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Landgericht will Internetdomain zensieren

Am 16.01.02 ver­han­delte das Pots­damer Landgericht über eine Klage der bran­den­bur­gis­chen Lan­desregierung auf Freiga­be und Unter­las­sung der Nutzung der Inter­net­do­main www.polizeibrandenburg.de die derzeit von der Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei genutzt wird. 

Das Landgericht lehnte die Anträge teil­weise als unzuläs­sig ab, verurteilte aber im Kern die Beklagten dazu, die Freiga­be der Domain zu erk­lären und diese nicht mehr zu nutzen. 

Damit fol­gte das Gericht der Auf­fas­sung der Kläger, daß der Begriff polizeibran­den­burg ein geschützter Name sei und das Namen­srecht des Innen­min­is­teri­ums ver­let­zt sei. 

Mit diesem Urteil zeigt sich erneut, wie ger­ing Volksini­tia­tiv­en im Land Bran­den­burg durch die Gerichte bew­ertet werden. 

Die Volksini­tia­tive hält die von der Vor­sitzen­den Rich­terin bere­its vor der mündlichen Ver­hand­lung aus­giebig dargelegte und offen­bar lei­der bere­its vor dem Aus­tausch der Argu­mente beste­hende Recht­sauf­fas­sung aus mehreren Grün­den für falsch. 

Eine ein­heitliche Polizeibehörde gibt es im Land Bran­den­burg nicht. Stattdessen existieren sechs Prä­si­di­en, die Wasser­schutzpolizei, das Lan­deskrim­i­nalamt und ver­schiedene Ordungs­be­hör­den und Spezialein­heit­en. Das Innen­min­is­teri­um stellt lediglich die gemein­same Dien­stauf­sichts­be­hörde für die ver­schiede­nen Polizeibehör­den dar. Deshalb ist das Schön­bohm­min­is­teri­um keine Polizeibehörde und kann sich daher auch nicht auf den Namen Polizei Bran­den­burg berufen. Eine sprach­liche Ver­wech­slungs­ge­fahr der Begriffe Innen­min­is­teri­um und polizeibran­den­burg beste­ht nicht ein­mal ansatzweise. 

Außer­dem stellt der Begriff Polizei keinen schutzfähi­gen Namen dar. Ohne den Zusatz ein­er Behör­den­beze­ich­nung wie z.B. Prä­sid­i­um, Wache oder Min­is­teri­um stellt das Wort Polizei lediglich eine Berufs­beze­ich­nung oder einen Sam­mel­be­griff dar. Es ist prak­tisch unmöglich, eine Inter­net­seite zum The­ma Polizei in Bran­den­burg zu gestal­ten, ohne auf die nahe­liegen­den Begriffe Polizei und Bran­den­burg zurückzugreifen. 

Zuguter­let­zt entste­ht der Polizei auch kein­er­lei Schaden durch den Betrieb der umstrit­te­nen Inter­net­seite. Ganz im Gegen­teil: Hätte die Volksini­tia­tive die Domain nicht ein­gerichtet, wür­den fehlgeleit­ete NutzerIn­nen auch nicht auf der Polizei­seite des Innen­min­is­teri­ums, son­dern ein­fach auf kein­er Seite lan­den. Während sie jet­zt sofort durch einen deut­lich sicht­baren roten Link zur Polizei­seite weit­erfind­en kön­nen, kön­nte auf ein­er leeren Seite der Ein­druck entste­hen, es gäbe (noch) keine Seite der Polizei. 

Die Auf­fas­sung, im Inter­net wäre uner­wün­schte Wer­bung auszuschließen, legt den Ver­dacht nahe, daß im Landgericht noch mit Schreib­maschi­nen und Karteikarten gear­beit­et wird. Mit den Real­itäten des wilden Inter­nets haben der­art rührende plan­wirtschaftliche Wun­schträume jeden­falls nichts zu tun. 

Vor der Entschei­dung über weit­ere Rechtsmit­tel wird die Volksini­tia­tive die schriftliche Urteils­be­grün­dung abwarten. 

Das Landgericht lehnte die Anträge teil­weise als unzuläs­sig ab, verurteilte aber im Kern die Beklagten dazu, die Freiga­be der Domain zu erk­lären und diese nicht mehr zu nutzen. 

Damit fol­gte das Gericht der Auf­fas­sung der Kläger, daß der Begriff polizeibran­den­burg ein geschützter Name sei und das Namen­srecht des Innen­min­is­teri­ums ver­let­zt sei. 

Mit diesem Urteil zeigt sich erneut, wie ger­ing Volksini­tia­tiv­en im Land Bran­den­burg durch die Gerichte bew­ertet werden. 

Die Volksini­tia­tive hält die von der Vor­sitzen­den Rich­terin bere­its vor der mündlichen Ver­hand­lung aus­giebig dargelegte und offen­bar lei­der bere­its vor dem Aus­tausch der Argu­mente beste­hende Recht­sauf­fas­sung aus mehreren Grün­den für falsch. 

Eine ein­heitliche Polizeibehörde gibt es im Land Bran­den­burg nicht. Stattdessen existieren sechs Prä­si­di­en, die Wasser­schutzpolizei, das Lan­deskrim­i­nalamt und ver­schiedene Ordungs­be­hör­den und Spezialein­heit­en. Das Innen­min­is­teri­um stellt lediglich die gemein­same Dien­stauf­sichts­be­hörde für die ver­schiede­nen Polizeibehör­den dar. Deshalb ist das Schön­bohm­min­is­teri­um keine Polizeibehörde und kann sich daher auch nicht auf den Namen Polizei Bran­den­burg berufen. Eine sprach­liche Ver­wech­slungs­ge­fahr der Begriffe Innen­min­is­teri­um und polizeibran­den­burg beste­ht nicht ein­mal ansatzweise. 

Außer­dem stellt der Begriff Polizei keinen schutzfähi­gen Namen dar. Ohne den Zusatz ein­er Behör­den­beze­ich­nung wie z.B. Prä­sid­i­um, Wache oder Min­is­teri­um stellt das Wort Polizei lediglich eine Berufs­beze­ich­nung oder einen Sam­mel­be­griff dar. Es ist prak­tisch unmöglich, eine Inter­net­seite zum The­ma Polizei in Bran­den­burg zu gestal­ten, ohne auf die nahe­liegen­den Begriffe Polizei und Bran­den­burg zurückzugreifen. 

Zuguter­let­zt entste­ht der Polizei auch kein­er­lei Schaden durch den Betrieb der umstrit­te­nen Inter­net­seite. Ganz im Gegen­teil: Hätte die Volksini­tia­tive die Domain nicht ein­gerichtet, wür­den fehlgeleit­ete NutzerIn­nen auch nicht auf der Polizei­seite des Innen­min­is­teri­ums, son­dern ein­fach auf kein­er Seite lan­den. Während sie jet­zt sofort durch einen deut­lich sicht­baren roten Link zur Polizei­seite weit­erfind­en kön­nen, kön­nte auf ein­er leeren Seite der Ein­druck entste­hen, es gäbe (noch) keine Seite der Polizei. 

Die Auf­fas­sung, im Inter­net wäre uner­wün­schte Wer­bung auszuschließen, legt den Ver­dacht nahe, daß im Landgericht noch mit Schreib­maschi­nen und Karteikarten gear­beit­et wird. Mit den Real­itäten des wilden Inter­nets haben der­art rührende plan­wirtschaftliche Wun­schträume jeden­falls nichts zu tun. 

Vor der Entschei­dung über weit­ere Rechtsmit­tel wird die Volksini­tia­tive die schriftliche Urteils­be­grün­dung abwarten. 

Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 53, 14467 Potsdam, 

Fon 280 50 83

Fax 270 87 28 

www.polizeibrandenburg.de

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