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Kreis fordert Haftungsregelung bei Gen-Mais

Märkisch-Oder­land (dos/MOZ) In der ver­gan­genen Woche rück­te die Odere­gion in
den Blick­punkt des Green­peace-Protestes gegen den Anbau von Gen-Mais. Bei
Alt­lang­sow macht­en die Green­peace-Aktivis­ten auf einem Feld, auf dem solcher
Mais ange­baut wor­den ist, auf die The­matik aufmerk­sam. Wenig später waren die
Schilder wieder ver­schwun­den. Das The­ma Gen-Mais indes wird weit­er heftig
disku­tiert. Im Nach­gang der Protes­tak­tion hat der Land­kreis Regelungen
bezüglich der unbe­friedi­gen­den Haf­tungs­frage beim Anbau von Genmais
gefordert. Die Mei­n­un­gen der Land­wirte gehen beim The­ma Gen­tech­nik weit
auseinan­der. Die Befür­worter ver­weisen darauf, dass der weitgehend
insek­ten­re­sistente Gen­mais im Oder­bruch wirtschaftlich sei, weil der
Zünsler­be­fall im Mais hier beson­ders stark ist. Dem gegenüber stehen
Befürch­tun­gen der Fol­gen, die bish­er noch nicht erforscht sind. 30 Betriebe
zwis­chen Lebus, Seelow und Müncheberg mit etwa 16 000 ha haben eine
gen­tech­nikfreie Zone Märkisch-Oder­land gebildet. “Es hil­ft uns nicht weiter,
wenn sich Geg­n­er und Befür­worter des Gen­maisan­baus unver­söhn­lich gegenüber
ste­hen”, so der Press­esprech­er des Kreis­es Tobias Sey­far­th. Die vielfach
geäußerte Ablehnung gründe sich vor allem auf die Furcht vor Risiken, die mit
dem Ein­satz von gen­tech­nis­chen Meth­o­d­en ver­bun­den sein kön­nen. Der Landkreis
unter­stütze alle Bemühun­gen im Rah­men der Begleit­forschung zum
Erprobungsan­bau. “Nur so kön­nen die zu lösenden Fra­gen der Koexistenz
unter­schiedlich­er Anbau­for­men und die unbe­friedi­gende Haf­tungs­frage geregelt
wer­den”, so der Sprech­er. Denn durch die im Gesetz geregelte
“ver­schulden­sun­ab­hängige gesamtschuld­ner­ische Gefährdung­shaf­tung für
Land­wirte, die gen­tech­nisch verän­derte Pflanzen anbauen,” entste­he für
Betriebe ein so hohes wirtschaftlich­es Risiko, dass selb­st Versicherungen
wegen Unkalkulier­barkeit nicht ver­sich­ern. Über­legenswert sei deshalb die
Ein­rich­tung eines Fonds und die Hin­wen­dung zur klassischen
ver­schuldens­ab­hängi­gen Haf­tungsregelung. Sowohl der gentechniknutzende
Land­wirt als auch der benach­barte kon­ven­tionelle oder ökologisch
wirtschaf­tende Land­wirt benötigten Vor­gaben, um Vor­sorge zu tre­f­fen. “Diese
poli­tis­chen Prob­leme kön­nen nicht auf Land­kreisebene gelöst wer­den”, betont
Seyfarth.

Im Stan­dortreg­is­ter des Bun­de­samtes für Ver­brauch­er­schutz und
Lebens­mit­tel­sicher­heit sind aktuell sieben Betriebe aus Märkisch-Oderland
einge­tra­gen. Die Veröf­fentlichung im Stan­dortreg­is­ter ermögliche aus Sicht
des Kreis­es eine hohe Trans­parenz. So seien Absprachen zwis­chen benachbarten
Land­wirten möglich, um eventuelle gen­tech­nisch verän­derte Ein­träge in
kon­ven­tionelle Anpflanzun­gen zu ver­hin­dern. Auf einem Zehn­tel der Anbaufläche
im Land­kreis wird Mais ange­baut. “Der Mais mit seinem enor­men Flächenertrag
wird in der ener­getis­chen Ver­w­er­tung in Bio­gasan­la­gen weit­er an Bedeutung
gewin­nen”, sieht es Tobias Sey­far­th. Schon deshalb müsse die Diskussion
sach­lich fort­ge­set­zt werden.

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