Potsdam (MOZ) Die Landkreise fordern eine Neuregelung der Kostenverteilung für Asylbewerber und geduldete Ausländer. Das Land lehnt eine längere Zahlung ab. Die stets versprochene Verfahrensbeschleunigung hat bislang nicht grundlegende Veränderungen gezeitigt.
“Wir haben Recht behalten”, sagt Paul-Peter Humpert, Geschäftsführer des brandenburgischen Landkreistages. Als 1998 das Landesaufnahmegesetz verabschiedet wurde, sind die Kreise bereits Sturm dagegen gelaufen. Es sieht vor, dass das Land die Kosten für Asylbewerber für einen Zeitraum von vier Jahren übernimmt. Danach müssen die Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte einspringen. Vier Jahre — so damals die Argumentation des Landes, werde das Groß der Verfahren abgeschlossen sein — kein Problem also für die Landräte und ihre Verwaltungen.
In dieser Woche machte der Landrat von Märkisch-Oderland, Jürgen Reinking (SPD), darauf aufmerksam, dass es eben doch so gekommen ist, wie die Kommunen befürchteten. Obwohl sich die Zahl der Asylbewerber in den vergangenen Jahren verringert hat, nimmt gleichzeitig die Zahl derjenigen zu, die länger als vier Jahre hier leben.
In Märkisch-Oderland ist es fast die Hälfte der 420 Asylsuchenden. Auch die Ausländerbeauftragte Almuth Berger geht davon aus, dass im Land die Hälfte der 6000 Asylbewerber inzwischen zu den “Alt”-Fällen gehört. Reinking rechnet damit, dass die entsprechenden Kosten für seinen Kreis sich von 700000 im vergangenen Jahr auf 1,2 Millionen Euro in diesem Jahr erhöhen.
Humpert verweist darauf, dass die Kreise keinen Einfluss auf die Aufenthaltsdauer haben. Das Justizministerium erklärt, dass in den 90er Jahren zunächst Investitionsfragen im Vordergrund standen, jetzt werde aber mit Hochdruck an den Asylverfahren gearbeitet. Außerdem hätten die Kreise eine Aktie daran, dass nach abschlägigen Abschluss der Asylverfahren noch einmal 35 Monate im Durchschnitt vergehen, bis die Betroffenen ausgereist beziehungsweise abgeschoben sind.
Aus dem zuständigen Sozialministerium hieß es am Dienstag, dass der Zeitraum von vier Jahren nicht verlängert wird. Mit dieser Begrenzung sollen die Kreise statt dessen motiviert werden die Abschiebungsverfahren zu beschleunigen oder einen anderen Aufenthaltsstatus auszusprechen. Für beides seien die kommunalen Ausländerbehörden zuständig.