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Kritik am Demo-Verhalten der Polizei

Vor kurzem äußerte sich Polizeiprä­sid­i­umssprech­er Rudi Son­ntag im Zusam­men­hang mit ein­er geplanten NPD-Ver­anstal­tung in der Weise, dass dann, wenn sich linke Demon­stran­ten plan­mäßig mit Spruch­bän­dern in Pots­dam ver­sam­meln, diese nicht mehr den Schutz ein­er anmelde­freien Spon­tandemon­stra­tion genössen. In der Tat geht die Polizei in Pots­dam schon seit Jahren von der grund­sät­zlich falschen Annahme aus, dass Ver­samm­lun­gen genehmigt wer­den müssten und allein wegen fehlen­der “Anmel­dung” ver­hin­dert wer­den dürften. Den­jeni­gen, die sich noch an die nicht angemelde­ten Demon­stra­tio­nen der Wende erin­nern, leuchtet ohne weit­eres ein, wie alt­modisch diese Auf­fas­sung ist. 

Herr Son­ntag sei jeden­falls auf das Grundge­setz aufmerk­sam gemacht, in dem es in Art. 8 unmissver­ständlich heißt: “Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmel­dung oder Erlaub­nis friedlich und ohne Waf­fen zu ver­sam­meln.” Wenn im Ver­samm­lungs­ge­setz gle­ich­wohl eine “Anmel­dung” erwäh­nt wird, ist diese als eine bloße Pflicht zur Mit­teilung, die z.B. Verkehrs­maß­nah­men u.ä. ermöglichen soll, zu ver­ste­hen. Die Ver­let­zung dieser Obliegen­heit stellt jedoch keinen Ver­bots­grund dar! 

Auch dass sich die Polizei offen­sichtlich in der Rolle ein­er Zen­surbe­hörde sieht, ist nicht hin­nehm­bar. Schon die let­zten NPD-Gegen­demon­stra­tion am 14.09.02 waren von der Polizei der­maßen behin­dert wor­den, dass wed­er die geplanten Zeit­en noch die ursprünglichen Routen erkennbar blieben. Eine dadurch provozierte Spon­tandemon­stra­tion wurde von der Polizei observiert und eingekesselt, obwohl kein­er­lei Ver­bots­gründe (wie z.B. Gewalt von Seit­en der Demon­stra­tionsteil­nehmer) vor­la­gen. Das Vorge­hen der Polizei hat­te vor Gericht zwar keinen Bestand; allerd­ings kon­nte die juris­tis­che Entschei­dung erst ver­spätet getrof­fen wer­den, weil die Aufla­gen der Polizei äußerst kurzfristig zugestellt wor­den waren. 

Die geringe Moti­va­tion, der Pots­damer Polizei die Durch­führung ein­er Demo mitzuteilen, ist im übri­gen dem Umstand geschuldet, dass Ver­anstal­ter des Öfteren mit Strafanzeigen über­zo­gen wur­den. Solche Anzeigen stützten sich zumeist darauf, dass ange­blich Aufla­gen nicht einge­hal­ten wur­den. Zwar stell­ten sich solche Vor­würfe später als halt­los her­aus; aber die Botschaft, dass Demo-Ver­anstal­ter der beson­deren polizeilichen Beobach­tung unter­fall­en, ist angekom­men. Und dass sich Demon­stran­ten in Pots­dam ständig durch­suchen, fil­men und einkesseln lassen müssen, ist sich­er auch nicht im Sinne der Deeskala­tion und ein­er freien Mei­n­ungsäußerung. Ich fordere die Polizei auf, zumin­d­est ihre Aufla­gen bei Zeit­en bekan­nt zu geben, um so dem Ver­dacht zu begeg­nen, dass eine rechtzeit­ige gerichtliche Über­prü­fung sys­tem­a­tisch unter­bun­den wer­den soll. Die Polizei hat Grun­drechte zu schützen und nicht zu behindern. 

i.A. Rote Hil­fe e.V. OG Potsdam

Hans Schulz

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