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Lasst euch nicht erwischen”

(MAZ, 15.2.) POTSDAM “Er hat Ähn­lichkeit mit einem öster­re­ichis­chen Dik­ta­tor”, hat­ten die
Mitschüler in der Abitur-Zeitung des Nauen­er Goethe-Gym­na­si­ums in einer
Mis­chung aus Belus­ti­gung und Ver­ach­tung über Christo­pher H. geschrieben. Der
Abi­turi­ent, der sich in Lons­dale- und Thor-Steinar-Klei­dung — den
Erken­nungs­marken der recht­sex­tremen Szene — für das Abschlussfo­to ablichten
ließ, verewigte sich auf seine Art: “Ihr hört noch von mir”. 

Schon bald nach dem let­zten Schul­t­ag sorgte H. für Schlagzeilen, als nämlich
in Nauen ein Super­markt bis auf die Grund­mauern abbran­nte. H. hat­te mit
Helfern einen Asia-Imbiss angesteckt. Das Feuer hat­te sich schnell
aus­ge­bre­it­et. Weit­ere Bran­dan­schläge soll­ten fol­gen. Und H. brüstete sich
mit jedem Zeitungsar­tikel, der dazu erschien. 

Der Grund für die Tat­en war allein Hass auf Aus­län­der. Deshalb hat­te H. im
Juli 2003 in einem nächtlichen Rit­u­al mit zehn weit­eren Jugendlichen und
Her­anwach­senden auf dem Span­dauer Feld, gegenüber dem elter­lichen Hof in
Pausin die Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” gegrün­det. Ziel der
Vere­ini­gung: Nauen und Umge­bung und später das gesamte Havel­land sollten
“gesäu­bert wer­den”. Die Bran­dan­schläge soll­ten die wirtschaftliche
Exis­ten­z­grund­lage von aus­ländis­chen Imbiss­be­treibern zer­stören und sie
zwin­gen, die Region zu verlassen. 

Zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern wur­den zwischen
August 2003 und Mai 2004 in Nauen, Falkensee, Briese­lang und Schönwalde
verübt. Der Sach­schaden beläuft sich auf mehr als 800 000 Euro. Im Juni 2004
wurde das “Freiko­rps” ent­deckt und zerschlagen. 

Seit Novem­ber wird den zwölf Mit­gliedern der Prozess gemacht. Erst­mals in
Bran­den­burg hat die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Anklage wegen Grün­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung erhoben. Es ist die erste Anklage dieser Art in
Deutsch­land seit der Ver­schär­fung des Ter­ror­is­mus­bekämp­fungs­ge­set­zes. Der
Vertreter der Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Ober­staat­san­walt Eugen Larres,
forderte gestern in Pots­dam vor dem Ober­lan­des­gericht für drei der
Angeklagten Haft­strafen. Neun der Neon­azis, die zur Tatzeit zwis­chen 14 und
18 Jahre alt waren, sollen nach dem Jugend­strafrecht mit Bewährungsstrafen
davon kom­men. Durch die Zielset­zung und die dauer­hafte Organisationsstruktur
sei der Tatbe­stand der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung erfüllt, so
Lar­res. Durch die Tat­en sollte das Zusam­men­leben nach­haltig beeinträchtigt
wer­den . “Das war keine aus dem Suff geborene Idee”, sagte Larres. 

Christo­pher H., der als mut­maßlich­er Rädels­führer als einziger in
Unter­suchung­shaft sitzt, soll für viere­in­halb Jahre in Haft, forderte
Lar­res. H. war an allen Bran­dan­schlä­gen direkt und indi­rekt beteiligt. Auf
dem Hof sein­er Eltern lagerten die Brand­sätze. Dort fan­den auch regelmäßige
Tre­f­fen unter ein­er Reich­skriegs­flagge, mit Neon­azi-Musik und Besäufnissen
statt. H. war Ini­tia­tor zur Grün­dung der Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion. Er
bes­timmte nach Ansicht der Gen­er­al­staat­san­waltschaft deren Vorge­hen. Für
Flo­ri­an K., der später zur Gruppe kam und dem Lar­res eine
“schwindel­er­re­gende krim­inelle Energie” attestierte, forderte er zweieinhalb
Jahre Haft. Marc Sch. soll für zwei Jahre und vier Monate in Haft. K. und
Sch. hat­ten im Gegen­satz zu H. mit umfassenden Geständ­nis­sen erhe­blich zur
Aufk­lärung beige­tra­gen. Am kom­menden Mon­tag sind die Plä­doy­ers der zwölf
Vertei­di­ger geplant. 

“Es kön­nen sich Zweifel ein­stellen”, sagte Lar­res mit Blick auf die
Angeklagten. Wie Ter­ror­is­ten sähen sie nicht aus. Die zum Teil noch
pubertieren­den Jugendlichen ver­fol­gten das dreistündi­ge Plä­doy­er überwiegend
regungs­los. Ein­sicht oder gar Bedauern ließ sich an ihren Gesichtern nicht
able­sen. Die Tat­en war selb­st von Erwach­se­nen lange Zeit toleriert worden.
Die Mut­ter von H. hat­te schon früh von den Aktiv­itäten des Sohnes erfahren
und soll damals bloß gesagt haben: “Lasst euch nicht erwischen.”

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