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Kreise und Land streiten um Asylkosten

Pots­dam (MOZ) Die Land­kreise fordern eine Neuregelung der Kosten­verteilung für Asyl­be­wer­ber und geduldete Aus­län­der. Das Land lehnt eine län­gere Zahlung ab. Die stets ver­sproch­ene Ver­fahrens­beschle­u­ni­gung hat bis­lang nicht grundle­gende Verän­derun­gen gezeitigt. 

“Wir haben Recht behal­ten”, sagt Paul-Peter Humpert, Geschäfts­führer des bran­den­bur­gis­chen Land­kreistages. Als 1998 das Lan­desauf­nah­mege­setz ver­ab­schiedet wurde, sind die Kreise bere­its Sturm dage­gen gelaufen. Es sieht vor, dass das Land die Kosten für Asyl­be­wer­ber für einen Zeitraum von vier Jahren übern­immt. Danach müssen die Kreise beziehungsweise kre­is­freien Städte ein­sprin­gen. Vier Jahre — so damals die Argu­men­ta­tion des Lan­des, werde das Groß der Ver­fahren abgeschlossen sein — kein Prob­lem also für die Lan­dräte und ihre Verwaltungen. 

In dieser Woche machte der Lan­drat von Märkisch-Oder­land, Jür­gen Reink­ing (SPD), darauf aufmerk­sam, dass es eben doch so gekom­men ist, wie die Kom­munen befürchteten. Obwohl sich die Zahl der Asyl­be­wer­ber in den ver­gan­genen Jahren ver­ringert hat, nimmt gle­ichzeit­ig die Zahl der­jeni­gen zu, die länger als vier Jahre hier leben. 

In Märkisch-Oder­land ist es fast die Hälfte der 420 Asyl­suchen­den. Auch die Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er geht davon aus, dass im Land die Hälfte der 6000 Asyl­be­wer­ber inzwis­chen zu den “Alt”-Fällen gehört. Reink­ing rech­net damit, dass die entsprechen­den Kosten für seinen Kreis sich von 700000 im ver­gan­genen Jahr auf 1,2 Mil­lio­nen Euro in diesem Jahr erhöhen. 

Humpert ver­weist darauf, dass die Kreise keinen Ein­fluss auf die Aufen­thalts­dauer haben. Das Jus­tizmin­is­teri­um erk­lärt, dass in den 90er Jahren zunächst Investi­tions­fra­gen im Vorder­grund standen, jet­zt werde aber mit Hochdruck an den Asylver­fahren gear­beit­et. Außer­dem hät­ten die Kreise eine Aktie daran, dass nach abschlägi­gen Abschluss der Asylver­fahren noch ein­mal 35 Monate im Durch­schnitt verge­hen, bis die Betrof­fe­nen aus­gereist beziehungsweise abgeschoben sind. 

Aus dem zuständi­gen Sozialmin­is­teri­um hieß es am Dien­stag, dass der Zeitraum von vier Jahren nicht ver­längert wird. Mit dieser Begren­zung sollen die Kreise statt dessen motiviert wer­den die Abschiebungsver­fahren zu beschle­u­ni­gen oder einen anderen Aufen­thaltssta­tus auszus­prechen. Für bei­des seien die kom­mu­nalen Aus­län­der­be­hör­den zuständig. 

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