RATHENOW Der Hauptzeuge wird nun doch erst nach dem Prozess abgeschoben.
Heute um 13 Uhr findet am Rathenower Amtsgericht der Prozess gegen einen
rechtsextremen Schläger statt, der den Asylbewerber Orabi Mamavi im Dezember
vergangenen Jahres verprügelt und beleidigt hat.
Hauptzeuge ist Orabi Mamavi. Ob er aussagen kann, war lange Zeit ungewiss.
Denn das Asylbegehren von Mamavi wurde inzwischen abgelehnt. Für den 24.
Juli ist seine Abschiebung festgesetzt.
Kreissprecher Harald Sempf bestätigte, der Landkreis habe einem Ersuchen der
Staatsanwaltschaft, auf die Abschiebung zu verzichten bis der Prozess vorbei
ist, nicht entsprochen. Es gebe, so Sempf vor einigen Tagen bereits zur MAZ,
viele Möglichkeiten, Mamavis Aussage vorher aufzunehmen. Falls das Land
jedoch die Kosten für Mamavis längeren Aufenthalt übernehme, so Sempf, könne
man die Abschiebung später ansetzen.
Dazu wird es nun nicht kommen. Der Prozess findet heute statt. Allerdings
ist nicht sicher, ob das Strafverfahren tatsächlich bis zum 24. Juli — das
ist der Tag, an dem Mamavi abgeschoben werden soll — abgeschlossen ist.
Immerhin hätte der Angeklagte die Möglichkeit, nach dem Amtsgerichtsurteil
die nächste Instanz anzurufen.
Die Forderung des Kreises an das Land, es solle die Kosten für Mamavis
Aufenthaltsverlängerung übernehmen, stieß im Justizministerium und im
Innenministerium auf wenig Verständnis. “Das ist allein Sache des Kreises”,
sagten Sprecher der beiden Ministerien. Zuständig sei in diesem Fall die
havelländische Ausländerbehörde. Ein Sprecher des Innenministeriums verwies
darauf, dass man Asylbewerber in solchen speziellen Situationen auch später
abschieben kann. Es habe schon Fälle gegeben, wo verlängert worden sei
Der Verein “Opferperspektive” stellte für Orabi Mamavi eine Petition an den
Landtag. Die Angehörigen des Petitionsausschusses treffen sich heute zu
einer außerordentlichen Feriensitzung. Dann wird das Begehren auf die
Tagesordnung genommen.
Ging es dem Verein Opferperspektive zunächst hauptsächlich darum, Orabi
Mamavi den Aufenthalt für den Prozess zu ermöglichen, verfolgt man nun
andere Ziele. Kay Wendel von der “Opferperspektive: “So psychologisch
wichtig für das Opfer Mamavi die Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal
ist, so makaber ist es, Mamavi dieses Recht zu gewähren um ihn zwei Tage
später abzuschieben.” Aufschub allein sei keine Lösung. Mamavi solle ein
dauerhaftes Bleiberecht erhalten “als Wiedergutmachung für das, was er von
rassistischen Tätern in neun Jahren Rathenow erlitten hat.”