(BM, M. Lukaschewitsch) Neuruppin — Vor einem Jahr wurde die Entdeckung von Fotos zweier Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) Brandenburg publik, die darauf den Arm zum so
genannten Hitlergruß heben. Für einen der Männer hat die Affäre jetzt ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat beim Amtsgericht Prenzlau Strafbefehl gegen ihn beantragt.
Im zweiten Fall musste man das Verfahren jedoch mangels Beweisen einstellen, obwohl auch dieser Beamte auf dem Foto — er posiert vor einer Hakenkreuzfahne — identifiziert werden konnte. Allerdings ist unklar, ob die Aufnahme in Deutschland entstand. Nur wenn das Bild in der Bundesrepublik aufgenommen wurde, wäre das Verhalten des Mannes strafbar.
Das LKA selbst hat inzwischen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Beide Beamten sind seit Bekanntwerden der Aufnahmen vom Dienst in der LKA-Außenstelle Potsdam suspendiert. Beim LKA werden
disziplinarische Maßnahmen geprüft. Möglich ist auch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Die Beweislage im ersten Fall scheint immerhin klar. Die Aufnahmen zeigen den Polizisten beim Hitlergruß vor Schloss Boitzenburg in
der Uckermark und auf dem früheren NSDAP-Reichsparteitagsgelände in Nürnberg
vor der Kongresshalle. Für die Ermittler ein klarer Verstoß gegen Paragraf 86a, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt.
Den Gruß bestreitet der Beamte gar nicht. Doch ließ er über seinen Anwalt mitteilen, dass er nicht in der Öffentlichkeit so posiert habe. Entscheidend für eine Bestrafung ist aber, dass unbeteiligte Personen anwesend waren und so eine “Öffentlichkeit” bestanden hat. Zudem bestreitet der Beamte, dass die Fotos verbreitet wurden.
“Solange sich der Hitlergruß im Privaten abspielt, greift das Strafrecht nicht”, sagt ein mit Fällen von rechtsgerichteten Straftaten befasster Staatsanwalt. Tatsächlich waren die Fotos der Polizei zufällig in die Hände gefallen, als sie die Wohnung eines Beamten durchsuchte. Dabei war es um Beihilfe zu betrügerischem Bankrott gegangen.