(19.03.05) POTSDAM Die märkische CDU will der rechtsextremen DVU den Zugang zu
Finanzquellen versperren. Künftig sollen parteinahe Stiftungen und
kommunalpolitische Vereinigungen nur noch Landeszuschüsse erhalten, wenn sie
” dauerhafte, ins Gewicht fallende politische Grundströmungen repräsentieren
und nach dem endgültigen Ergebnis der letzten drei Landtagswahlen mindestens
fünf Prozent der Stimmen erreicht haben”. Das sieht ein Änderungsantrag der
Innen-Arbeitskreise von SPD und CDU zum Haushaltsentwurf 2005/06 vor, der
maßgeblich die Handschrift der Union trägt. Bislang reichte für eine
Förderung das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde aus.
Partei-Experten warnen vor einer rein formalen Ausgrenzung der DVU. “Ich
halte das für problematisch”, sagt der Potsdamer Parteienforscher Jürgen
Dittberner. Danach könnte die DVU in der nächsten Legislaturperiode (sofern
sie zum dritten Mal in den Landtag einzöge) Zuschüsse beantragen — Parteien
wie die Grünen oder die FDP jedoch nicht. “Wir brauchen eine inhaltliche
Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen, keine administrative”, so der
Universitätsprofessor.
Auch der Politikexperte Oskar Niedermayer warnt davor, die DVU formal
austricksen zu wollen. “Kassiert die Landesregierung bei diesem Streit eine
juristische Schlappe, wäre das ein Rückschlag im Kampf gegen rechtsextreme
Parteien”, so der Professor am Berliner Otto-Suhr-Institut. Zudem könnten
solche Aktionen auch zu ungewollten Solidarisierungseffekten bei der
DVU-Wählerklientel führen.
Der innenpolitische Sprecher der CDU, Sven Petke, verteidigt den Antrag. Die
DVU sei eine Phantompartei, die kommunalpolitisch im Land nicht aktiv sei.
Es sei zudem nicht einzusehen, dass eine Partei, “die im Schulterschluss mit
der NPD die Axt an die Wurzeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
legt, auch noch aus Steuermitteln finanziert werden soll”. Die SPD gibt sich
in einer ersten Reaktion zurückhaltend. Bislang sei laut Fraktionssprecher
Florian Engels noch keine Entscheidung der Koalitions-Fraktionen zu diesem
Vorschlag gefallen.
Die DVU erklärt, dass die geplante “Lex DVU” verfassungswidrig sei. “Sie ist
willkürlich und stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz dar”, kritisiert der Parlamentarische Geschäftsführer
der Fraktion, Sigmar-Peter Schuldt. Sollte die geplante Regelung Gesetz
werden, werde man eine Verfassungsklage anstrengen.
Insgesamt sollen parteinahe Einrichtungen je nach Stimmengewicht in diesem
Jahr rund 960 000 Euro aus der Landeskasse erhalten. Damit werden in erster
Linie politische Weiterbildungsangebote für Bürger finanziert. DVU-nahe
Einrichtungen könnten theoretisch mit rund 50 000 Euro rechnen.