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Lebensmittelkarten noch nicht abgeschafft

Die Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips in Brandenburg
sieht die Aufhe­bung der Run­der­lasse zum Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz durch die
Lan­desregierung nur unter großem Vor­be­halt als Teilerfolg. 

Ziel der Volksini­tia­tive ist die lan­desweite Zahlung von Bargeld an Menschen,
die in Bran­den­burg Asyl suchen. Dazu wur­den bere­its lan­desweit Unterschriften
durch viele engagierte Einzelper­so­n­en und Organ­i­sa­tio­nen seit Okto­ber 2002
gesammelt. 

Immer­hin sieben der Land­kreise und kre­is­freien Städte haben sich bere­its gegen
das Sach­leis­tung­sprinzip aus­ge­sprochen. Oft wur­den die Entschei­dun­gen mit der
diskri­m­inieren­den Wirkung der Sach­leis­tun­gen für die Flüchtlinge und hohen
Mehrkosten des Gutschein­sys­tems für die Kreise begründet. 

Die Lan­desregierung delegiert im wesentlichen die Entschei­dung gegen
Diskri­m­inierung vorzuge­hen, an die Land­kreise und entzieht sich somit der
Ver­ant­wor­tung für ein Engage­ment gegen struk­turellen Rassismus. 

“Damit ist der Kern der Kri­tik allerd­ings nicht beseit­igt: Das
Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz behan­delt Asyl­suchende als Men­schen zweit­er Klasse.
Die Benachteili­gung gegenüber Sozialhilfeempfänger/innen macht ein
men­schen­würdi­ges Leben in Bran­den­burg unmöglich”, so Ste­fanie Mar­tin von der
Volksini­tia­tive. Das Prinzip der Diskri­m­inierung bleibe damit elementarer
Bestandteil bran­den­bur­gis­ch­er Flüchtlingspolitik. 

In einem Brief vom Sozialmin­is­teri­um wird den Land­kreisen und kreisfreien
Städten sog­ar sug­geriert, eine Bargeldzahlung inner­halb der ersten drei Jahre
sei nicht möglich. Tat­säch­lich ist aber nur während des Aufen­thalts in der
Zen­tralen Auf­nahmestelle in Eisen­hüt­ten­stadt aus­drück­lich die Ver­sorgung durch
Sach­leis­tun­gen vorgeschrieben. Danach ste­ht es den Land­kreisen frei, nach den
Gegeben­heit­en vor Ort selb­st zu entschei­den, ob sie Bargeld oder Sachleistungen
gewähren. Bei Flüchtlin­gen, die länger als 3 Jahre in der Bun­desre­pub­lik leben,
ist die Gewährung von Bargeld sog­ar der geset­zliche Regelfall. Ein Blick auf
andere Bun­deslän­der (z.B. Sach­sen-Anhalt, Bre­men) zeigt, dass die Auszahlung
von Bargeld von Anfang an sehr wohl prak­tiziert wird. 

Die Lan­desregierung hat die Entschei­dungskom­pe­tenz an Dritte über­tra­gen. “Sie
über­lässt ein Vorge­hen gegen Diskri­m­inierung und die Ver­bre­itung rassistischer
Denkmuster damit dem Ermessen einzel­ner Land­kreise. Das ehrenamtliche
Engage­ment der Träger/innen der Volksini­tia­tive wird damit nicht belohnt”,
zeigt sich Ste­fanie Mar­tin ent­täuscht. “In der Kon­se­quenz heißt dies, dass
weit­ere Überzeu­gungsar­beit in den einzel­nen Kreisen viel Kraft und Zeit kosten
wird.” 

Eine Aufrechter­hal­tung des Sach­leis­tung­sprinzips aus Grün­den der Abschreckung
ist nur ein Vor­wand. Die Asy­lanträge sind Deutsch­land seit Jahren rückläufig,
der Aus­län­der­an­teil an der Bevölkerung liegt in Bran­den­burg unter 2%. Das Leben
von Ausländer/innen in Bran­den­burg kann nicht als reizvoll beschrieben werden:
Die Gefahr ras­sis­tis­ch­er Über­griffe bleibt alltäglich, die Iso­la­tion und
Aus­gren­zung wird für Flüchtlinge durch eine unzure­ichende Unterbringung,
schlechte medi­zinis­che Ver­sorgung, fak­tis­ches Arbeitsver­bot und die
Res­i­den­zpflicht tagtäglich forciert.
“Es ist bedauer­lich, dass die Lan­desregierung, den zahlreichen
zivilge­sellschaftlichen Ini­tia­tiv­en gegen Aus­gren­zung und Ras­sis­mus nicht mit
couragiertem Beispiel vor­ange­ht”, heißt es von Seit­en der Volksinitiative. 

www.sachleistung.de

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