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Mamavi wird heute aussagen

RATHENOW Der Hauptzeuge wird nun doch erst nach dem Prozess abgeschoben.
Heute um 13 Uhr find­et am Rathenow­er Amts­gericht der Prozess gegen einen
recht­sex­tremen Schläger statt, der den Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi im Dezember
ver­gan­genen Jahres ver­prügelt und belei­digt hat. 

Hauptzeuge ist Ora­bi Mamavi. Ob er aus­sagen kann, war lange Zeit ungewiss.
Denn das Asyl­begehren von Mamavi wurde inzwis­chen abgelehnt. Für den 24.
Juli ist seine Abschiebung festgesetzt. 

Kreis­sprech­er Har­ald Sempf bestätigte, der Land­kreis habe einem Ersuchen der
Staat­san­waltschaft, auf die Abschiebung zu verzicht­en bis der Prozess vorbei
ist, nicht entsprochen. Es gebe, so Sempf vor eini­gen Tagen bere­its zur MAZ,
viele Möglichkeit­en, Mamavis Aus­sage vorher aufzunehmen. Falls das Land
jedoch die Kosten für Mamavis län­geren Aufen­thalt übernehme, so Sempf, könne
man die Abschiebung später ansetzen. 

Dazu wird es nun nicht kom­men. Der Prozess find­et heute statt. Allerdings
ist nicht sich­er, ob das Strafver­fahren tat­säch­lich bis zum 24. Juli — das
ist der Tag, an dem Mamavi abgeschoben wer­den soll — abgeschlossen ist.
Immer­hin hätte der Angeklagte die Möglichkeit, nach dem Amtsgerichtsurteil
die näch­ste Instanz anzurufen. 

Die Forderung des Kreis­es an das Land, es solle die Kosten für Mamavis
Aufen­thaltsver­längerung übernehmen, stieß im Jus­tizmin­is­teri­um und im
Innen­min­is­teri­um auf wenig Ver­ständ­nis. “Das ist allein Sache des Kreises”,
sagten Sprech­er der bei­den Min­is­te­rien. Zuständig sei in diesem Fall die
havel­ländis­che Aus­län­der­be­hörde. Ein Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums verwies
darauf, dass man Asyl­be­wer­ber in solchen speziellen Sit­u­a­tio­nen auch später
abschieben kann. Es habe schon Fälle gegeben, wo ver­längert wor­den sei 

Der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” stellte für Ora­bi Mamavi eine Peti­tion an den
Land­tag. Die Ange­höri­gen des Peti­tion­sauss­chuss­es tre­f­fen sich heute zu
ein­er außeror­dentlichen Ferien­sitzung. Dann wird das Begehren auf die
Tage­sor­d­nung genommen. 

Ging es dem Vere­in Opfer­per­spek­tive zunächst haupt­säch­lich darum, Orabi
Mamavi den Aufen­thalt für den Prozess zu ermöglichen, ver­fol­gt man nun
andere Ziele. Kay Wen­del von der “Opfer­per­spek­tive: “So psychologisch
wichtig für das Opfer Mamavi die Kon­fronta­tion mit dem Täter im Gerichtssaal
ist, so mak­aber ist es, Mamavi dieses Recht zu gewähren um ihn zwei Tage
später abzuschieben.” Auf­schub allein sei keine Lösung. Mamavi solle ein
dauer­haftes Bleiberecht erhal­ten “als Wiedergut­machung für das, was er von
ras­sis­tis­chen Tätern in neun Jahren Rathenow erlit­ten hat.”

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