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Kurdische Familie darf vorerst bleiben

(Berlin­er Zeitung) HERZBERG. Die Abschiebung der kur­dis­chen Fam­i­lie im Elbe-Elster-Kreis ist
vor­erst vom Tisch. Die fün­fköp­fige Fam­i­lie solle zunächst von einem
Gutachter auf psy­chis­che Fol­gen ein­er solchen Maß­nahme unter­sucht werden,
sagte Lan­drat Klaus Richter (SPD) am Mon­tag nach ein­er Beratung in der
Kreisver­wal­tung in Herzberg. Mit diesem Beschluss sei man ein­er Forderung
der Evan­ge­lis­chen Kirche nachgekom­men. Am Dien­stag werde sich das Kabinett
mit dem Fall beschäfti­gen, kündigte Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck
(SPD) an. 

“Ich habe eine vor­läu­fige Dul­dung der Fam­i­lie aus­ge­sprochen, bis das
Gutacht­en vor­liegt”, erläuterte Richter. Der Fall hat­te für Aufsehen
gesorgt, nach­dem eine Gerichtsvol­lzieherin unter dem Schutz der Polizei die
türkischen Kur­den am Don­ner­stag aus dem Kirchenasyl in Tröb­itz (Elbe-Elster)
geholt hat­te. Dort hiel­ten sie sich seit der geplanten Abschiebung am 18.
Feb­ru­ar auf. Während die Eltern in Abschiebe­haft nach Eisenhüttenstadt
gebracht wur­den, kamen ihre drei Kinder im Alter von einein­halb bis
fün­fein­halb Jahren in ein Heim in Fürsten­walde (Oder-Spree).

Inzwis­chen sind alle wieder im Asyl­be­wer­ber­heim Hohen­leip­isch untergebracht,
wo sie seit Ende 1996 leben. Ihr Asy­lantrag war 1998 abgelehnt wor­den. Der
Lan­drat hat­te die Abschiebung der kur­dis­chen Fam­i­lie am vorigen Fre­itag nach
mas­siv­er Kri­tik unter anderem von der evan­ge­lis­chen Lan­deskirche ausgesetzt.
Vor ein­er abschließen­den Bew­er­tung seien alle Beteiligten zu hören, erklärte
Min­is­ter­präsi­dent Platzeck. Er machte klar, dass unverän­dert die Einigung
zwis­chen ihm, Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) und dem evangelischen
Bischof Wolf­gang Huber gelte, wonach das Land ein Kirchenasyl respektiert. 

Ein vom Pots­damer Innen­min­is­teri­um vor­bere­it­eter Erlass solle künftig
ver­hin­dern, dass die Kinder von Asyl­be­wer­ber-Fam­i­lien von bei­den Eltern
getren­nt wer­den, sagte CDU-Gen­er­alsekretär Thomas Lunacek. Die Fam­i­lie habe
in der bun­des­deutschen Gesellschaft einen hohen Stel­len­wert, was auch für
Aus­län­der gelte. Lan­drat Richter forderte die Poli­tik­er auf, das
Zuwan­derungsrecht verbindlich zu klären. “Die Ver­ant­wor­tung darf nicht auf
die Land­kreise abgewälzt wer­den.” Bis zur Ver­ab­schiedung eines Gesetzes
müsse eine Härte­fal­lkom­mis­sion über das Prozedere befind­en. Auch die
Bünd­nis­grü­nen erneuerten ihre Forderung nach ein­er Härtefallkommission.

Kur­dis­che Fam­i­lie aus Abschiebe­haft entlassen

(FR) POTSDAM, 14. April (ap). Ein kur­dis­ches Ehep­aar aus Bran­den­burg, das am
Fre­itag nach einem Polizeiein­satz aus dem Kirchenasyl in Abschiebehaft
gekom­men war, muss Deutsch­land vor­erst nicht ver­lassen. Bis zur Erstellung
eines psy­chol­o­gis­chen Gutacht­ens werde die Abschiebung aus­ge­set­zt, entschied
der Lan­drat des Elbe-Elster-Kreis­es nach Mit­teilung eines Sprech­ers am
Mon­tag. Die Eltern seien inzwis­chen gemein­sam mit ihren drei kleinen Kindern
in einem Flüchtling­sheim unterge­bracht worden. 

Der Polizeiein­satz in Tröb­itz im Süden Bran­den­burgs war auf mas­sive Proteste
gestoßen, unter anderem der evan­ge­lis­chen Kirche. Die Kinder waren von den
seit sieben Jahren in Deutsch­land leben­den Eltern getren­nt und in ein Heim
gebracht wor­den. Die Grü­nen in Bran­den­burg forderten eine
Härte­fal­lkom­mis­sion. Der Fall der Fam­i­lie zeige, dass es im Asylverfahren
immer wieder Entschei­dun­gen gebe, die zwar rechtlich begründ­bar, aber
men­schlich kaum ver­ant­wort­bar seien.

Neuer Asyl-Erlass geplant

Kinder dür­fen nicht von bei­den Eltern getren­nt wer­den / Lan­drat lenkt ein

(MAZ) POTSDAM Der Fall der fün­fköp­fi­gen türkisch-kur­dis­chen Fam­i­lie im
Elbe-Elster-Kreis hat Schlagzeilen gemacht. Die drei Kindern im Alter von
einem, zwei und sechs Jahren waren kurzzeit­ig von ihren Eltern getrennt
wor­den, die nach einem Gerichts­beschluss in Abschiebe­haft gebracht werden
soll­ten. Erst der lan­desweite Protest, beson­ders der Kirche, sorgte dafür,
dass der zuständi­ge Lan­drat Klaus Richter (SPD) die Voll­streck­ung des
Urteils aus­set­zte. Die Fam­i­lie hat­te sich Mitte Feb­ru­ar in einen
evan­ge­lis­chen Kinder­garten in Tröb­itz begeben und Kirchenasyl in Anspruch
genommen. 

Als erste Kon­se­quenz aus dem Fall hat jet­zt das Innen­min­is­teri­um einen
Erlass angekündigt. Danach soll es generell unter­sagt sein, Kinder von
Asyl­suchen­den von bei­den Eltern zu tren­nen. Fam­i­lien hät­ten in der
Bun­desre­pub­lik einen hohen Stel­len­wert, was auch für Aus­län­der gelte,
begrün­dete CDU-Gen­er­alsekretär Thomas Lunacek den neuen Erlass. Der Fall in
Tröb­itz sei der erste bish­er bekan­nt gewor­dene Fall. “Das darf sich nicht
wieder­holen. Kinder dür­fen keinen Schaden nehmen”, betonte der
CDU-Poli­tik­er. Er appel­lierte zugle­ich an die Kirche, sich nicht einfach
über Gericht­sentschei­dun­gen hin­wegzuset­zen. Es gehe um einen
ver­ant­wor­tungsvollen Umgang. “Das war nicht der Fall.” 

Lan­drat Richter erk­lärte gestern offiziell die “einst­weilige Dul­dung” der
Fam­i­lie Fil­iz, die seit sieben Jahren in Deutsch­land lebt. Zuvor hat­te es
eine Krisen­runde in der Kreisver­wal­tung in Herzberg gegeben. Ein
unab­hängiger Gutachter soll jet­zt klären, welche psy­chis­chen Fol­gen eine
Abschiebung hätte. Wie es hieß, soll beson­ders die 24-jährige Ehe­frau unter
stark­er nervlich­er Anspan­nung und Schock ste­hen. Liegt das Gutacht­en vor,
soll erneut entsch­ieden werden. 

Derzeit ist die Fam­i­lie wieder im Asyl­be­wer­ber­heim Hohenleipisch
(Elbe-Elster) zusam­men unterge­bracht. Dort lebt sie seit Ende 1996. Für
Auf­se­hen sorgte am vorigen Don­ner­stag das plöt­zliche Auf­tauchen einer
Gerichtsvol­lzieherin samt Polizei sowie von Mitar­beit­ern von
Aus­län­der­be­hörde und Jugen­damt im Kirchenasyl-Ort Tröb­itz, wo die Familie
Schutz vor ein­er dro­hen­den Abschiebung fand. Die Eltern kamen in
Abschiebe­haft nach Eisen­hüt­ten­stadt, während die Kinder in einem Heim in
Fürsten­walde unterge­bracht wur­den. Ein Kirchen­mi­tar­beit­er sprach später von
einem über­mäßig harten Vorge­hen der Beamten gegen das Ehep­aar. Das
bestre­it­et das Lan­drat­samt. “Das ging alles ganz ruhig über die Bühne”,
sagte Sprech­er Hol­ger Fränkel. Die Kehrtwende seines Lan­desrats, der über
das Amts­gericht die Abschiebung durch­set­zen wollte, erk­lärte der Sprecher
so: Dem Lan­drat war nicht klar, dass die Fam­i­lie bis zur gemeinsamen
Abschiebung getren­nt wer­den würde. Zudem sei in der derzeit­i­gen Situation
die Lage in der Trükei undurch­sichtig. Eine Abschiebung sei derzeit nicht
zumut­bar, betonte er. 

Nach Angaben von CDU-Gen­er­alsekretär Lunacek ist die kur­dis­che Fam­i­lie aus
der Türkei schon seit Monat­en zur Aus­reise verpflichtet, nur habe sie sich
geweigert. Dabei solle ihr Heimat­land, wo keine Gefahren dro­hen, nach dem
Willen der rot- grü­nen Bun­desregierung Mit­glied der Europäis­chen Union
werden. 

Lan­drat Richter forderte dazu auf, das Zuwan­derungsrecht endlich verbindlich
zu klären. “Die Ver­ant­wor­tung darf nicht auf die Land­kreise abgewälzt
wer­den”, hob er her­vor. Er sprach sich zugle­ich für eine Härtefallkommission
auf Lan­des­bene aus. 

Diese Ansicht ver­tritt auch Bünd­nis 90/Die Grü­nen in Bran­den­burg. Eine
solche Kom­mis­sion kön­nte in Einzelfällen über ein Bleiberecht aus
human­itären Grün­den entschei­den. “Die Lan­desregierung muss endlich handeln”,
sagte die aus­län­der­poli­tis­che Sprecherin des Grü­nen-Lan­desvor­standes, Anette
Lang. 

Vor­erst Dul­dung für kur­dis­che Familie

Nach Abhol­ung aus dem Kirchenasyl wird zunächst psy­chol­o­gis­ches Gutachten
erstellt

POTSDAM ap Die fün­fköp­fige kur­dis­che Fam­i­lie aus dem Land­kreis Elbe-Elster,
die am Fre­itag nach einem Polizeiein­satz aus einem Kirchenasyl in
Abschiebe­haft kam, muss Deutsch­land vor­erst nicht ver­lassen. Bis zur
Erste
llung eines psy­chol­o­gis­chen Gutacht­ens werde die Abschiebung
aus­ge­set­zt, entsch­ied der zuständi­ge Lan­drat des Kreis­es nach Mitteilung
eines Sprech­ers gestern. Die Eltern seien inzwis­chen aus der Haft entlassen
und wieder zusam­men mit ihren drei kleinen Kindern in einem Flüchtlingsheim
unterge­bracht wor­den, so der Sprecher. 

Der Polizeiein­satz in Tröb­itz im Süden Bran­den­burgs, mit dem die Fam­i­lie aus
dem Asyl geholt wurde, war auf mas­sive Proteste gestoßen, unter anderem von
der evan­ge­lis­chen Kirche. Die drei kleinen Kinder waren von den seit sieben
Jahren in Deutsch­land leben­den Eltern getren­nt und in einem Heim
unterge­bracht worden. 

Die bran­den­bur­gis­chen Grü­nen forderten eine Härte­fal­lkom­mis­sion für das
Land. Der Fall zeige, dass es im Asylver­fahren immer wieder Entscheidungen
gebe, die rechtlich begründ­bar, aber men­schlich kaum ver­ant­wort­bar seien,
erk­lärte Lan­desvor­standssprecherin Anette Lang. Die Lan­desregierung müsse
endlich Grund­la­gen ein­er Härte­fall­regelung schaffen. 

Kur­dis­che Fam­i­lie darf vor­erst bleiben

Gutachter soll zunächst psy­chis­che Fol­gen bei Abschiebung prüfen

(Tagesspiegel) Herzberg. Die kur­dis­chen Fam­i­lie aus dem Elbe-Elster-Kreis wird vorerst
nicht in die Türkei abgeschoben. Die Fam­i­lie solle zunächst von einem
Gutachter auf psy­chis­che Fol­gen ein­er solchen Maß­nahme unter­sucht werden,
sagte Lan­drat Klaus Richter (SPD) am Mon­tag nach ein­er Beratung in der
Kreisver­wal­tung in Herzberg. Damit sei man ein­er Forderung der Evangelischen
Kirche nachgekom­men. “Ich habe eine vor­läu­fige Dul­dung der Familie
aus­ge­sprochen, bis das Gutacht­en vor­liegt.” Am ver­gan­genen Don­ner­stag hatte
die Polizei die Kur­den aus dem Kirchenasyl in Tröb­itz her­aus­ge­holt. Während
die Eltern in Abschiebe­haft nach Eisen­hüt­ten­stadt gebracht wur­den, kamen
ihre drei kleinen Kinder in ein Heim in Fürsten­walde. Inzwis­chen sind alle
im Asyl­be­wer­ber­heim Hohen­leip­isch untergebracht. 

Ein vom Pots­damer Innen­min­is­teri­um vor­bere­it­eter Erlass soll künftig
ver­hin­dern, dass die Kinder von Asyl­be­wer­ber-Fam­i­lien von bei­den Eltern
getren­nt wer­den. Das kündigte CDU-Gen­er­alsekretär Thomas Lunacek an.

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