Am heutigen Dienstag- Vormittag fand vor dem Amtsgericht eine Verhandlung wegen Bedrohung, Körperverletzung und Volksverhetzung statt. Der Angeklagte aus Potsdam
soll im August 2006 in Potsdam vor dem Haus Leibnitzstr. 30 einem sechsjährigen Kind das Ohr umgedreht und mit Knüppeln spielenden Kindern gedroht haben, sie mit diesen
Knüppeln totzuschlagen. Zu einem Geschädigten soll er geäußert haben: „Du scheiß Ausländer, halt die Klappe und lerne erst mal deutsch.“ Nachdem die Polizei
erschienen sei, habe er eine andere Geschädigte als „Ausländerschlampe“ beschimpft.
Im Zuge der Verhandlung sagte eine mehrköpfige Familie aus, zu dieser gehörte u.a. ein 42 jähriger Deutscher libanesischer Herkunft welcher vom Täter verbal
rassistisch angegriffen wurde.
Durch die komplette Zeugenvernehmung zog sich von Seiten der Richterin und des Staatsanwaltes ein wildes Gebräu von rassistischen Ressentiments und Vorurteilen
gegen das soziale Umfeld der ZeugInnen und teilweise auch Opfer. Die Verhandlung war geprägt von einem Klima, dass die Zeugen durch die Bank weg diffamierte, als unfähig
zur Erziehung hinstellte und sich in eine Verbalinjurie nach der anderen ergoss. Die Spitze dessen war u.a. der Umgang des Staatsanwaltes mit dem Schimpfwort „Arschloch“, dies sei in dem „sozialen Millieu“ der Zeugen doch vielleicht ein
normaler Begriff und werde nicht als Beleidigung gebraucht und bewertet. Außerdem sei es auch nicht weiter verwunderlich, dass der Beklagte auf dieses Wort reagierte
mit dem Ausdruck „Kanacke“- auch dies rechnete er wohl dem Millieu zu. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde der Deutsche libanesischer Herkunft in den Zeugenstand
gerufen, dieser gab an gut deutsch sprechen zu können. Wohl um ihn zu verunsichern,
versuchte der Staatsanwalt von diesem aufbrausend und lautstark zu erfahren ob nun
„Scheiß Ausländer“ Einzahl oder Mehrzahl sei, die Wortgruppe „Scheiß Ausländer“
gebrauchte er dabei ca. 6–7 Mal. Hiernach verstieg sich die Richterin gegenüber dem
Zeugen zu der Aussage, dass in deutschen Gerichten die Zeugen die Wahrheit zu sagen
hätten. Einer der Prozessbeobachter verlies hiernach empört den Raum und gab danach
an, dass eben dies in Gerichten rund um den Globus der Fall sei und hier eine klare
rassistische Äußerung darstellt.
Das Verfahren endete dann auch für den einschlägig vorbestraften Angeklagten, wie
nicht anders zu erwarten, äußerst milde, mit der Zahlung von 500? an die Staatskasse
wird es eingestellt werden.
Dazu sagt die Pressesprecherin des ak_antifa_potsdam: „Einen derart krassen Fall von
Klassenjustiz habe ich in meiner Zeit als Prozessbeobachterin noch niemals erlebt,
ich finde es empörend, dass bei Rassismus und Gewalt gegenüber sozial
Benachteiligten offensiv das rechte Auge zugedrückt wird.“