vogel
gestern. Seine Selb­st­bezich­ti­gung, Mit­täter bei ein­er Verge­wal­ti­gung gewesen
zu sein, beze­ich­nete der The­ologe als «Über­set­zungs­fehler». Der Kongolese
habe bei Auf­nahme in Deutsch­land seine Aus­sage in der afrikanis­chen Sprache
«Lin­gala» gemacht, in der die Wörter «Demon­stra­tion» und «Verge­wal­ti­gung»
gle­ichbe­deu­tend seien.
Die evan­ge­lis­che St. Got­thardt­ge­meinde in Brandenburg/Havel schützt seit
ver­gan­genen Mon­tag den Mann, seine Frau und seine bei­den drei- und
sech­sjähri­gen Söhne vor der Abschiebung. Gegen den Pfar­rer, der Asyl
gewährte, wird wegen Bei­hil­fe zum Ver­stoß gegen das Asylge­setz ermittelt.
Auch gegen den Kon­gole­sen und seine Frau wurde ein Ver­fahren eingeleitet.
Der innen­poli­tis­che Sprech­er der CDU-Land­tags­frak­tion, Sven Petke, erklärte
am Son­ntag, es müsse grund­sät­zlich über die Kirchenasyl­prax­is in Brandenburg
nachgedacht wer­den. «Es zeigt sich auch hier, dass wir Ver­trauen in die
richti­gen Entschei­dun­gen der Gerichte und Aus­län­der­be­hör­den haben können.»
Die Staat­san­waltschaft ermit­telt auch gegen Pfar­rer Johannes Köl­bel wegen
des Kirchenasyls für zwei Viet­name­sen in Schwante (Ober­hav­el). Die
Strafanzeige kam laut Staat­san­waltschaft von einem DVU-Landtagsabgeordneten.
Das Kirchenasyl hat­te zulet­zt für Aufre­gung gesort, nach­dem die Polizei in
das Pfar­rhaus in Schwante (Ober­hav­el) einge­drun­gen war, in dem sie einen
Viet­name­sen und seinen fün­fjährigem Sohn im Asyl vermuteten. 

Pfar­rer: Kon­golese im Kirchenasyl ist unschuldig

(Berlin­er Zeitung, EPD) BRANDENBURG. Der Kon­golese, der sich mit sein­er Frau und zwei Söh­nen in
Bran­den­burg im Kirchenasyl befind­et, ist kein Krim­ineller. Das sagte
Christoph Vogel, der stel­lvertre­tende Super­in­ten­dent des Kirchenkreises
Bran­den­burg, am Son­ntag. “Der Vor­wurf der Verge­wal­ti­gung ist unser­er Ansicht
nach unhalt­bar”, erk­lärte er. Die Darstel­lung des Nachricht­en­magazins Focus
sei auf einen Über­set­zungs­fehler zurück­zuführen. Focus berichtet in der
heuti­gen Aus­gabe, Josu Ndu­alu habe in dem Auf­nah­me­pro­tokoll des Bundesamtes
für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge angegeben, “die Vergewaltigten
fest­ge­hal­ten” zu haben. In der kor­rek­ten Über­set­zung müsse es jedoch “die
Verge­waltiger fest­ge­hal­ten” heißen, betonte Christoph Vogel. Der damalige
Über­set­zer, ein Stu­dent, sei kein amtlich zuge­lassen­er Dol­metsch­er gewesen.
Die Kirchenge­meinde sehe deshalb keinen Grund, das Kirchenasyl in Frage zu
stellen.

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