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Landtag befasst sich mit V‑Mann-Vorwürfen: Schulze fordert weitere Untersuchung

Neuer Ver­dacht: Abhör­ergeb­nisse manipuliert

(MAZ) POTSDAM Die Affäre um den mut­maßlichen V‑Mann des Lan­deskrim­i­nalamts (LKA),
Sven S., wird den Pots­damer Land­tag beschäfti­gen. “Wir müssen uns noch
ein­mal damit befassen”, kündigte Christoph Schulze an. Der SPD-Abgeordnete
ist Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) sowie des
Innenauss­chuss­es des Land­tags. Sollte sich bestäti­gen, dass Brandenburgs
größter Händler von Nazi-Musik als V‑Mann — wie die MAZ berichtete — oder
Infor­mant für das LKA gear­beit­et habe, “hätte das erhe­bliche Konsequenzen
für die, die uns falsch informiert haben”, betonte Schulze gestern gegenüber
der MAZ

In seinem Urteil fühlte sich der SPD-Poli­tik­er offen­bar schon einmal
sicher­er. Nach­dem er sich in ein­er PKK-Sitzung am 15. August 2002
“umfan­gre­ich informiert” gewäh­nt hat­te, erk­lärte Schulze, Sven S. sei “kein
Infor­mant, kein Tippge­ber und kein V‑Mann des LKA” gewe­sen. Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) bekräftigte damals: “Sven S. ist nicht Infor­mant des
LKA.” An diesem Woch­enende erk­lärte das Innen­res­sort dazu: “Sven S. war zu
keinem Zeit­punkt V‑Mann des LKA.” 

Diskus­sio­nen um amtliche Neben­tätigkeit­en des Neon­azis aus Borkwalde
(Pots­dam-Mit­tel­mark) sind nicht neu. Der Ver­dacht auf eine Zusammenarbeit
mit dem LKA Bran­den­burg ergab sich schon im ver­gan­genen Jahr aus einem
Akten­ver­merk des LKA Sach­sen-Anhalt. Sven S. sei “als Infor­mant für das LKA
Bran­den­burg geführt” wor­den, war dort zu lesen. 

Infor­ma­tio­nen dieser Zeitung aus Sicher­heit­skreisen gehen darüber nun
hin­aus: Das hiesige LKA habe den ehe­ma­li­gen Bran­den­burg-Chef der verbotenen
mil­i­tan­ten Skin­head-Grup­pierung Blood & Hon­our ver­mut­lich Ende 2000
ange­wor­ben. Bere­its zu Beginn des Jahres 2001 habe der Top-Neon­azi für die
Behörde gear­beit­et und sei erfol­gsab­hängig ent­lohnt wor­den. “Sven S. war
V‑Mann des LKA”, heißt es in Sicher­heit­skreisen — verpflichteter V‑Mann, wie
betont wird, nicht nur Informant. 

Sven S. hat sich dazu bish­er nur ein­mal kurz geäußert. “Es gab nie eine
Zusam­me­nar­beit”, sagte er der MAZ im ver­gan­genen Jahr. Dass er seine
Hass-CDs zum LKA brachte, um sie dort auf straf­bare Lied­texte über­prüfen zu
lassen, erwäh­nte er als Form der Zusam­me­nar­beit nicht. 

Unklar bleibt auch, warum — wenn Sven S. kein V‑Mann war, wie er sagt — das
LKA ihm Schutz­maß­nah­men ange­boten haben soll. “Mir wurde x‑mal ein
Zeu­gen­schutzpro­gramm ange­boten, ich habe mich aber nie darauf eingelassen.”
Üblicher­weise wer­den ent­tarnte V‑Männer in Zeugenschutzprogramme
aufgenom­men. In Ermit­tlerkreisen wird Sven S. Ver­hal­ten so erk­lärt, dass er
lieber mit dem Vor­wurf der Spitzelei leben wollte, als sein äußerst
lukra­tives Ver­sand-Imperi­um für recht­sex­treme Devo­tion­alien aufzugeben. Bei
einem Leben mit neuer Iden­tität wäre das erforder­lich gewesen. 

Unter zusät­zlichen Druck ist das LKA am Woch­enende durch den Vorwurf
mut­maßlich­er Akten­ma­nip­u­la­tion ger­at­en. Die Behörde habe zwar am 6. Februar
2001 vier Tele­fonate aufgeze­ich­net, in denen der Verfassungsschutzspitzel
Chris­t­ian K. seinen Fre­und und mut­maßlichen LKA-V-Mann Sven S. detailliert
vor ein­er Razz­ia des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam warnte, berichtet der
“Focus”. In der knap­pen Zusam­men­fas­sung der Abhör­ergeb­nisse sei jedoch “nur
die Rede von belan­glosen Gesprächen, die für das Ermit­tlungsver­fahren gegen
Sven S. nicht rel­e­vant seien”. 

Soll­ten diese Vor­würfe zutr­e­f­fen, würde die Staat­san­waltschaft Pots­dam — die
spätestens seit Dezem­ber 2000 gegen Sven S. wegen Volksverhetzung
ermit­telte — möglicher­weise bis heute getäuscht. Aus den Akten der
Anklage­be­hörde ergeben sich keine Hin­weise auf eine Manip­u­la­tion, erklärte
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg.. “Dieser Vor­wurf ist für die
Staat­san­waltschaft neu.” 

Kri­tik an Koop­er­a­tion von LKA mit Neonazi

Schulze: Keine Rück­endeck­ung geben

(MAZ) POTSDAM Die Zusam­me­nar­beit des Lan­deskrim­i­nalamts (LKA) mit Brandenburgs
größtem Händler von Nazi-Musik, Sven S., stößt auf Kri­tik. Die Polizei dürfe
keine “poli­tisch-juris­tis­che Rück­endeck­ung für einen Neon­azi organisieren”
und einen “Per­silschein” für den Ver­trieb recht­sex­tremer CD ausstellen,
forderte der Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion, Christoph
Schulze, gestern gegenüber der MAZ. Er wäre darüber “schw­er verwundert”,
sagte der SPD-Landtagsabgeordnete. 

Unter Staat­san­wäl­ten herrscht eben­falls Unver­ständ­nis über diese Form der
Zusam­me­nar­beit. “So etwas hätte die Staat­san­waltschaft sofort unterbunden”,
heißt es in der Jus­tiz. Das Innen­min­is­teri­um hat die Koop­er­a­tion zwischen
dem LKA und Sven S. nicht dementiert. 

Schlicht ver­sagt

Kom­men­tar in der MAZ

(MAZ) Der Fall des Neon­azis Sven S. aus Bork­walde doku­men­tiert ein­drucksvoll das
teil­weise Ver­sagen ein­er Strafver­fol­gungs­be­hörde im Kampf gegen
Recht­sex­trem­is­mus. Dass Bran­den­burgs größter Händler von Naz­imusik neu
erschienene CDs zur Über­prü­fung in das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) brachte,
bestre­it­et nicht ein­mal das Pots­damer Innen­min­is­teri­um. Für den jungen
Neon­azi hat­te diese Form der Zusam­me­nar­beit große Vorteile: Mit dem
behördlichen Per­silschein kon­nte Sven S. unbeküm­mert den Großteil der noch
erlaubten Hass-Musik legal verkaufen und mit diesem schwung­haften Han­del ein
mit­tleres Ver­mö­gen anhäufen. Eine strafrechtliche Ver­fol­gung durch den
Staat­san­walt musste er ja nicht befürcht­en — dank fre­undlich­er Unterstützung
durch das LKA. Ohne diese ungewöhn­liche Amt­shil­fe wäre ver­mut­lich folgendes
geschehen: Neon­azi Sven S. hätte deut­lich mehr ver­botene recht­sex­treme CD in
Umlauf gebracht. Daraufhin hätte die Staat­san­waltschaft Pots­dam — die gegen
den ehe­ma­li­gen Bran­den­burg-Chef der ver­bote­nen krim­inellen Vere­ini­gung Blood
& Hon­our bere­its ermit­telte — Sven S. wegen Volksver­het­zung im großen Stil
ankla­gen kön­nen. Heute wäre Sven S. dann wohl nicht Bran­den­burgs größter
Nazimusik-Händler. 

Hat er oder hat er nicht?

Wirbel um eine neue Bran­den­burg­er “V‑Mann-Affäre”

(MOZ) Pots­dam (dpa) Das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um und die dortige
Gen­er­al­staat­san­waltschaft haben einen Zeitungs­bericht über eine neue Affäre
um einen V‑Mann aus der Neon­azi-Szene zurück­gewiesen. Die “Märkische
All­ge­meine Zeitung” (“MAZ”) hat­te am Woch­enende berichtet, entgegen
Äußerun­gen von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) habe Bran­den­burgs größter
Händler von Nazi-Musik, Sven S., als V‑Mann für das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA)
gear­beit­et, obwohl die Staat­san­waltschaft wegen Volksver­het­zung gegen ihn
ermittelte. 

Der Sprech­er des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, sagte am
Sonnabend auf Anfrage: “Der Mann war zu keinem Zeit­punkt V‑Mann des LKA”.
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Cristo­foro Raut­en­berg erk­lärte, für den Verdacht
ein­er V‑Mann-Tätigkeit “gibt es aus den Akten der Staat­san­waltschaft Potsdam
kein­er­lei Erkenntnisse”. 

Der Gen­er­al­staat­san­walt kon­nte auch einen Bericht des Mag­a­zins “Focus” nicht
bestäti­gen, dass in der V‑Mann-Affäre Abhör­pro­tokolle über eine im Februar
2001 ver­ratene Polizei-Razz­ia gegen die Neon­azi- Szene im LKA manipuliert
wor­den sein sollen. “Ich kann auch nicht bestäti­gen, dass das LKA
Bran­den­burg in dem Ver­fahren der Staat­san­waltschaft Pots­dam gegen Sven S.
wegen Volksver­het­zung den Inhalt von Abhör­pro­tokollen zu dessen Schutz
manip­uliert hat. Dieser Vor­wurf ist für die Staat­san­walschaft neu”, sagte
Rautenberg. 

Nach Recherchen der “MAZ” soll der ehe­ma­lige Bran­den­burg-Chef der im
Sep­tem­ber 2000 ver­bote­nen mi
litan­ten Skin­head-Grup­pierung Blood&Honour Ende
2000 ange­wor­ben wor­den sein. Sven S. habe zu Beginn des Jahres 2001 für das
LKA gear­beit­et. Er sei förm­lich verpflichtet und erfol­gsab­hängig bezahlt
wor­den, schreibt das Blatt. Dies sei brisant, weil Sven S. im Dezem­ber 2002
vom Amts­gericht Brandenburg/Havel wegen Volksver­het­zung zu ein­er Haftstrafe
von acht Monat­en auf Bewährung verurteilt wor­den sei. 

Pots­dam weist V‑Mann-Vor­wurf ab

(TAZ) POTSDAM dpa Bran­den­burgs Innen­min­is­teri­um und der Gen­er­al­staat­san­walt haben
einen Bericht über eine neue Affäre um einen V‑Mann aus der Neonazi-Szene
zurück­gewiesen. Die Märkische All­ge­meine Zeitung hat­te berichtet, entgegen
Äußerun­gen von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) habe Bran­den­burgs größter
Händler von Nazi-Musik, Sven S., als V‑Mann für das LKA gear­beit­et, obwohl
wegen Volksver­het­zung gegen ihn ermit­telt wurde. Danach soll der frühere
Bran­den­burg-Chef der ver­bote­nen Skin­head-Gruppe Blood & Hon­our Ende 2000
ange­wor­ben wor­den sein. Der Sprech­er des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums sagte:
“Der Mann war zu keinem Zeit­punkt V‑Mann des LKA.” Generalstaatsanwalt
Raut­en­berg erk­lärte, für den Ver­dacht ein­er V‑Mann-Tätigkeit “gibt es aus
den Akten der Staat­san­waltschaft Pots­dam kein­er­lei Erken­nt­nisse”. Auch einen
Focus-Bericht kon­nte er nicht bestäti­gen, wonach in der V‑Mann-Affäre
Abhör­pro­tokolle über eine ver­ratene Polizeirazz­ia gegen die Neon­azi-Szene im
LKA manip­uliert wor­den sein sollen.

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