ORANIENBURG. Für die beiden von Abschiebung bedrohten und deshalb im Kirchenasyl lebenden Vietnamesen veranstaltet die evangelische Kirche am 6. Januar vor dem Landratsamt Oranienburg eine Mahnwache. Rund 100 Bürgerinnen und Bürger wollten sich daran beteiligen, teilte der Evangelische Kirchenkreis Oranienburg am Sonnabend mit. Für den 7. Januar hat Landrat Karl-Heinz Schröter (SPD) die Abschiebung des allein erziehenden Vaters und seines fünfjährigen Sohnes angeordnet.
Sohn in Deutschland geboren
Mit dieser Mahnwache soll der Landrat an seine Verantwortung auch für einzelne Schicksale erinnert werden, hießt es in der Mitteilung der Kirche weiter. Auf Grund seiner politischen Tätigkeit in vietnamesischen Exilorganisationen könne niemand ausschließen, dass Xuang Khang Ha nach seiner Abschiebung nach Vietnam Gefahren für Leib und Leben drohen. Auch wäre dann sein in Deutschland geborener Sohn ganz auf sich gestellt. Der Kirchenkreis appellierte an Schröter, seine Ermessensspielräume zu nutzen, den Abschiebetermin auszusetzen und sich zu einem Gespräch bereit zu erklären.
Der Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, hatte am 18. Dezember in einem Brief den Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) darum gebeten, sich für eine humanitäre Lösung einzusetzen. Zuvor hatte schon der kirchliche Ausländerbeauftragte, Hans Thomä-Venske, das Verhalten des Landratsamtes und die Gesprächsverweigerung als “beispiellos und nicht nachvollziehbar” kritisiert.
Der Fall hatte im September bundesweit Aufsehen erregt, als der 1988 erstmals als DDR-Vertragsarbeiter eingereiste Vater ohne seinen Sohn abgeschoben werden sollte. Bei einem Termin in der Ausländerbehörde war Xuang Khang Ha festgenommen, in die Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt und kurz darauf zur Abschiebung auf den Flughafen Frankfurt am Main gebracht worden. Der fünfjährige Sohn hielt sich an einem unbekannten Ort auf und sollte später mit “sozialpädagogischer Begleitung” nach Vietnam ausgeflogen werden.
Wohnung durch Haft verloren
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch in einer Eilentscheidung die Abschiebung des Vaters ohne seinen Sohn untersagt. Da der Vater durch die Haft seine Wohnung verloren habe, kam er den Angaben zufolge nach seiner Freilassung erst in einem Flüchtlingswohnheim unter. Ein Zusammentreffen mit seinem Sohn sei aber nur im Kirchenasyl möglich gewesen, da sonst die Festnahme und gemeinsame Abschiebung gedroht hätten. Die Mutter des Sohnes habe sich vor einigen Jahren vom Vater getrennt und das Kind zurückgelassen. Ihr Aufenthaltsort sei nicht bekannt.