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Kritik am Gesetzentwurf zu Bankkonten für Gedultete

88Seit Jahren ver­wehren deutsche Geldin­sti­tute vie­len Migrant_innen mit Bezug auf man­gel­nde Deutschken­nt­nisse und Gedulde­ten auf­grund fehlen­der Möglichkeit­en, mit ihren Dul­dun­gen dem Iden­tität­snach­weis nach dem deutschen Geld­wäschege­setz zu entsprechen, die Eröff­nung eines Bankkon­tos. Zahlre­iche Betrof­fene erhal­ten ohne Bankkon­to keine Arbeitsstelle, kön­nen keine Woh­nun­gen mieten, keinen Strom beziehen oder kein Fahrkarten­abon­nement abschließen. Diese mas­sive Diskri­m­inierung ver­hin­dert eine Teil­habe am sozialen und wirtschaftlichen Leben. So find­et ein seit 9 Jahren in Bran­den­burg leben­der Inge­nieur mit Dul­dung immer wieder an ihm inter­essierte Unternehmen. Diese kön­nen ihn am Ende jedoch nicht anstellen, weil ihm ein Bankkon­to fehlt.
 
Erst der sog. Zahlungskon­tenrichtlin­ie der Europäis­chen Union (RL 2014/92/EU), die 2016 in deutsches Recht umge­set­zt wer­den muss, ver­danken wir es, dass diese Diskri­m­inierung in Deutsch­land endlich been­det wer­den könnte.
 
Der Richtlin­ie entsprechend haben das Bun­desmin­is­te­rien der Finanzen und das Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz und Ver­brauch­er­schutz jet­zt einen Entwurf für ein Zahlungskon­tenge­setz vorgelegt, das im März 2016 in Kraft treten kön­nte. Zeit­gle­ich pla­nen sie die Ein­führung ein­er Verord­nung zum prob­lema­tis­chen § 4 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Geld­wäschege­setz (GwG), der durch seinen Nexus zum deutschen Aus­län­der­recht die Grund­lage für die Ver­weigerung der Kon­to­eröff­nung bildet. Die geplante Verord­nung soll auch solche amtlichen Doku­mente von Geflüchteten, ins­beson­dere von Gedulde­ten, die keinen Ausweis­er­satz darstellen, als Legit­i­ma­tion­s­grund­lage für eine Kon­to­eröff­nung anerkennen.
 
Bis zum in Kraft treten dieser Regelung, hat die Bun­de­sanstalt für Finanz­di­en­stleis­tun­gauf­sicht (BaFin) mit einem Schreiben vom 21.8.2015 eine Über­gangslö­sung einge­führt, die auch Men­schen vor Eröff­nung ihres Asylver­fahrens und Men­schen mit Dul­dun­gen zur Kon­to­eröff­nung berechtigen.
 
Mit dem Gesetz und der Verord­nung sollen dann ab 2016 Geldin­sti­tute keinen Men­schen mehr auf­grund der Staat­sange­hörigkeit, des Wohn­sitzes oder wegen ander­er in Artikel 21 der Char­ta der Grun­drechte der EU genan­nter Gründe von der Eröff­nung eines Kon­tos mit Basis­di­en­stleis­tun­gen auss­chließen dür­fen. Wenn sie Men­schen ablehnen, was nur noch in eini­gen Aus­nah­me­fällen möglich sein wird, müssen sie dies schriftlich begrün­den und den Betrof­fe­nen den Beschw­erdeweg erk­lären. Der Beschw­erdeweg soll ein neu einge­führtes, kosten­los­es Ver­wal­tungsver­fahren sein.
 
Das Vorhaben eines Geset­zen­twurfs mit zusät­zlich­er Verord­nung begrüßen wir, es geht allerd­ings nicht weit genug. Eine voll­ständi­ge Beendi­gung der Diskri­m­inierung sehen wir erst als erre­icht an, wenn:
1. In dem Gesetz ein aus­drück­lich­es Ver­bot von Ablehnun­gen der Geschäfts­beziehung wegen fehlen­der bzw. unzure­ichen­der Deutschken­nt­nisse erfolgt,
2. Zeit­gle­ich mit diesem Gesetz das Geld­wäschege­setz geän­dert wird, indem darin der Nexus des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GwG zum Aus­län­der­recht gekappt wird.
 
Wir fordern die Poli­tik dazu auf, diese Änderun­gen vorzunehmen, um die Richtlin­ie kon­se­quent umzuset­zen, die Diskri­m­inierung damit endlich voll­ständig zu been­den und ein echt­es Basiskon­to für alle Men­schen einzuführen.
 
Eine Stel­lung­nahme der Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg, des Antidiskri­m­inierungsnet­zw­erks Berlin, des Migra­tionsrates Berlin und des Antidiskri­m­inierungsver­ban­des Deutsch­land zu dem Geset­zen­twurf haben die Organ­i­sa­tio­nen heute in den zuständi­gen Bun­desmin­is­te­rien der Finanzen und der Jus­tiz und für Ver­brauch­er­schutz eingereicht.
 
Auf der Web­site der Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg ist die Stel­lung­nahme ein­se­hbar: www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de
 
Bei Nach­fra­gen wen­den Sie sich an: Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Brandenburg/Opferperspektive e.V. Ansprech­per­son: Nad­ja Hitzel-Abdel­hamid 0151–59100083
www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de
 
Antidiskri­m­inierungsnet­zw­erk Berlin des Türkischen Bunds in Berlin-Bran­den­burg e.V.
Ansprech­per­son: Ker­stin Kühn 030–61305328
www.adnb.de
 
Migra­tionsrat Berlin-Bran­den­burg e.V.
Ansprech­per­son: Cristi­na Martín 030–61658755
www.migrationsrat.de
 
Antidiskri­m­inierungsver­band Deutsch­land e.V.
Ansprech­per­son: Eva Andrades 030–61305328
www.antidiskriminierung.org

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