Kategorien
Uncategorized

Nachspiel in Spitzel-Affäre

POTSDAM Die Affäre um den ent­tarn­ten V‑Mann Toni S. aus Cot­tbus — der mit
Wis­sen des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes recht­sex­trem­istis­che Musik
mit zum Mord aufrufend­en Tex­ten ver­trieb — hat ein Nach­spiel. Nach
mehrmonatiger Prü­fung hat das Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um gestern im Fall
des V‑Mann-Führers mit dem Tar­na­men Dirk Bar­tok eine Entschei­dung getroffen.
“Das Min­is­teri­um tritt der Auf­fas­sung der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nach
genauer Prü­fung nicht ent­ge­gen”, erk­lärte Sprecherin Petra Marx. 

Für Bar­tok wird es nun ernst. Entwed­er akzep­tiert er den Vorschlag der
Cot­tbuser Staat­san­waltschaft und zahlt 5000 Euro Bußgeld. Damit würde der
Ver­fas­sungss­chutzmi­tar­beit­er seine Schuld ein­räu­men, kön­nte jedoch ein
öffentlich­es Gerichtsver­fahren ver­hin­dern. Falls Bar­tok sich jedoch
ver­weigert, wird er wegen ver­suchter Strafvere­it­elung angeklagt. In einem
Prozess würde dann noch ein­mal die Rolle des märkischen Geheim­di­en­stes bei
Pro­duk­tion und Ver­trieb neon­azis­tis­ch­er Hass-CDs im Detail diskutiert. 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um als Bar­toks Arbeit­ge­ber wollte sich
dazu gestern inhaltlich nicht äußern. “Uns liegen keine entsprechenden
Infor­ma­tio­nen aus Cot­tbus vor”, teilte Sprech­er Heiko Hom­burg knapp mit. 

Bar­toks Rolle wurde schon vor Monat­en in Berlin bew­ertet. In seinem Urteil
gegen Neon­azi Toni S. kri­tisierte das Landgericht, dass Bar­tok seinen V‑Mann
mehrmals warnte, wenn die Polizei dessen Woh­nung durch­suchen wollte. Um die
Fah­n­der zu täuschen, habe Bar­tok ein­mal sog­ar Tonis Com­put­er, der Hinweise
auf Straftat­en enthielt, gegen einen unbe­nutzten Rech­n­er aus­ge­tauscht. Nach
der dann erfol­glosen Polizeirazz­ia bedank­te sich Toni S. für den Tipp.
“Jet­zt weiß ich auch was wichtig war. Muss näch­ste Woche zum Staatsschutz
wegen Deinem Com­put­er. Gruss Toni”, über­mit­telte er Bar­tok per Handy. 

Dass Toni S. lediglich zu ein­er zwei­jährige Frei­heitsstrafe auf Bewährung
verurteilt wurde, begrün­dete das Landgericht mit der Rolle des
bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes. “Der Angeklagte hat die Tat­en, die
schw­er­wiegen­den, jew­eils mit Wis­sen und Bil­li­gung des LfV (Lan­desamt für
Ver­fas­sungss­chutz, Anm.) began­gen und ist hier­für auch noch belohnt worden”,
befand das Gericht. Erst die Zusicherung der Behörde, “dass sein Warenlager
in Cot­tbus abso­lut sich­er sei, ver­an­lasste den Angeklagten zu einem Handel
mit Ton­trägern, Videos, Büch­ern und Bek­lei­dungsstück­en mit
recht­sex­trem­istis­chen Auf­druck­en in einem der Kam­mer bis­lang nicht bekannt
gewor­den­em Umfang”, kri­tisierten die Richter die Hin­weis­ge­ber-Rolle des
märkischen Geheimdienstes. 

Die V‑Mann-Affäre hat­te im vorigen Jahr die Beziehun­gen zwis­chen Berlin und
Bran­den­burg monate­lang erhe­blich belastet. Die Berlin­er Jus­tiz hat­te ohne
Wis­sen der Bran­den­burg­er Behör­den gegen V‑Mann Toni S. sowie V‑Mann-Führer
Bar­tok ermit­telt. Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um erk­lärte nach der
über­raschen­den Fes­t­nahme des Spitzels in Marzahn, die Berliner
Ermit­tlungs­be­hör­den hät­ten eine Geheim­op­er­a­tion des brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutzes gegen die recht­sex­trem­istis­che Musik­szene torpediert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot