Kategorien
Uncategorized

Letzte Plädoyers im Neonazi-Prozess

POTSDAM Im Pots­damer Neon­azi-Prozess soll nach dem Willen der Vertei­di­ger kein­er der
zwölf jun­gen Angeklagten ins Gefäng­nis. Am Mon­tag beantragte die
Vertei­di­gung vor Bran­den­burgs Ober­lan­des­gericht in den let­zten drei
Plä­doy­ers Freisprüche. 

Einige der anderen Angeklagten hat­ten zuvor zugegeben, sich an Anschlägen
auf Geschäfte und Imbisse von Aus­län­dern beteiligt zu haben. Alle
Beschuldigten wiesen aber den Vor­wurf zurück, eine terroristische
Vere­ini­gung gebildet zu haben. 

Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Sie sollen
aus Frem­den­hass zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse
und Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land verübt haben. Dazu grün­de­ten sie
laut Anklage die rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde
bei den Anschlä­gen nie­mand; der Sach­schaden betrug rund 800 000 Euro.
Erst­mals klagt die Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des eine Gruppe Neonazis
als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. 

Die drei Vertei­di­ger beton­ten am Mon­tag übere­in­stim­mend, dass ihre Mandanten
keine Ter­ror­is­ten seien. Darüber hin­aus hät­ten sie keine Straftaten
began­gen. In ihren Schluss­worten entschuldigten sich mehrere Angeklagte
erneut bei den Opfern. Ein­er der Hauptbeschuldigten ver­sicherte: “Ich schäme
mich sehr.” Vor ein­er Woche hat­te der Anwalt des Haup­tangeklagten eine
Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monat­en für die Anschläge
beantragt. Vier andere Anwälte plädierten für Bewährungsstrafen von zehn
Monat­en bis max­i­mal zwei Jahre. Außer­dem wur­den drei Freis­prüche sowie in
einem Fall gemein­nützige Arbeit gefordert. 

Die Anklage hat­te für den mut­maßlichen Rädels­führer viere­in­halb Jahre Haft
ver­langt. Der 20-Jährige sitzt seit Ende Juli 2004 in Unter­suchung­shaft. Für
zwei weit­ere wur­den Jugend­haft­strafen von zwei Jahren und vier Monat­en und
zweiein­halb Jahren beantragt. Bei den restlichen neun plädierte die Anklage
auf Bewährungsstrafen zwis­chen einem hal­ben und zwei Jahren plus
gemein­nützige Arbeit. Alle Strafen sollen nach Jugend­strafrecht verhängt
werden. 

Ein Schuld­spruch nach Para­graph 129 a) — Bil­dung terroristischer
Vere­ini­gun­gen — würde das Straf­maß erhöhen. Darum ist dieser Punkt der
Anklage beson­ders umstrit­ten. Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res hatte
eingeräumt: “Das Freiko­rps ist nicht El Kai­da.” Den­noch sei der Tatbestand
erfüllt. Die Kam­er­ad­schaft sei keine Idee, “die aus dem Suff heraus”
entstand. 

Einige Angeklagten hat­ten aus­ge­sagt, die Kam­er­ad­schaft sei Som­mer 2003 auf
einem Feld bei Pausin gegrün­det wor­den. Der Haup­tangeklagte sei zum
Anführer, andere zum Schrift­führer oder Kassier­er ernan­nt wor­den. Die
Urteile wer­den voraus­sichtlich am 7. März verkündet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot