24. Mai 2004 · Quelle: BM

LKA-Beamter muss wegen Hitlergruß vor Gericht

(BM, M. Lukasche­witsch) Neu­rup­pin — Vor einem Jahr wurde die Ent­deck­ung von Fotos zweier Beamter des Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) Bran­den­burg pub­lik, die darauf den Arm zum so
genan­nten Hit­ler­gruß heben. Für einen der Män­ner hat die Affäre jet­zt ein juris­tis­ches Nach­spiel. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat beim Amts­gericht Pren­zlau Straf­be­fehl gegen ihn beantragt. 

Im zweit­en Fall musste man das Ver­fahren jedoch man­gels Beweisen ein­stellen, obwohl auch dieser Beamte auf dem Foto — er posiert vor ein­er Hak­enkreuz­fahne — iden­ti­fiziert wer­den kon­nte. Allerd­ings ist unklar, ob die Auf­nahme in Deutsch­land ent­stand. Nur wenn das Bild in der Bun­desre­pub­lik aufgenom­men wurde, wäre das Ver­hal­ten des Mannes strafbar. 

Das LKA selb­st hat inzwis­chen Beschw­erde gegen die Ein­stel­lung des Ver­fahrens ein­gelegt. Bei­de Beamten sind seit Bekan­ntwer­den der Auf­nah­men vom Dienst in der LKA-Außen­stelle Pots­dam sus­pendiert. Beim LKA werden
diszi­pli­nar­ische Maß­nah­men geprüft. Möglich ist auch die Ent­las­sung aus dem Beamten­ver­hält­nis. Die Beweis­lage im ersten Fall scheint immer­hin klar. Die Auf­nah­men zeigen den Polizis­ten beim Hit­ler­gruß vor Schloss Boitzen­burg in
der Uck­er­mark und auf dem früheren NSDAP-Reichsparteitags­gelände in Nürnberg
vor der Kon­gresshalle. Für die Ermit­tler ein klar­er Ver­stoß gegen Para­graf 86a, der das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. 

Den Gruß bestre­it­et der Beamte gar nicht. Doch ließ er über seinen Anwalt mit­teilen, dass er nicht in der Öffentlichkeit so posiert habe. Entschei­dend für eine Bestra­fung ist aber, dass unbeteiligte Per­so­n­en anwe­send waren und so eine “Öffentlichkeit” bestanden hat. Zudem bestre­it­et der Beamte, dass die Fotos ver­bre­it­et wurden. 

“Solange sich der Hit­ler­gruß im Pri­vat­en abspielt, greift das Strafrecht nicht”, sagt ein mit Fällen von rechts­gerichteten Straftat­en befasster Staat­san­walt. Tat­säch­lich waren die Fotos der Polizei zufäl­lig in die Hände gefall­en, als sie die Woh­nung eines Beamten durch­suchte. Dabei war es um Bei­hil­fe zu betrügerischem Bankrott gegangen.

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