POTSDAM — Bei der Verfolgung von flüchtenden Straftätern greift die brandenburgische Polizei auch auf das Mittel des “künstlichen Staus” zurück. Wie Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gestern mitteilte, hat sich die
Polizei seit 2001 acht Mal zu dieser Maßnahme entschlossen. Im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) sei das sechs Mal der Fall gewesen, im Potsdamer Präsidiumsbereich zwei Mal. Dabei seien keine unbeteiligten
Verkehrsteilnehmer verletzt worden.
Schönbohm betonte, dass ein “künstlicher Stau” durch den jeweiligen Polizeiführer “nur unter engen Voraussetzungen und nach lagebezogener Risikoanalyse” angeordnet wird, da dies eine “besondere Gefährdung” darstelle. Die niedrigen Fallzahlen würden dafür sprechen, dass “diese
Vorgaben sorgfältig eingehalten werden.
Wenn die Polizei auf der Autobahn einen künstlichen Stau erzeuge, dann werde der Fahrzeugverkehr laut Minister “durch geeignete Vorfeldmaßnahmen
kanalisiert und mit gedrosselter Geschwindigkeit an den künstlich erzeugten Stau heran geführt”.