26. Januar 2005 · Quelle: LR

Kolkwitzer soll für Hakenkreuze zahlen

Weil er einen Ord­nungswidrigkeit­en-Bescheid mit mehreren teils seit­en­fül­len­den Hak­enkreuzen «verziert» und an die Behörde zurück­geschickt haben soll, soll ein Kolk­witzer nun zahlen: Das Amts­gericht Cot­tbus erließ gestern Straf­be­fehl in Höhe von 90 Tagessätzen je 10 Euro gegen den abwe­senden Tobias P. Der Angeklagte hat­te schon vor dem Ter­min angekündigt,
wegen beru­flich­er und finanzieller Gründe nicht zu erscheinen. Er kann nun inner­halb von zwei Wochen Ein­spruch einlegen.

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