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Körperverletzung nicht nachgewiesen

RATHENOW Vom Vor­wurf der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung ist Matthias M. gestern vor dem Amts­gericht Rathenow freige­sprochen wor­den. Laut Anklage soll der 25-jährige Rathenow­er im ver­gan­genen Jahr an einem Über­griff auf vier linke Jugendliche beteiligt gewe­sen sein, bei dem ein­er schw­er ver­let­zt wurde.

Die Zeu­gen Flo­ri­an E. und Björn Sch. schilderten vor Gericht, wie sie am 24. August 2004 gegen 1 Uhr auf der Bam­mer Land­straße in Höhe der Bushal­testelle ange­grif­f­en wur­den. “Das Auto hin­ter mir gab Lichthupe”, erin­nert sich der Fahrer Flo­ri­an E., “da hielt ich an, weil ich dachte, dass etwas mit dem Aus­puff wäre.” Dann habe der jet­zt 19-Jährige gese­hen, dass die Per­so­n­en aus dem anderen Fahrzeug aus­gestiegen waren und auf ihn zuka­men. Mit zwei anderen Jugendlichen sei er daraufhin geflüchtet.

Der jet­zt 27-jährige Björn Sch. sei allein im Auto sitzen geblieben. Er habe gese­hen, wie drei ver­mummte Per­so­n­en mit einem Totschläger sowie Base­ballschlägern auf das Fahrzeug zu ran­nten. Dann sollen sie die Scheiben des Wagens eingeschla­gen haben. Auch Björn Sch. erlitt mehrere Platzwun­den, unter anderem am Kopf und musste ärztlich behan­delt wer­den. Bei der Polizei gab er später das Auto­kennze­ichen des Angeklagten zu Protokoll.

Der Angeklagte selb­st sagte vor Gericht aus, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort gewe­sen sei. Vielmehr sei er gegen 24 Uhr von Mögelin nach Rathenow und durch die Stadt gefahren. Dort habe er am Märkischen Platz gese­hen, wie zwei Per­so­n­en Wahlplakate besprüht­en, die sich später als DVU-Schilder erwiesen.

Laut Matthias M. sind die bei­den Per­so­n­en auf sein Fahrzeug zuger­an­nt, woraufhin er beschle­u­nigt habe. Bald sei ein ander­er Wagen hin­ter ihm gewe­sen, der mehrere Über­holver­suche machte und Lichthupe gab. “Da habe ich mich bedrängt gefühlt”, so der Angeklagte, “deshalb bin ich bis nach Tanger­münde gefahren.” Dann habe er gewen­det und sei über Umwege nach Hause gefahren. Dort sei er gegen 2 Uhr angekom­men, genau erin­nern könne er sich nicht.

Am Tag nach der Tat hat­te die Polizei in dessen Fahrzeug einen Schlag­stock gefun­den, wie das Gericht mit­teilte. Wegen der dün­nen Beweis­lage hat­te der Richter die Eröff­nung des Ver­fahrens zunächst abgelehnt. Die Staat­san­waltschaft legte dage­gen Beschw­erde ein.

Nach Angaben der Beratungsstelle für Opfer recht­sex­tremer Gewalt sollen die Täter aus dem Umfeld der ver­bote­nen neon­azis­tis­chen Kam­er­ad­schaft “Hauptvolk” aus Rathenow stammen.

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