Die Staatsanwaltschaft Dresden will ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den Lausitzer Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche
(CDU) gegen 3000 Euro Geldbuße einstellen. Das Amtsgericht Dresden muss dem jedoch noch zustimmen.
Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Feron, der RUNDSCHAU mit. Wegen antimuslimischer Äußerungen, für die er sich später entschuldigte, hatte Nitzsche im November bundesweit Aufsehen erregt.
Als strafrechtlich relevant ist nach Auskunft des Sprechers der Staatsanwaltschaft Dresden bei den Ermittlungen die Äußerung Nitzsches übrig geblieben, dass Türken Parasiten seien. Der Abgeordnete aus dem Landkreis Kamenz hatte diese Bemerkung vor einer Burschenschaft in Dresden gemacht.
Nitzsche sei, so Feron, mit der Geldbuße einverstanden.