Wieder in Haft kam ein Angeklagter, der zum wiederholten Mal gegen das Ausländergesetz verstoßen hat und mehrmals illegal in das Bundesgebiet einreiste. Am 29. September des letzten Jahres wurde Jacek Piotr M. festgenommen, als er versuchte, die Neiße von Gubin aus zu überqueren. Er
wurde vorläufig festgenommen, einen Tag später erging der Haftbefehl. Bis zur Verhandlung saß er in der Justizvollzugsanstalt Cottbus. Die Staatsanwaltschaft erhob jetzt Anklage, er musste sich vor dem Amtsgericht
in Guben verantworten.
Vorgeworfen wurden dem 40-jährigen Polen nicht nur die illegale Einreise und der illegale Aufenthalt in Deutschland, er soll auch gegen Bezahlung einige
Ukrainer nach Deutschland geschleust haben. Der Angeklagte war von Anfang an geständig, bestritt den illegalen Übertritt nicht. Allerdings wies er die Vorwürfe der Einschleusung weit von sich. Er sei lediglich mit dem Ukrainer, der angab, einen Weg über die Neiße zu kennen, mitgegangen. M. wählte Gubin als Ort für den Grenzübertritt aus, weil er hörte, dass hier die Einreise leichter möglich wäre. Er habe aber nie die Absicht gehabt, jemanden nach
Deutschland einzuschleusen, er wollte nur selbst ins Bundesgebiet.
Im Jahr 2001 heiratete M. eine deutsche Frau. Ihr gemeinsames Kind ist heute zwei Jahre alt. Er hoffte, nach der Hochzeit zu seiner Familie nach Deutschland zu dürfen. M. stellte die nötigen Anträge, bekam aber keine
Antwort von den Behörden, gab er vor Gericht an. Da der Angeklagte aber unbedingt sein Kind sehen wollte, reiste er illegal nach Deutschland ein, obwohl ihm klar war, dass er damit gegen das Gesetz verstößt. Er gibt an, keine andere Möglichkeit gesehen zu haben, zu seinem Kind zu kommen.
Der Richter fragte den Angeklagten, wie es mit ihm weitergehen solle, denn er sei schon mehrmals wegen illegaler Einreise verurteilt worden. Er wies M. darauf hin, dass es durch weitere Verurteilungen für ihn immer schwerer würde, sein Kind wiederzusehen. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies fünf Eintragungen auf, die alle auf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz zurückzuführen sind.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Strafe sehe er als angemessen an, denn der Angeklagte sei schon mehrfach wegen des gleichen Deliktes vorbestraft,
und eine Geld- oder Bewährungsstrafe würde keine Wirkung mehr zeigen. Die illegale Einreise konnte ihm vollständig nachgewiesen werden. Ihm war bekannt, dass er sich strafbar macht. Die Geständigkeit legte er dem Angeklagten zugute.
Der Anwalt von Jacek Piotr M. schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes an. Der Angeklagte habe sich zwar in einem Ausnahmezustand befunden, weil er sein Kind sehen wollte, jedoch sei bei den vielen Vorstrafen tatsächlich
eine Haftstrafe angemessen.
Sechs Monate Freiheitsentzug lautete letztlich auch das Urteil des Richters. Er sah diese Strafe ebenfalls als angemessen an. Allerdings legte auch der Richter die glaubhafte Geständigkeit zugunsten von M. aus. In der Haft habe der Angeklagte nun die Möglichkeit, die familiäre Situation und die Zukunft zu klären. Jedenfalls sprächen die Verurteilungen nicht dagegen, seinen Vaterpflichten nachzukommen, versuchte der Richter dem Verurteilten Mut zu
machen.
M. versicherte, dass er nicht mehr gegen das Ausländergesetz verstoßen will, schon allein wegen seines Kindes.