Justizbeamte wollen sich offenbar an Fernsehjournalistin rächen. Dubiose
Vorwürfe. Ein Gespräch mit Gabi Probst vom RBB
Gabi Probst ist Fernsehjournalistin beim RBB (Rundfunk
Berlin-Brandenburg). Sie deckte von 2003 bis 2005 mehrere
Gefängnisskandale in Brandenburg auf und erhielt dafür den Pressepreis
des Deutschen Anwaltsvereins. Bei den Fernsehberichten ging es u. a.
darum, daß Gefängniswärter Häftlinge für sich privat arbeiten ließen,
sie mißhandelt oder unverhältnismäßig gefesselt haben sollen. Ein
weiterer Vorwurf ist unterlassene Hilfeleistung.
F: Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Urkundenfälschung vor, weil Sie
auf einem Brief an einen Gefangenen ein Pseudonym als Absender verwendet
haben. Sehen Sie einen Zusammenhang zu Ihrer Berichterstattung für das
Magazin »Klartext« vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die
Zustände in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/ Havel?
Den Zusammenhang sehe ich durchaus. Ich halte das für eine
Retourkutsche, weil der Anzeigende, der der Leiter der JVA Brandenburg
ist, nach meiner Berichterstattung über die dortigen Zustände erst
einmal vom Dienst suspendiert wurde. Und die Staatsanwaltschaft ist
genau diejenige, die ich kritisierte, weil sie die über 200
Strafanzeigen abgeschmettert hat, die Gefangene nach meiner
Berichterstattung erstattet hatten. Ich habe das Pseudonym benutzt, weil
Briefe, die ich vorher schrieb, nie bei den Gefangenen angekommen waren.
F: Ihre Berichte führten dazu, daß einige JVA-Beamte Bußgelder zahlen
mußten. Gegen andere Beteiligte laufen gerade Prozesse oder sind
Anklagen erhoben worden. Eigentlich müßte die Justiz Ihnen dankbar sein,
daß Sie schwarze Schafe »dingfest« gemacht haben. Die sollen sich ja
schließlich wegen Unterschlagung, Untreue, unterlassener Hilfeleistung,
Körperverletzung und anderer Delikte strafbar gemacht haben.
Man muß mir überhaupt nicht dankbar sein, das ist meine Arbeit. Und
meine tiefste Überzeugung ist: Die Gesellschaft und die mit der
Resozialisierung Strafgefangener Beauftragten haben nicht das Recht,
selbst Straftaten zu begehen. Es laufen ja noch einige Verfahren, in
denen die Vorwürfe gegen Justizvollzugsbeamte geprüft werden. Wenn die
sich bestätigen, wie es in einigen Fällen schon geschah, dann freue ich
mich natürlich, ein klein wenig zur Gerechtigkeit beigetragen zu haben.
F: Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen vorgeschlagen, das Verfahren gegen
Sie gegen 300 Euro Geldbuße einzustellen. Ist das akzeptabel für Sie?
Ich frage mich, wofür ich die 300 Euro bezahlen soll. Ich habe ein gutes
Gewissen und bin mir keiner Schuld bewußt, etwas Rechtswidriges getan zu
haben.
F: Sie hätten ja ebenso als Absender Donald Duck aus Entenhausen angeben
können …
Natürlich: In einem Gesetzeskommentar heißt es, daß es in Ordnung ist,
wenn der Adressat weiß, wer der Absender ist.
F: Offenbar ist hier nicht der Absender das Problem, sondern der
JVA-Leiter, der durch Ihre Berichterstattung beinahe seinen Job verloren
hätte …
Das Problem ist, daß ich des öfteren angezeigt werde, weil sich Leute
auf den Schlips getreten fühlen. Die Staatsanwaltschaft hat bisher alle
Ermittlungsverfahren eingestellt. Jetzt kommt aber eine neue Qualität
hinzu: Die Staatsanwaltschaft fordert von mir die Angabe meiner
Privatanschrift. Ich vermute, daß sie Einblick in mein Privatleben haben
und mich einschüchtern will. Wenn ich früher angezeigt wurde, hat sich
die Staatsanwaltschaft stets mit meiner Dienstadresse begnügt. Die
Behörde ging sogar so weit, daß sie mir 600 Euro Geldstrafe androhte,
falls ich die privaten Daten nicht herausrücke.
F: Hat Sie die Drohung weichgemacht?
Ich habe mich bislang geweigert. Aus gutem Grund bin ich seit acht
Jahren durch eine Sperre im Einwohnermeldeamt geschützt — es hat schon
Morddrohungen gegen mich gegeben.