(Berliner Zeitung) HERZBERG. Die Abschiebung der kurdischen Familie im Elbe-Elster-Kreis ist
vorerst vom Tisch. Die fünfköpfige Familie solle zunächst von einem
Gutachter auf psychische Folgen einer solchen Maßnahme untersucht werden,
sagte Landrat Klaus Richter (SPD) am Montag nach einer Beratung in der
Kreisverwaltung in Herzberg. Mit diesem Beschluss sei man einer Forderung
der Evangelischen Kirche nachgekommen. Am Dienstag werde sich das Kabinett
mit dem Fall beschäftigen, kündigte Ministerpräsident Matthias Platzeck
(SPD) an.
“Ich habe eine vorläufige Duldung der Familie ausgesprochen, bis das
Gutachten vorliegt”, erläuterte Richter. Der Fall hatte für Aufsehen
gesorgt, nachdem eine Gerichtsvollzieherin unter dem Schutz der Polizei die
türkischen Kurden am Donnerstag aus dem Kirchenasyl in Tröbitz (Elbe-Elster)
geholt hatte. Dort hielten sie sich seit der geplanten Abschiebung am 18.
Februar auf. Während die Eltern in Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt
gebracht wurden, kamen ihre drei Kinder im Alter von eineinhalb bis
fünfeinhalb Jahren in ein Heim in Fürstenwalde (Oder-Spree).
Inzwischen sind alle wieder im Asylbewerberheim Hohenleipisch untergebracht,
wo sie seit Ende 1996 leben. Ihr Asylantrag war 1998 abgelehnt worden. Der
Landrat hatte die Abschiebung der kurdischen Familie am vorigen Freitag nach
massiver Kritik unter anderem von der evangelischen Landeskirche ausgesetzt.
Vor einer abschließenden Bewertung seien alle Beteiligten zu hören, erklärte
Ministerpräsident Platzeck. Er machte klar, dass unverändert die Einigung
zwischen ihm, Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und dem evangelischen
Bischof Wolfgang Huber gelte, wonach das Land ein Kirchenasyl respektiert.
Ein vom Potsdamer Innenministerium vorbereiteter Erlass solle künftig
verhindern, dass die Kinder von Asylbewerber-Familien von beiden Eltern
getrennt werden, sagte CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek. Die Familie habe
in der bundesdeutschen Gesellschaft einen hohen Stellenwert, was auch für
Ausländer gelte. Landrat Richter forderte die Politiker auf, das
Zuwanderungsrecht verbindlich zu klären. “Die Verantwortung darf nicht auf
die Landkreise abgewälzt werden.” Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes
müsse eine Härtefallkommission über das Prozedere befinden. Auch die
Bündnisgrünen erneuerten ihre Forderung nach einer Härtefallkommission.
Kurdische Familie aus Abschiebehaft entlassen
(FR) POTSDAM, 14. April (ap). Ein kurdisches Ehepaar aus Brandenburg, das am
Freitag nach einem Polizeieinsatz aus dem Kirchenasyl in Abschiebehaft
gekommen war, muss Deutschland vorerst nicht verlassen. Bis zur Erstellung
eines psychologischen Gutachtens werde die Abschiebung ausgesetzt, entschied
der Landrat des Elbe-Elster-Kreises nach Mitteilung eines Sprechers am
Montag. Die Eltern seien inzwischen gemeinsam mit ihren drei kleinen Kindern
in einem Flüchtlingsheim untergebracht worden.
Der Polizeieinsatz in Tröbitz im Süden Brandenburgs war auf massive Proteste
gestoßen, unter anderem der evangelischen Kirche. Die Kinder waren von den
seit sieben Jahren in Deutschland lebenden Eltern getrennt und in ein Heim
gebracht worden. Die Grünen in Brandenburg forderten eine
Härtefallkommission. Der Fall der Familie zeige, dass es im Asylverfahren
immer wieder Entscheidungen gebe, die zwar rechtlich begründbar, aber
menschlich kaum verantwortbar seien.
Neuer Asyl-Erlass geplant
Kinder dürfen nicht von beiden Eltern getrennt werden / Landrat lenkt ein
(MAZ) POTSDAM Der Fall der fünfköpfigen türkisch-kurdischen Familie im
Elbe-Elster-Kreis hat Schlagzeilen gemacht. Die drei Kindern im Alter von
einem, zwei und sechs Jahren waren kurzzeitig von ihren Eltern getrennt
worden, die nach einem Gerichtsbeschluss in Abschiebehaft gebracht werden
sollten. Erst der landesweite Protest, besonders der Kirche, sorgte dafür,
dass der zuständige Landrat Klaus Richter (SPD) die Vollstreckung des
Urteils aussetzte. Die Familie hatte sich Mitte Februar in einen
evangelischen Kindergarten in Tröbitz begeben und Kirchenasyl in Anspruch
genommen.
Als erste Konsequenz aus dem Fall hat jetzt das Innenministerium einen
Erlass angekündigt. Danach soll es generell untersagt sein, Kinder von
Asylsuchenden von beiden Eltern zu trennen. Familien hätten in der
Bundesrepublik einen hohen Stellenwert, was auch für Ausländer gelte,
begründete CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek den neuen Erlass. Der Fall in
Tröbitz sei der erste bisher bekannt gewordene Fall. “Das darf sich nicht
wiederholen. Kinder dürfen keinen Schaden nehmen”, betonte der
CDU-Politiker. Er appellierte zugleich an die Kirche, sich nicht einfach
über Gerichtsentscheidungen hinwegzusetzen. Es gehe um einen
verantwortungsvollen Umgang. “Das war nicht der Fall.”
Landrat Richter erklärte gestern offiziell die “einstweilige Duldung” der
Familie Filiz, die seit sieben Jahren in Deutschland lebt. Zuvor hatte es
eine Krisenrunde in der Kreisverwaltung in Herzberg gegeben. Ein
unabhängiger Gutachter soll jetzt klären, welche psychischen Folgen eine
Abschiebung hätte. Wie es hieß, soll besonders die 24-jährige Ehefrau unter
starker nervlicher Anspannung und Schock stehen. Liegt das Gutachten vor,
soll erneut entschieden werden.
Derzeit ist die Familie wieder im Asylbewerberheim Hohenleipisch
(Elbe-Elster) zusammen untergebracht. Dort lebt sie seit Ende 1996. Für
Aufsehen sorgte am vorigen Donnerstag das plötzliche Auftauchen einer
Gerichtsvollzieherin samt Polizei sowie von Mitarbeitern von
Ausländerbehörde und Jugendamt im Kirchenasyl-Ort Tröbitz, wo die Familie
Schutz vor einer drohenden Abschiebung fand. Die Eltern kamen in
Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt, während die Kinder in einem Heim in
Fürstenwalde untergebracht wurden. Ein Kirchenmitarbeiter sprach später von
einem übermäßig harten Vorgehen der Beamten gegen das Ehepaar. Das
bestreitet das Landratsamt. “Das ging alles ganz ruhig über die Bühne”,
sagte Sprecher Holger Fränkel. Die Kehrtwende seines Landesrats, der über
das Amtsgericht die Abschiebung durchsetzen wollte, erklärte der Sprecher
so: Dem Landrat war nicht klar, dass die Familie bis zur gemeinsamen
Abschiebung getrennt werden würde. Zudem sei in der derzeitigen Situation
die Lage in der Trükei undurchsichtig. Eine Abschiebung sei derzeit nicht
zumutbar, betonte er.
Nach Angaben von CDU-Generalsekretär Lunacek ist die kurdische Familie aus
der Türkei schon seit Monaten zur Ausreise verpflichtet, nur habe sie sich
geweigert. Dabei solle ihr Heimatland, wo keine Gefahren drohen, nach dem
Willen der rot- grünen Bundesregierung Mitglied der Europäischen Union
werden.
Landrat Richter forderte dazu auf, das Zuwanderungsrecht endlich verbindlich
zu klären. “Die Verantwortung darf nicht auf die Landkreise abgewälzt
werden”, hob er hervor. Er sprach sich zugleich für eine Härtefallkommission
auf Landesbene aus.
Diese Ansicht vertritt auch Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg. Eine
solche Kommission könnte in Einzelfällen über ein Bleiberecht aus
humanitären Gründen entscheiden. “Die Landesregierung muss endlich handeln”,
sagte die ausländerpolitische Sprecherin des Grünen-Landesvorstandes, Anette
Lang.
Vorerst Duldung für kurdische Familie
Nach Abholung aus dem Kirchenasyl wird zunächst psychologisches Gutachten
erstellt
POTSDAM ap Die fünfköpfige kurdische Familie aus dem Landkreis Elbe-Elster,
die am Freitag nach einem Polizeieinsatz aus einem Kirchenasyl in
Abschiebehaft kam, muss Deutschland vorerst nicht verlassen. Bis zur
Erste
llung eines psychologischen Gutachtens werde die Abschiebung
ausgesetzt, entschied der zuständige Landrat des Kreises nach Mitteilung
eines Sprechers gestern. Die Eltern seien inzwischen aus der Haft entlassen
und wieder zusammen mit ihren drei kleinen Kindern in einem Flüchtlingsheim
untergebracht worden, so der Sprecher.
Der Polizeieinsatz in Tröbitz im Süden Brandenburgs, mit dem die Familie aus
dem Asyl geholt wurde, war auf massive Proteste gestoßen, unter anderem von
der evangelischen Kirche. Die drei kleinen Kinder waren von den seit sieben
Jahren in Deutschland lebenden Eltern getrennt und in einem Heim
untergebracht worden.
Die brandenburgischen Grünen forderten eine Härtefallkommission für das
Land. Der Fall zeige, dass es im Asylverfahren immer wieder Entscheidungen
gebe, die rechtlich begründbar, aber menschlich kaum verantwortbar seien,
erklärte Landesvorstandssprecherin Anette Lang. Die Landesregierung müsse
endlich Grundlagen einer Härtefallregelung schaffen.
Kurdische Familie darf vorerst bleiben
Gutachter soll zunächst psychische Folgen bei Abschiebung prüfen
(Tagesspiegel) Herzberg. Die kurdischen Familie aus dem Elbe-Elster-Kreis wird vorerst
nicht in die Türkei abgeschoben. Die Familie solle zunächst von einem
Gutachter auf psychische Folgen einer solchen Maßnahme untersucht werden,
sagte Landrat Klaus Richter (SPD) am Montag nach einer Beratung in der
Kreisverwaltung in Herzberg. Damit sei man einer Forderung der Evangelischen
Kirche nachgekommen. “Ich habe eine vorläufige Duldung der Familie
ausgesprochen, bis das Gutachten vorliegt.” Am vergangenen Donnerstag hatte
die Polizei die Kurden aus dem Kirchenasyl in Tröbitz herausgeholt. Während
die Eltern in Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt gebracht wurden, kamen
ihre drei kleinen Kinder in ein Heim in Fürstenwalde. Inzwischen sind alle
im Asylbewerberheim Hohenleipisch untergebracht.
Ein vom Potsdamer Innenministerium vorbereiteter Erlass soll künftig
verhindern, dass die Kinder von Asylbewerber-Familien von beiden Eltern
getrennt werden. Das kündigte CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek an.