Kategorien
Uncategorized

Kriminalität im Focus der Kirchenasylgegner

Schon wieder bringt ein Mag­a­zin ver­meintliche Enthül­lun­gen über Men­schen im
Kirchenasyl. Woher hat es die Akten?

BERLIN taz Im Kirchenasyl der evan­ge­lis­chen St.-Gotthardt-Gemeinde in
Bran­den­burg an der Hav­el wartet die vierköp­fige kon­gole­sis­che Fam­i­lie Ndualu
seit zwei Wochen auf ein Sig­nal der Behör­den. Dabei geht es längst nicht
mehr nur darum, warum die kom­mu­nale Aus­län­der­be­hörde den seit elf Jahren in
Deutsch­land leben­den Ndu­alus und den hier gebore­nen Kindern einen Aufenthalt
nach der Alt­fall­regelung verweigert.
Erneut ist damit ein Machtkampf zwis­chen dem Pots­damer Innen­min­is­teri­um und
ein­er bran­den­bur­gis­chen Kirchenge­meinde über den Umgang mit Asylsuchenden
aus­ge­brochen. Dabei wird kräftig mit Dreck geschmis­sen. Unter der
Über­schrift “Asyl für Krim­inellen” berichtete der Focus am vergangenen
Mon­tag, José Ndu­alu habe sich selb­st als Mit­täter bei ein­er Vergewaltigung
beschuldigt. Aus­führlich zitierte das Mag­a­zin aus den Akten der Asylanhörung
Ndu­alus beim Bun­de­samt für aus­ländis­che Flüchtlinge im Jahr 1993. Danach
habe der damals 23-Jährige gesagt, er habe bei ein­er Studentendemonstration
in Kin­shasa die Erziehungsmin­is­terin des Mobu­tu-Regimes bei einer
Verge­wal­ti­gung durch andere Demon­stran­ten festgehalten.
“José Ndu­alu hat diese Tat nicht began­gen”, sagt Nud­u­alus Rechtsanwalt
Ste­fan Gräb­n­er. Bei der Asy­lan­hörung sei fehler­haft über­set­zt wor­den. In der
in der Repub­lik Kon­go weit ver­bre­it­eten Sprache Lin­gala seien die Wörter
“Demon­stra­tion” und “Verge­wal­ti­gung” gle­ich lau­t­end. Der Über­set­zer des
Bun­de­samtes sei ein Stu­dent und nicht beei­digt gewe­sen. José Ndu­alu, der
kein Wort Deutsch sprach, kon­nte diese Fehler nicht erken­nen. Dass Ndualus
Asy­lantrag im Jahr 1997 abgelehnt wurde, sei im Übri­gen mit “Wider­sprüchen”
begrün­det worden. 

Wütend ist der Recht­san­walt, weil “Bran­den­burg­er Behör­den offensichtlich
Akten­teile unter Ver­stoß gegen das Bun­des­daten­schutzge­setz an die
Öffentlichkeit weit­ergegeben haben”. Er hat deshalb Strafanzeige gegen die
Stadt Bran­den­burg, das Pots­damer Innen­min­is­teri­um und den Focus erstattet.
Hoff­nun­gen auf eine gründliche Ermit­tlung seit­ens der brandenburgischen
Strafver­fol­gungs­be­hör­den macht sich Gräb­n­er nicht.
Recht­san­walt Rüdi­ger Jung ver­tritt den Viet­name­sen Xuan Khang Ha, dessen
Kirchenasyl erst vor weni­gen Wochen für Auf­se­hen sorgte. Jung sagt, als sein
Man­dant ins Kirchenasyl kam, sei Focus genau­so vorge­gan­gen wie bei José
Ndu­alu. Unter der Über­schrift “Die evan­ge­lis­che Kirche ver­hin­dert die
Abschiebung eines notorischen Asyl­trick­sers nach Viet­nam” hat­te das Magazin
über zwei Seit­en Bruch­stücke aus Has Asy­lak­te aneinan­der gerei­ht. Der
Berlin­er Recht­san­walt ver­mutet, dass der Focus “möglicher­weise von einer
Quelle im Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um mit den Akten der Asylsuchenden
gefüt­tert wird”. Die Par­al­le­len seien in den bei­den jüng­sten Fällen seien
extrem auffällig. 

Xuan Khang Ha hat Glück gehabt. Nach­dem der SPD-Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck seinen Innen­min­is­ter zurückp­fiff, entsch­ied nun ein Gericht, dass
er vor­läu­fig in Deutsch­land bleiben kann. Die Fam­i­lie Ndu­alu in Brandenburg
wartet noch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot