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Länder scheuen Vereinigung des Datenschutzes

Pots­dam (MOZ) Bran­den­burg und Berlin suchen jew­eils einen neuen
Daten­schutzbeauf­tragten. Die Berlin­er kön­nten Alexan­der Dix erhal­ten, dessen
Amt­szeit in Pots­dam nicht ver­längert wurde. Die Idee eines gemeinsamen
Beauf­tragten ist jet­zt wieder beerdigt worden. 

Die Zeit schien gün­stig zu sein. Bei­de Län­der benöti­gen einen neuen
Daten­schutzbeauf­tragten. Also, so fragte SPD-Chef Gün­ter Baaske, warum nicht
gle­ich einen für bei­de Län­der bestallen. Ende ver­gan­gener Woche beerdigte
der Sozialdemokrat seine Idee wieder. Die Hür­den sind derzeit ein­fach zu
hoch. 

Bran­den­burg sucht bere­its seit Mai 2004 einen ober­sten Daten­schützer. Zu
diesem Zeit­punkt lief die Amt­szeit von Alexan­der Dix ab. Es fand eine
Auss­chrei­bung statt. Noch vor der Som­mer­pause lief alles auf zwei Kandidaten
hin­aus. Eine Daten­schützerin aus Berlin und einen Beamten aus dem
Innen­min­is­teri­um. Die Koali­tion in Pots­dam kon­nte sich auf keinen einigen.
Also passierte vor der Land­tagswahl nichts. 

Zurzeit läuft die zweite Auss­chrei­bung des Postens. Weit mehr als ein
Dutzend Bewer­ber haben bere­its ihr Inter­esse bekun­det, so Landtagspräsident
Gunter Fritsch (SPD). Baaske platzte mit sein­er Idee — sich mit Berlin um
eine gemein­same Lösung zu bemühen — mit­ten in das Bewerbungsverfahren. 

Doch so ein­fach ist das nicht: Der Vor­sitzende des Innenausschusses,
Hans-Jür­gen Schar­fen­berg (PDS) machte darauf aufmerk­sam, dass der Berliner
Daten­schutz den Rang ein­er ober­sten Lan­des­be­hörde genießt — also auf
Augen­höhe mit den Sen­atsver­wal­tun­gen, die er zu prüfen hat. In Brandenburg
gibt es diesen Rang nicht. Außer­dem ist der Daten­schutzbeauf­tragte in Berlin
auch für die Pri­vatwirtschaft zuständig. In Bran­den­burg müssen
beispiel­sweise Beschw­er­den über den Umgang mit Dat­en bei Inter­netkäufen vom
Innen­min­is­teri­um geprüft werden. 

Die Abgle­ichung der Geset­ze wäre eine wichtige Voraus­set­zung für einen
gemein­samen Beauf­tragten. Auch wenn sich der Land­tagspräsi­dent einen
Beauf­tragten vorstellen kann, der in zwei Län­dern nach unterschiedlichen
Geset­zen vorgeht.

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