Prozess zu der skandalösen Anklage der AWO gegen Asylbewerber in Rathenow:
Montag, 1.November Fortsetzung der Zeugenvernehmung
ab 9.00Uhr, Amtsgericht Rathenow, Bahnhofstr. 19, 14712 Rathenow
Erneut sollen im Prozess gegen die zwei Asylbewerber aus der AWO-Übergangswohnheim am Birkenweg 2 in Rathenow Zeugen vernommen werden. Übrig geblieben ist aus der Liste der ursprünglichen Anklageschrift nur noch der Vorwurf der Üblen Nachrede, denn bis auf den identifizierten Nachweis der willkürlichen Postöffnung durch die Heimleitung sind alle im offenen Brief aufgeführten Beschwerden der Heimbewohner von Zeugen bestätigt worden.
…Leider waren die Heimbewohner bisher nicht in der Lage, eine Videoaufnahme aus den Überwachungskameras zu liefern, welche den/die Brieföffner/in in flagranti zeigt.
Zur Erinnerung:
Die beiden Heimbewohner wurden wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und übler Nachrede vom Heimbetreiber der Arbeiterwohlfahrt, Kreis Havelland und der damaligen hauseigenen Sicherheitsfirma Zarnikow angeklagt. Ihnen wurde laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Juli 2002 einen offenen Brief verfasst zu haben, in dem sie Eingriffe in die Privatsphäre und die strikte Überwachung im Heim anprangerten. In dem breit veröffentlichten Schreiben waren die wegen rechtsextremer Umtriebe ins Visier des Brandenburgischen Verfassungsschutz geratenen und bald darauf abgelösten Wachschützer als „Ex-Neonazis” dargestellt worden.
Nachdem die Medien ausführlich über diesen Skandal berichteten, hatte die Staatsanwalt-schaft den Anklagepunkt der Verleumdung lautlos fallengelassen und konzentrierte sich schließlich nur noch auf die letzten zwei Vorwürfe der Heimbewohner: die Verletzung des Postgeheimnisses und die Übergriffe in ihre Privatsphäre.
Verschiedene Angebote der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, lehnten die Beschuldigten bisher ab.
Die politische Instrumentalisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung der Asylbewerber durch den AWO-Landesverband, Zarnikow unter Billigung der Staatsanwaltschaft muß aufhören.
Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die Verleumdung der Asylbewerber zu entschuldigen, die Sammelunterkunft am Birkenweg als „Heim” zu führen und die Menscherechte sowie den Persönlichkeitsschutz in ihren Häusern zu garantieren.
Die Verstrickung des AWO-Landesverbandes mit rechtsradikalen Exponenten im Land Brandenburg muß restlos aufgeklärt werden –hierzu soll die Staatsanwaltschaft ihre Kräfte einsetzen, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.
Wir bitten die Presse und alle Unterstützer/innen zu der Zeugenvernehmung am 1.November ab 09.00 Uhr zum Amtsgericht Rathenow zu kommen!
Flüchtlingsinitiative Brandenburg