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Kneipenrauswurf mit Molotow-Cocktails gerächt

Prozess­be­ginn am Landgericht Potsdam

Am Fre­itag, den 23. Sep­tem­ber 2005, begin­nt um 10 Uhr am Landgericht Pots­dam, Saal 015, ein Prozess gegen drei Män­ner wg. ver­sucht­en Mordes. Die 19‑, 23‑, und 41-Jähri­gen sind angeklagt, am 30. Dezem­ber 2004 Molo­tow-Cock­tails hergestellt und einen Brand­satz durch die Fen­ster­scheibe ein­er Gast­stätte in Werder gewor­fen zu haben, in der sich zu jen­em Zeit­punkt mehrere Gäste aufhiel­ten. Zwei der Angeklagten sind bere­its vorbe­straft wegen ras­sis­tis­ch­er Belei­di­gun­gen bzw. des Ver­wen­dens ver­fas­sungswidriger Kennzeichen.

Fahret­tin A., der Betreiber des City-Cafes in Werder, und seine Angestell­ten Hay­dar A. und Nikat T. hat­ten die Gäste aus der Gast­stätte gewor­fen, nach­dem diese die übri­gen Besuch­er belästigt hat­ten. Bere­its während des Rauswurfs sollen die späteren Brand­s­tifter ras­sis­tis­che Bemerkun­gen gegenüber den türkischen Män­nern geäußert und mit dem Spruch “Ich schieß dir eine Kugel in den Kopf” gedro­ht haben.

Eine halbe Stunde später wurde die Feier­stim­mung im City-Cafe durch einen laut­en Knall und lodernde Stich­flam­men jäh unter­brochen. Aus Rache für ihren Rauswurf hat­ten die drei Män­ner Molo­tow-Cock­tails hergestellt und gegen die Fen­ster der Gast­stätte gewor­fen. Das Feuer kon­nte jedoch schnell gelöscht wer­den. Nur zwei Gäste erlit­ten leichte Ver­let­zun­gen. Einen Tag später klebte an der neu einge­set­zten Scheibe ein Aufk­le­ber der NPD.

Neun Monate nach dem Vor­fall kri­tisiert Herr Fahret­tin A., dass eine Geste der Sol­i­dar­ität seit­ens der Kom­mune bis heute aus­ge­blieben ist. Auch das Ver­hal­ten der Polizei löst bei Fahret­tin A. Unver­ständ­nis aus. Im August 2005 wur­den Herr A. und seine Angestell­ten zur Polizei vorge­laden, um sich ein­er erken­nungs­di­en­stlichen Behand­lung zu unterziehen. Zur Durch­führung dieser Maß­nahme wurde Herr A. mit einem Streifen­wa­gen von sein­er Gast­stätte abge­holt und zur näch­sten Polizei­wache gebracht. “Wir wur­den wie Beschuldigte behan­delt” kri­tisiert Fahret­tin A. kopf­schüt­tel­nd die in seinen Augen krim­i­nal­isierende Maß­nahme. Fahret­tin A. und seine Angestell­ten sind zur Überzeu­gung gelangt, dass der Vor­fall nicht mehr als isolierte Tat betra­chtet wer­den könne, son­dern das gesellschaftliche Kli­ma berück­sichtigt wer­den müsse. Fahret­tin A.. Hay­dar A. und Nikat T. wer­den dem Prozess als Neben­kläger beiwohnen.

Weit­ere Ver­hand­lung­ster­mine: 05.10., 10.10., 12.10., 17.10., 19.10., 24.10., 26.10., 02.11.

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