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Kleidung mit Runenwappen bleibt verboten

(MAZ, 17.11.) Neuruppin/Potsdam Das an ein Sym­bol der Waf­fen-SS angelehnte Runen­wap­pen der
Bek­lei­dungs­marke “Thor Steinar” bleibt ver­boten. Das Landgericht Neuruppin
wies am Mittwoch die Beschw­erde eines 20-jähri­gen Mannes zurück, dessen
T‑Shirt beschlagnahmt wor­den war. 

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) begrüßte das Urteil: “Der
Ver­such, dieses Sym­bol in einem Marken­l­o­go zu kaschieren, zeigt, mit welchen
Meth­ode die recht­sex­trem­istis­che Szene neuerd­ings ver­sucht, ihre Ideologien
in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.” 

Bil­dungsmin­is­ter Hol­ger Rup­precht (partei­los) sagte, bere­its vor den ersten
juris­tis­chen Entschei­dun­gen hät­ten mehrere Schulleit­er im Land diese
Klei­dung an ihren Schulen ver­boten. “Ich würdi­ge aus­drück­lich Mut und
Zivil­courage dieser Schulleiter.” 

In dem Fir­men­l­o­go der Bek­lei­dungs­marke wer­den zwei Runen so miteinander
kom­biniert, dass sie für Eingewei­hte die Dop­pel-Sig-Rune der ehemaligen
Waf­fen-SS zeigen. Nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums hat sich das
Runen­wap­pen in der recht­sex­trem­istis­chen Szene zu einem eindeutigen
Erken­nungsze­ichen entwickelt.

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