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Klassenjustiz am Potsdamer Amtsgericht

Am heuti­gen Dien­stag- Vor­mit­tag fand vor dem Amts­gericht eine Ver­hand­lung wegen Bedro­hung, Kör­per­ver­let­zung und Volksver­het­zung statt. Der Angeklagte aus Potsdam
soll im August 2006 in Pots­dam vor dem Haus Leib­nitzstr. 30 einem sech­sjähri­gen Kind das Ohr umge­dreht und mit Knüp­peln spie­len­den Kindern gedro­ht haben, sie mit diesen
Knüp­peln totzuschla­gen. Zu einem Geschädigten soll er geäußert haben: „Du scheiß Aus­län­der, halt die Klappe und lerne erst mal deutsch.“ Nach­dem die Polizei
erschienen sei, habe er eine andere Geschädigte als „Aus­län­der­schlampe“ beschimpft.

Im Zuge der Ver­hand­lung sagte eine mehrköp­fige Fam­i­lie aus, zu dieser gehörte u.a. ein 42 jähriger Deutsch­er libane­sis­ch­er Herkun­ft welch­er vom Täter verbal
ras­sis­tisch ange­grif­f­en wurde. 

Durch die kom­plette Zeu­gen­vernehmung zog sich von Seit­en der Rich­terin und des Staat­san­waltes ein wildes Gebräu von ras­sis­tis­chen Ressen­ti­ments und Vorurteilen
gegen das soziale Umfeld der Zeug­In­nen und teil­weise auch Opfer. Die Ver­hand­lung war geprägt von einem Kli­ma, dass die Zeu­gen durch die Bank weg dif­famierte, als unfähig
zur Erziehung hin­stellte und sich in eine Ver­bal­in­jurie nach der anderen ergoss. Die Spitze dessen war u.a. der Umgang des Staat­san­waltes mit dem Schimpf­wort „Arschloch“, dies sei in dem „sozialen Mil­lieu“ der Zeu­gen doch vielle­icht ein
nor­maler Begriff und werde nicht als Belei­di­gung gebraucht und bew­ertet. Außer­dem sei es auch nicht weit­er ver­wun­der­lich, dass der Beklagte auf dieses Wort reagierte
mit dem Aus­druck „Kanacke“- auch dies rech­nete er wohl dem Mil­lieu zu. Zu einem späteren Zeit­punkt wurde der Deutsche libane­sis­ch­er Herkun­ft in den Zeugenstand
gerufen, dieser gab an gut deutsch sprechen zu kön­nen. Wohl um ihn zu verunsichern,
ver­suchte der Staat­san­walt von diesem auf­brausend und laut­stark zu erfahren ob nun
„Scheiß Aus­län­der“ Ein­zahl oder Mehrzahl sei, die Wort­gruppe „Scheiß Ausländer“
gebrauchte er dabei ca. 6–7 Mal. Hier­nach ver­stieg sich die Rich­terin gegenüber dem
Zeu­gen zu der Aus­sage, dass in deutschen Gericht­en die Zeu­gen die Wahrheit zu sagen
hät­ten. Ein­er der Prozess­beobachter ver­lies hier­nach empört den Raum und gab danach
an, dass eben dies in Gericht­en rund um den Globus der Fall sei und hier eine klare
ras­sis­tis­che Äußerung darstellt.

Das Ver­fahren endete dann auch für den ein­schlägig vorbe­straften Angeklagten, wie
nicht anders zu erwarten, äußerst milde, mit der Zahlung von 500? an die Staatskasse
wird es eingestellt werden.

Dazu sagt die Press­esprecherin des ak_antifa_potsdam: „Einen der­art krassen Fall von
Klassen­jus­tiz habe ich in mein­er Zeit als Prozess­beobach­terin noch niemals erlebt,
ich finde es empörend, dass bei Ras­sis­mus und Gewalt gegenüber sozial
Benachteiligten offen­siv das rechte Auge zuge­drückt wird.“

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