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Mahnwache gegen Abschiebung

ORANIENBURG. Für die bei­den von Abschiebung bedro­ht­en und deshalb im Kirchenasyl leben­den Viet­name­sen ver­anstal­tet die evan­ge­lis­che Kirche am 6. Jan­u­ar vor dem Lan­drat­samt Oranien­burg eine Mah­nwache. Rund 100 Bürg­erin­nen und Bürg­er woll­ten sich daran beteili­gen, teilte der Evan­ge­lis­che Kirchenkreis Oranien­burg am Sonnabend mit. Für den 7. Jan­u­ar hat Lan­drat Karl-Heinz Schröter (SPD) die Abschiebung des allein erziehen­den Vaters und seines fün­fjähri­gen Sohnes angeordnet. 

Sohn in Deutsch­land geboren 

Mit dieser Mah­nwache soll der Lan­drat an seine Ver­ant­wor­tung auch für einzelne Schick­sale erin­nert wer­den, hießt es in der Mit­teilung der Kirche weit­er. Auf Grund sein­er poli­tis­chen Tätigkeit in viet­name­sis­chen Exilor­gan­i­sa­tio­nen könne nie­mand auss­chließen, dass Xuang Khang Ha nach sein­er Abschiebung nach Viet­nam Gefahren für Leib und Leben dro­hen. Auch wäre dann sein in Deutsch­land geboren­er Sohn ganz auf sich gestellt. Der Kirchenkreis appel­lierte an Schröter, seine Ermessensspiel­räume zu nutzen, den Abschiebeter­min auszuset­zen und sich zu einem Gespräch bere­it zu erklären.
Der Bischof der Evan­ge­lis­chen Kirche in Berlin-Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, hat­te am 18. Dezem­ber in einem Brief den Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) darum gebeten, sich für eine human­itäre Lösung einzuset­zen. Zuvor hat­te schon der kirch­liche Aus­län­der­beauf­tragte, Hans Thomä-Venske, das Ver­hal­ten des Lan­drat­samtes und die Gesprächsver­weigerung als “beispiel­los und nicht nachvol­lziehbar” kritisiert.
Der Fall hat­te im Sep­tem­ber bun­desweit Auf­se­hen erregt, als der 1988 erst­mals als DDR-Ver­tragsar­beit­er ein­gereiste Vater ohne seinen Sohn abgeschoben wer­den sollte. Bei einem Ter­min in der Aus­län­der­be­hörde war Xuang Khang Ha festgenom­men, in die Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt und kurz darauf zur Abschiebung auf den Flughafen Frank­furt am Main gebracht wor­den. Der fün­fjährige Sohn hielt sich an einem unbekan­nten Ort auf und sollte später mit “sozialpäd­a­gogis­ch­er Begleitung” nach Viet­nam aus­ge­flo­gen werden. 

Woh­nung durch Haft verloren 

Das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam hat­te jedoch in ein­er Eilentschei­dung die Abschiebung des Vaters ohne seinen Sohn unter­sagt. Da der Vater durch die Haft seine Woh­nung ver­loren habe, kam er den Angaben zufolge nach sein­er Freilas­sung erst in einem Flüchtlingswohn­heim unter. Ein Zusam­men­tr­e­f­fen mit seinem Sohn sei aber nur im Kirchenasyl möglich gewe­sen, da son­st die Fes­t­nahme und gemein­same Abschiebung gedro­ht hät­ten. Die Mut­ter des Sohnes habe sich vor eini­gen Jahren vom Vater getren­nt und das Kind zurück­ge­lassen. Ihr Aufen­thalt­sort sei nicht bekannt. 

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