JAMLITZ. Jetzt entscheidet das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG), ob das Amt Lieberose auf einem Privatgrundstück nach einem Massengrab mit jüdischen Opfern des KZ-Außenlagers Jamlitz (Dahme-Spreewald) suchen darf. “Die Beschwerde des Amtes Lieberose gegen einen Beschluss des Landgerichts Cottbus, mit dem die Suche auf dem Anwesen untersagt wurde, ist bei uns eingegangen”, sagte gestern OLG-Sprecherin Martina Schwonke.
Die Cottbuser Richter hatten dem Amt Anfang Mai untersagt, gegen den Willen des Eigentümers mit einer Grabung nach den sterblichen Überresten von rund 700 ungarischen Juden zu suchen. Es hatte seinen Beschluss damit begründet, dass es nicht erwiesen sei, dass sich auf dem 5 000 Quadratmeter großen und seit Langem nicht mehr genutzten Grundstück das Massengrab befindet. Gegen den Beschluss hatte das Amt Beschwerde eingelegt und war dabei vom Innenministerium unterstützt worden. Frühestens in drei Monaten ist mit einer Entscheidung des OLG in diesem Fall zu rechnen.