(dpa, MAZ) COTTBUS Die Ermittlungen der Cottbuser Staatsanwaltschaft gegen die Rockband Böhse Onkelz konzentrieren sich auf das Lied “Der nette Mann”. Dieses Lied stehe seit 1986 auf dem Index, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch. Die Behörde ermittele wegen Gewaltdarstellung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Geprüft werde, inwieweit sich die Bandmitglieder mit diesem Lied bei ihrem zweitägigen Abschiedskonzert am 18. Juni auf dem EuroSpeedway Lausitz strafbar gemacht haben.
Das Lied “Der nette Mann” ist auf dem gleichnamigen Debütalbum der Böhsen Onkelz aus dem Jahr 1984. Darin heißt es unter anderem “Kleine Kinder hab ich gern, zerstückelt und in Scheiben.” Die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hatte das Album 1986 wegen nationalsozialistischen, gewaltverherrlichenden und pornographischen Texten indiziert und verboten. Zur Begründung hieß es unter anderem: “Dieses Lied stellt nicht nur Grausamkeiten dar, es predigt auch eine gefühllose Gesinnung gegenüber kleinen Kindern. Es verherrlicht Kindesmisshandlungen und ‑zerstückelungen, es predigt Mord an kleinen Kindern.”
Im Falle einer Anklage drohen den Bandmitgliedern hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Die Böhsen Onkelz galten in ihren frühen Jahren als rechtsextremistisch, distanzierten sich jedoch später von solchem Gedankengut.