(MAZ, 17.11.) Neuruppin/Potsdam Das an ein Symbol der Waffen-SS angelehnte Runenwappen der
Bekleidungsmarke “Thor Steinar” bleibt verboten. Das Landgericht Neuruppin
wies am Mittwoch die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurück, dessen
T‑Shirt beschlagnahmt worden war.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begrüßte das Urteil: “Der
Versuch, dieses Symbol in einem Markenlogo zu kaschieren, zeigt, mit welchen
Methode die rechtsextremistische Szene neuerdings versucht, ihre Ideologien
in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.”
Bildungsminister Holger Rupprecht (parteilos) sagte, bereits vor den ersten
juristischen Entscheidungen hätten mehrere Schulleiter im Land diese
Kleidung an ihren Schulen verboten. “Ich würdige ausdrücklich Mut und
Zivilcourage dieser Schulleiter.”
In dem Firmenlogo der Bekleidungsmarke werden zwei Runen so miteinander
kombiniert, dass sie für Eingeweihte die Doppel-Sig-Rune der ehemaligen
Waffen-SS zeigen. Nach Angaben des Innenministeriums hat sich das
Runenwappen in der rechtsextremistischen Szene zu einem eindeutigen
Erkennungszeichen entwickelt.