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Letzter Verhandlungstag?

Prozess zu der skan­dalösen Anklage der AWO gegen Asyl­be­wer­ber in Rathenow: 

 

Mon­tag, 1.November Fort­set­zung der Zeugenvernehmung
ab 9.00Uhr, Amts­gericht Rathenow, Bahn­hof­str. 19, 14712 Rathenow

 

Erneut sollen im Prozess gegen die zwei Asyl­be­wer­ber aus der AWO-Über­gangswohn­heim am Birken­weg 2 in Rathenow Zeu­gen ver­nom­men wer­den. Übrig geblieben ist aus der Liste der ursprünglichen Anklageschrift nur noch der Vor­wurf der Üblen Nachrede, denn bis auf den iden­ti­fizierten Nach­weis der willkür­lichen Postöff­nung durch die Heim­leitung sind alle im offe­nen Brief aufge­führten Beschw­er­den der Heim­be­wohn­er von Zeu­gen bestätigt worden. 

 

…Lei­der waren die Heim­be­wohn­er bish­er nicht in der Lage, eine Videoauf­nahme aus den Überwachungskam­eras zu liefern, welche den/die Brieföffner/in in fla­granti zeigt. 

 

Zur Erinnerung: 

 

Die bei­den Heim­be­wohn­er wur­den wegen Urkun­den­fälschung, Ver­leum­dung und übler Nachrede vom Heim­be­treiber der Arbeit­er­wohlfahrt, Kreis Havel­land und der dama­li­gen hau­seige­nen Sicher­heits­fir­ma Zarnikow angeklagt. Ihnen wurde laut Anklageschrift der Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, im Juli 2002 einen offe­nen Brief ver­fasst zu haben, in dem sie Ein­griffe in die Pri­vat­sphäre und die strik­te Überwachung im Heim anprangerten. In dem bre­it veröf­fentlicht­en Schreiben waren die wegen recht­sex­tremer Umtriebe ins Visi­er des Bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz ger­ate­nen und bald darauf abgelösten Wach­schützer als „Ex-Neon­azis” dargestellt worden. 

 

Nach­dem die Medi­en aus­führlich über diesen Skan­dal berichteten, hat­te die Staat­san­walt-schaft den Anklagepunkt der Ver­leum­dung laut­los fal­l­en­ge­lassen und konzen­tri­erte sich schließlich nur noch auf die let­zten zwei Vor­würfe der Heim­be­wohn­er: die Ver­let­zung des Post­ge­heimniss­es und die Über­griffe in ihre Privatsphäre. 

 

Ver­schiedene Ange­bote der Staat­san­waltschaft, das Ver­fahren einzustellen, lehn­ten die Beschuldigten bish­er ab. 

 

Die poli­tis­che Instru­men­tal­isierung, Diskri­m­inierung und Krim­i­nal­isierung der Asyl­be­wer­ber durch den AWO-Lan­desver­band, Zarnikow unter Bil­li­gung der Staat­san­waltschaft muß aufhören. 

 

Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die Ver­leum­dung der Asyl­be­wer­ber zu entschuldigen, die Sam­melun­terkun­ft am Birken­weg als „Heim” zu führen und die Men­scherechte sowie den Per­sön­lichkeitss­chutz in ihren Häusern zu garantieren. 

 

Die Ver­strick­ung des AWO-Lan­desver­ban­des mit recht­sradikalen Expo­nen­ten im Land Bran­den­burg muß rest­los aufgek­lärt wer­den –hierzu soll die Staat­san­waltschaft ihre Kräfte ein­set­zen, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört. 

 


Wir bit­ten die Presse und alle Unterstützer/innen zu der Zeu­gen­vernehmung am 1.November ab 09.00 Uhr zum Amts­gericht Rathenow zu kommen! 

 

Flüchtlingsini­tia­tive Brandenburg

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