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Landeskirche rechtfertigt Kirchenasyl nach Schönbohm-Brief an Polizei

POTSDAM/BERLIN Das am Mittwoch bekan­nt gegebene Schreiben von
Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) an die Polizeipräsi­den­ten zur rechtlichen Bew­er­tung des
Kirchenasyls hat die Fron­ten zwis­chen der Lan­desregierung und der
evan­ge­lis­chen Kirche in Berlin-Bran­den­burg erneut ver­härtet. “Der
Innen­min­is­ter hat lediglich die Recht­slage beleuchtet, und die stimmt
so”,
betonte gestern der stel­lvertre­tende Regierungssprech­er, Man­fred Füger.
Auch
Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) habe das Kirchenasyl nie als
eigen­ständi­ges Rechtsgut akzep­tiert, son­dern stets betont, dass es
rechts­freie Räume nicht geben dürfe. Selb­st nach einem
Schlichtungsgespräch
mit Lan­des­bischof Wolf­gang Huber und Innen­min­is­ter Schön­bohm vor einer
Woche
hat­te Platzeck lediglich die Absicht geäußert: “Wir haben nicht vor,
Kirchen
zu stür­men.” Eine grund­sät­zliche Unan­tast­barkeit des Kirchenasyls hatte
Platzeck damit nicht aus­ge­drückt. Nach dem Schön­bohm-Brief präzisierte
die
evan­ge­lis­che Kirche eben­falls ihre Hal­tung zum Kirchenasyl. Sprecher
Rein­hard Lampe stellte gegenüber der MAZ klar, dass Gemein­den, die Asyl
gewähren, die Rück­endeck­ung der Kirchen­führung haben. Der Bischof hatte
sich
vor ein­er Woche noch deut­lich zurück­hal­tender geäußert. “Gemein­den
werden
nur dann Kirchenasyl gewähren, wenn sie in einem intensiven
Beratungs­ge­spräch mit unserem Aus­län­der­beauf­tragten ges­tanden haben”,
so
Lampe. Das bedeutet, dass die Lan­deskirchen­leitung grund­sät­zlich jene
Gemein­den unter­stützt, die Asyl gewähren. Konkret gilt das sowohl für
das
vor ein­er Woche aus­ge­set­zte Kirchenasyl in Schwante (Ober­hav­el) wie für
einen aktuellen Fall in Brandenburg/Havel. Dort hat eine
ausreisepflichtige
Fam­i­lie aus dem Bürg­erkriegs­land Kon­go Asyl bei der St.
Got­thardt-Kirchenge­meinde gefun­den. In den Fall des ausreisepflichtigen
Viet­name­sen Xuan Khang Ha aus Schwante kommt offen­bar Bewe­gung. Die
Stel­lung­nahme der UN-Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion UNHCR liegt inzwischen
vor.
Die Exper­tise kommt nach Infor­ma­tio­nen der MAZ zu dem Ergeb­nis, dass
eine
poli­tis­che Ver­fol­gung des allein erziehen­den Vaters in Viet­nam nicht
mit
Sicher­heit auszuschließen sei. Ver­größert haben kön­nte sich die
Bedro­hungslage für Ha durch das große Medi­ene­cho auf den Stre­it um sein
Kirchenasyl. Möglicher­weise wurde erst dadurch eine Situation
geschaffen,
die den Staat Viet­nam provoziert hat. Beobachter schließen deshalb
nicht
aus, dass die viet­name­sis­che Regierung an Ha ein Exem­pel statuieren
könnte.
Auss­chlaggebend für die Reak­tion kön­nte das Aus­maß der Kri­tik sein, die
Ha
an Men­schen­rechtsver­let­zun­gen in Viet­nam öffentlich geübt hat.
Zugespitzt
hat sich auch der Stre­it zwis­chen dem Schwan­ter Pfar­rer Johannes Kölbel
und
dem Innen­min­is­ter. Köl­bel hat den von Schön­bohm verklausuliert
formulierten
Vor­wurf der Lüge gestern zurück­gewiesen. Polizis­ten hät­ten nicht nur
Gemein­deräume durch­sucht, wie Schön­bohm erk­lärte, son­dern auch
Privatzimmer,
betonte Köl­bel — so das Schlafz­im­mer, in dem seine Frau mit einer
schweren
Bron­chi­tis im Bett lag.

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