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Land will Nazi-Märsche in Halbe verbieten

Pots­dam — Bran­den­burg will neon­azis­tis­che Aufmärsche an dem Soldatenfriedhof
in Halbe kün­ftig per Gesetz ver­hin­dern. Das Kabi­nett will am 3. Mai ein
entsprechen­des Gedenkstät­ten­schutzge­setz ver­ab­schieden und in den Landtag
ein­brin­gen. Das Gesetz ermöglicht ein Ver­bot von Aufmärschen nicht nur am
Sol­daten­fried­hof in Halbe, son­dern an allen rund 1200 Kriegs­gräber­stät­ten im
Land. Es soll noch vor der Som­mer­pause vom Land­tag beschlossen werden. 

Bran­den­burg reagiert damit auf das am 24. März vom Bun­destag verschärfte
Ver­samm­lungsrecht, das his­torisch her­aus­ra­gende Gedenkstät­ten für die Opfer
der nation­al­sozial­is­tis­chen Gewaltherrschaft wie das Holo­caust-Denkmal in
Berlin unter beson­deren Schutz stellt. Ver­samm­lun­gen und Aufmärsche von
Recht­sex­trem­is­ten kön­nen an solchen Gedenkstät­ten ver­boten wer­den, um die
Würde der Opfer nicht zu beein­trächti­gen. Dazu zählen in Bran­den­burg auch
die ehe­ma­li­gen Konzen­tra­tionslager Ravens­brück und Sachsenhausen. 

Bran­den­burgs Innen­min­is­teri­um sieht Hand­lungs­be­darf, weil nach den
bun­desrechtlichen Vor­gaben Kriegs­gräber­stät­ten nicht als Gedenkstätten
gel­ten, die an die Opfer der men­sche­nun­würdi­gen Behand­lung unter der
nation­al­sozial­is­tis­chen Gewalt- und Willkürherrschaft erin­nern. Das heißt,
dass der Sol­daten­fried­hof Halbe, wohl der größte Deutsch­lands, nicht unter
das neue Bun­des­ge­setz fällt. Ander­er­seits gibt es eine Öff­nungsklausel, die
es den Län­dern erlaubt, durch eigenes Gesetz die Orte zu bes­tim­men, an denen
Ver­samm­lun­gen oder Aufzüge unter erle­ichterten Voraus­set­zun­gen verboten
wer­den können. 

In Halbe find­en seit Jahren zum Volk­strauertag regelmäßig Aufmärsche von
Neon­azis statt. Auf dem Fried­hof sind auch zahlre­iche Wehrma­chtssol­dat­en und
Ange­hörige der Waf­fen-SS begraben. 

In der Kabi­nettsvor­lage wird her­vorge­hoben, dass der bish­erige Schutz der
Gräber­stät­ten, die die Erin­nerung an die schreck­lichen Fol­gen von Krieg und
Gewaltherrschaft wach hal­ten sollen, nicht aus­re­iche. So lasse das geltende
Recht Raum dafür, dass an Fried­höfen “Ver­anstal­tun­gen durchge­führt werden
kön­nen, die nation­al­sozial­is­tich­es Unrecht ver­her­rlichen oder verharmlosen”.
Sie beein­trächtigten die Würde der Opfer und schädigten das Anse­hen des
Landes. 

Nach dem Geset­zen­twurf bedür­fen Ver­anstal­tun­gen auf Gräber­stät­ten künftig
ein­er Erlaub­nis, die von kom­mu­nalen Behör­den erteilt wird. Veranstaltungen,
die die Würde der Opfer ver­let­zen und die Ruhe der Toten stören könnten,
sind nicht erlaubt. Der beson­dere Schutz für alle 1200 Gräber­stät­ten im Land
wird auch damit begrün­det, dass die Über­leben­den des Holo­causts darauf
ver­trauen sollen, dass Bran­den­burg alles untern­immt, “um die Würde der Opfer
zu schützen und ihre Gräber­stät­ten als Orte zu erhal­ten, an denen ihrer
ungestört gedacht wer­den kann”. 

Auf den rund 1200 Kriegs­gräber­stät­ten und Bran­den­burg ruhen 183 468 Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft. Allein in Halbe liegen die Gräber von 17 000
Sol­dat­en und weit­eren fast 6000 Personen.

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