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KZ-Opfer-Suche in nächster Instanz

JAMLITZ. Jet­zt entschei­det das Bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht (OLG), ob das Amt Lieberose auf einem Pri­vat­grund­stück nach einem Mas­sen­grab mit jüdis­chen Opfern des KZ-Außen­lagers Jam­litz (Dahme-Spree­wald) suchen darf. “Die Beschw­erde des Amtes Lieberose gegen einen Beschluss des Landgerichts Cot­tbus, mit dem die Suche auf dem Anwe­sen unter­sagt wurde, ist bei uns einge­gan­gen”, sagte gestern OLG-Sprecherin Mar­ti­na Schwonke. 

Die Cot­tbuser Richter hat­ten dem Amt Anfang Mai unter­sagt, gegen den Willen des Eigen­tümers mit ein­er Grabung nach den sterblichen Über­resten von rund 700 ungarischen Juden zu suchen. Es hat­te seinen Beschluss damit begrün­det, dass es nicht erwiesen sei, dass sich auf dem 5 000 Quadrat­meter großen und seit Langem nicht mehr genutzten Grund­stück das Mas­sen­grab befind­et. Gegen den Beschluss hat­te das Amt Beschw­erde ein­gelegt und war dabei vom Innen­min­is­teri­um unter­stützt wor­den. Früh­estens in drei Monat­en ist mit ein­er Entschei­dung des OLG in diesem Fall zu rechnen.

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