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Kommission für Härtefälle nach zehn Jahren

(Berlin­er Zeitung, 18.2.) POTSDAM. Nach zehn­jähriger Diskus­sion hat sich am Don­ner­stag in Pots­dam die
Härte­fal­lkom­mis­sion für aus­reisepflichtige Aus­län­der kon­sti­tu­iert. Die
Kom­mis­sion soll prüfen, “ob drin­gende human­itäre oder per­sön­liche Gründe
vor­liegen, die einen weit­eren Aufen­thalt in Deutsch­land trotz bestehender
Aus­reisepflicht aus­nahm­sweise recht­fer­ti­gen”, sagte Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU). Er hoffe, dass nun in strit­ti­gen Fällen ein Konsens
gefun­den werde. Dafür spreche die Zusam­menset­zung der Kommission. 

Der Kom­mis­sion gehören acht stimm­berechtigte Mit­glieder an — Vertreter der
evan­ge­lis­chen und katholis­chen Kirche, der Liga der Wohlfahrtsver­bände, des
Innen- und Sozialmin­is­teri­ums, der Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen und zweier
kom­mu­naler Spitzen­ver­bände. Die Aus­län­der­beauf­tragte hat kein Stimmrecht. 

4 000 geduldete Flüchtlinge 

Die seit zehn Jahren von Kirchen und Flüchtlingsver­bän­den geforderte
Kom­mis­sion lehnte der Innen­min­is­ter lange ab. Nun kann das Gremi­um in
umstrit­te­nen Fällen den Min­is­ter ersuchen, aus human­itären Grün­den von einer
Abschiebung abzuse­hen. In Bran­den­burg gibt es 4 000 geduldete Ausländer. 

Flüchtlingsrat und Grüne begrüßten die Ein­rich­tung der Kom­mis­sion. Sie
kri­tisierten aber zugle­ich die “restrik­tiv­en Auss­chlusskri­te­rien”, die ein
“bun­desweit ein­ma­liges Boll­w­erk gegenüber möglichen Antragstellern”
darstellen. Auch könne sich die Kom­mis­sion nur mit einem Fall beschäftigen,
wenn zwei Drit­tel der Mit­glieder dies wünschen. 

Auch die Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er bemän­gelte, dass sie als
Beauf­tragte der Lan­desregierung kein Stimm­recht bekommt hat. “Aber ich
hoffe, es wird ein Gremi­um, das vie­len helfen wird, und keine
Ver­hin­derungskom­mis­sion.” Wichtig sei, wie die Ausschlusskriterien
gehand­habt wer­den. So dürfe sich die Kom­mis­sion nicht mit Härtefällen
beschäfti­gen, wenn bere­its ein Abschiebeter­min fest­ste­ht oder die Ausländer
zur Fah­n­dung aus­geschrieben sind. “Es sollte aber Über­gangs­fris­ten geben für
Leute, die wegen ein­er dro­hen­den Ausweisung den Schutz des Kirchenasyls
gesucht haben”, sagte Berger. 

CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke warnte vor hohen Erwartun­gen. “Bere­its
getrof­fene rechtsstaatliche Entschei­dun­gen von Ver­wal­tun­gen und Gerichten
kön­nen durch die Kom­mis­sion nicht mehr aufge­hoben werden.” 

Ähn­liche Kom­mis­sio­nen gibt es in Nordrhein-Westfalen,
Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Berlin, Schleswig-Hol­stein, Hes­sen plant sie.

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