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LKA-Chef im Visier der Staatsanwaltschaft

Pots­dam — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat in
ungewöhn­lich­er schar­fer Form die Pots­damer Staat­san­waltschaft attack­iert. Er
sehe in den Rei­hen der Pots­damer Ermit­tler die Gren­ze zum “Ver­rat von
Dien­st­ge­heimnis­sen” überschritten. 

Grund für den Wutaus­bruch bei einem Hin­ter­grundge­spräch mit Journalisten
sind Über­legun­gen ein­er Ober­staat­san­wältin, gegen den Chef des
Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA), Axel Lüd­ders, ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des
Ver­dachts der Strafvere­it­elung im Amt einzuleit­en. Lüd­ders soll die
Staat­san­waltschaft Pots­dam nicht deut­lich genug auf den Ver­rat ein­er groß
angelegten Razz­ia in der recht­en Szene Bran­den­burgs im Feb­ru­ar 2001
hingewiesen haben. 

Die Juristin ermit­telt seit Anfang Mai gegen den ehe­mals als V‑Mann beim
Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz geführten Neon­azi Chris­t­ian K., der einen
der bekan­ntesten Skin­heads in Bran­den­burg — Sven S. — vor ein­er groß
angelegten Polizei-Razz­ia in der recht­en Szene Anfang Feb­ru­ar 2001 gewarnt
haben soll. Das entschei­dende Tele­fonge­spräch zwis­chen Chris­t­ian K. und Sven
S. aus Bork­walde (Pots­dam-Mit­tel­mark) hat­ten Ermit­tler des LKA
mit­geschnit­ten. Daraufhin fer­tigte LKA-Chef Lüd­ders einen Ver­merk für die
Bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe an, dass der “Ver­rat” der Razz­ia aktenkundig
sei. 

Die Bun­de­san­waltschaft hat­te das Ver­fahren gegen Sven S. wegen
Volksver­het­zung, das die Pots­damer Staat­san­waltschaft bere­its im September
2000 ein­geleit­et hat­te, über­nom­men, weil es Hin­weise auf eine terroristische
Vere­ini­gung im Umfeld von Sven S. gegeben haben soll. Nach­dem die Razzia
geplatzt war, ver­liefen dem Vernehmen nach auch die Ermit­tlun­gen der
Karl­sruher Bun­de­san­waltschaft zunächst im Sande. 

Erst im Mai dieses Jahres begann die Staat­san­waltschaft Pots­dam, das
Ver­fahren gegen Chris­t­ian K. weit­erzuführen. Dabei stellte die Ermittlerin
offen­bar fest, dass der LKA-Chef zwar die Polizei über den Inhalt des
brisan­ten Abhör­pro­tokolls informiert hat­te, die Staat­san­waltschaft aber
nicht hin­re­ichend. Nun glaubt die Ober­staat­san­wältin, nach­dem sie Lüdders
vor einiger Zeit als Zeuge ver­nom­men hat, genug Anhalt­spunk­te für ein
Ver­fahren wegen Strafvere­it­elung im Amt in der Hand zu haben.

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