Kategorien
Uncategorized

Künstliche Staus” bei Jagd nach Tätern

POTSDAM — Bei der Ver­fol­gung von flüch­t­en­den Straftätern greift die bran­den­bur­gis­che Polizei auch auf das Mit­tel des “kün­stlichen Staus” zurück. Wie Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gestern mit­teilte, hat sich die
Polizei seit 2001 acht Mal zu dieser Maß­nahme entschlossen. Im Bere­ich des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder) sei das sechs Mal der Fall gewe­sen, im Pots­damer Prä­sid­i­ums­bere­ich zwei Mal. Dabei seien keine unbeteiligten
Verkehrsteil­nehmer ver­let­zt worden. 

Schön­bohm betonte, dass ein “kün­stlich­er Stau” durch den jew­eili­gen Polizeiführer “nur unter engen Voraus­set­zun­gen und nach lage­be­zo­gen­er Risiko­analyse” ange­ord­net wird, da dies eine “beson­dere Gefährdung” darstelle. Die niedri­gen Fal­lzahlen wür­den dafür sprechen, dass “diese
Vor­gaben sorgfältig einge­hal­ten werden. 

Wenn die Polizei auf der Auto­bahn einen kün­stlichen Stau erzeuge, dann werde der Fahrzeugverkehr laut Min­is­ter “durch geeignete Vorfeldmaßnahmen
kanal­isiert und mit gedrossel­ter Geschwindigkeit an den kün­stlich erzeugten Stau her­an geführt”.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot