RATHENOW Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ist Matthias M. gestern vor dem Amtsgericht Rathenow freigesprochen worden. Laut Anklage soll der 25-jährige Rathenower im vergangenen Jahr an einem Übergriff auf vier linke Jugendliche beteiligt gewesen sein, bei dem einer schwer verletzt wurde.
Die Zeugen Florian E. und Björn Sch. schilderten vor Gericht, wie sie am 24. August 2004 gegen 1 Uhr auf der Bammer Landstraße in Höhe der Bushaltestelle angegriffen wurden. “Das Auto hinter mir gab Lichthupe”, erinnert sich der Fahrer Florian E., “da hielt ich an, weil ich dachte, dass etwas mit dem Auspuff wäre.” Dann habe der jetzt 19-Jährige gesehen, dass die Personen aus dem anderen Fahrzeug ausgestiegen waren und auf ihn zukamen. Mit zwei anderen Jugendlichen sei er daraufhin geflüchtet.
Der jetzt 27-jährige Björn Sch. sei allein im Auto sitzen geblieben. Er habe gesehen, wie drei vermummte Personen mit einem Totschläger sowie Baseballschlägern auf das Fahrzeug zu rannten. Dann sollen sie die Scheiben des Wagens eingeschlagen haben. Auch Björn Sch. erlitt mehrere Platzwunden, unter anderem am Kopf und musste ärztlich behandelt werden. Bei der Polizei gab er später das Autokennzeichen des Angeklagten zu Protokoll.
Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht aus, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sei. Vielmehr sei er gegen 24 Uhr von Mögelin nach Rathenow und durch die Stadt gefahren. Dort habe er am Märkischen Platz gesehen, wie zwei Personen Wahlplakate besprühten, die sich später als DVU-Schilder erwiesen.
Laut Matthias M. sind die beiden Personen auf sein Fahrzeug zugerannt, woraufhin er beschleunigt habe. Bald sei ein anderer Wagen hinter ihm gewesen, der mehrere Überholversuche machte und Lichthupe gab. “Da habe ich mich bedrängt gefühlt”, so der Angeklagte, “deshalb bin ich bis nach Tangermünde gefahren.” Dann habe er gewendet und sei über Umwege nach Hause gefahren. Dort sei er gegen 2 Uhr angekommen, genau erinnern könne er sich nicht.
Am Tag nach der Tat hatte die Polizei in dessen Fahrzeug einen Schlagstock gefunden, wie das Gericht mitteilte. Wegen der dünnen Beweislage hatte der Richter die Eröffnung des Verfahrens zunächst abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein.
Nach Angaben der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt sollen die Täter aus dem Umfeld der verbotenen neonazistischen Kameradschaft “Hauptvolk” aus Rathenow stammen.