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Leipziger Museum will Teile der Gedenkstätte übernehmen

ZIEGENHALS. Nach der Abriss­genehmi­gung für die Thäl­mann-Gedenkstätte in
Ziegen­hals hat das Zeit­geschichtliche Forum in Leipzig sich bere­it erklärt,
einen Teil der Anlage zu übernehmen. “Wir haben eine entsprechende Anfrage
aus dem Pots­damer Kul­tur­min­is­teri­um erhal­ten”, sagte der Direk­tor des vom
Bund finanzierten Zei­this­torischen Forums, Rain­er Eck­ert, am Mittwoch der
Berlin­er Zeitung. “Ich kann mir vorstellen, die SED-Ausstel­lung aus dem
Jahre 1986 wis­senschaftlich zu bear­beit­en, dig­i­tal zu fotografieren und bei
uns zu lagern.” Direk­tor Eck­ert lehnte es aber ab, die Ausstel­lung, die den
ein­sti­gen KPD-Vor­sitzen­den Ernst Thäl­mann ver­her­rlicht, per­ma­nent in einer
Ausstel­lung zu zeigen. “Dafür haben wir keinen Platz — außer­dem muss eine
SED-Ausstel­lung auch nicht ständig gezeigt wer­den”, sagte der Chef der
Leipziger Ein­rich­tung, die zum Haus der Geschichte in Bonn gehört. Eckert
plädierte vielmehr dafür, die Thäl­mann-Ausstel­lung im Rah­men einer
Wech­se­lausstel­lung zu zeigen. “Etwa um zu zeigen, wie ein total­itäres System
wie die DDR die Geschichte dargestellt hat.” 

Die DDR-Staats­führung hat­te die Thäl­mann-Gedenkstätte bei Königs
Wuster­hausen in den 50er-Jahren erricht­en lassen. Hier fand im Feb­ru­ar 1933
die let­zte Funk­tionärsta­gung der KPD statt — bere­its in der Ille­gal­ität, da
die Nazis schon an der Macht waren. Zu DDR-Zeit­en wur­den der historische
Tagungsraum mit­samt der Thäl­mann-Ausstel­lung, ein Ehren­hof mit
Thäl­mann-Büste sowie ein Rud­er­boot unter Denkmalschutz gestellt. Auch nach
der Wende küm­merte sich ein Vere­in von Altkom­mu­nis­ten um den Erhalt der
Gedenkstätte. Das änderte sich, als ein hoher Pots­damer Landesbeamter,
aus­gerech­net Leit­er der Oberen Bauauf­sicht Bran­den­burgs, das Seegrundstück
Ende 2002 ersteigerte. Er ver­wehrte dem Thäl­mann-Fre­un­deskreis den Zutritt
und zweifelte die Denkmal­würdigkeit der Anlage an. Auf Grund des neuen, seit
2004 gülti­gen Denkmalschutzge­set­zes kann der Eigen­tümer, in dessen Abteilung
das neue Gesetz erar­beit­et wor­den ist, nun die Anlage abreißen: Ein Erhalt
sei ihm wirtschaftlich nicht zuzu­muten, hat der zuständi­ge Landkreis
entsch­ieden. Allerd­ings erhielt der Eigen­tümer die Auflage, die
Ausstel­lungsstücke einzu­lagern oder umzuset­zen sowie den Denkmal­w­ert zu
doku­men­tieren. Gegen diese kost­spieli­gen Aufla­gen hat der Landesbeamte
wiederum geklagt, so dass ein Abriss noch nicht erfol­gen kann. Der
Bürg­er­meis­ter von Königs Wuster­hausen, Ste­fan Lud­wig (PDS), will nun Teile
der Gedenkstätte auf einem benach­barten kom­mu­nalen Grund­stück unterbringen.
“Schmuck­mauer, Büste und Ehren­hof bleiben dann in Sichtweite des
authen­tis­chen Ortes erhal­ten”, sagte Lud­wig am Mittwoch. Allerd­ings habe die
Stadt kein öffentlich­es Gebäude zur Ver­fü­gung, um auch die
Thäl­mann-Ausstel­lung unterzubrin­gen. “Und bauen kön­nen wir aus finanziellen
Grün­den keines.”

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