Kategorien
Uncategorized

Markanter Einschüchterungsversuch

Eine Presseerk­lärung von Rathenow­er Flüchtlin­gen. Es geht um den mor­gen stat­tfind­en­den Prozess gegen zwei
Flüchtlinge, die für ein Mem­o­ran­dum ver­ant­wortlich sein sollen, in dem sich
unter anderem über dem recht­en Wach­schutz beschw­ert wurde.

Am 11.3.04 wird die Hauptver­hand­lung gegen die zwei Asyl­be­wer­ber in Rathenow
eröffnet. Die Anklage lautet auf „üble Nachrede“. Dieser Prozeß stellt einen
weit­eren markan­ten Ein­schüchterungsver­such von Seit­en verschiedener
Autoritäten Bran­den­burgs dar. Mit Unter-stützung von Jus­tiz und Behörden
soll erre­icht wer­den, daß die Asyl­be­wer­ber in Rathenow in Zukun­ft schweigen
und sich nicht mehr gegen Per­sön­lichkeits- und Menschenrechtsverlet-zungen
sowie gegen schlechte Behand­lung in den Unterkün­ften zur Wehr setzen.
Die Zuschrei­bung der Täter- und Opfer­rolle hat in diesem Rechts­fall eine
wahrhaft bizarre Ver­drehung erhalten!

Ver­stärkt ereigneten sich in der Kreishaupt­stadt Rathenow in den vergangenen
Jahren ras­sis­tis­che Über­griffe auf aus­ländis­che Gäste, ins­beson­dere wurden
Asylbewerber/innen des örtlichen AWO Wohn­heimes am Birken­weg 2 Opfer von
recht­sradikalen Gewalttätern.
Nach­dem eine Gruppe von Bewohner/innen der Asyl­be­wer­berun­terkun­ft wiederholt
die AWO-Heim­leitung im Früh­som­mer 2002 zu Gesprächen über die schlechten
Bedin­gun­gen im Heim geladen hat­te und mehrere Absagen erhielt, schrieben die
Betrof­fe­nen im Juni einen offe­nen Brief, in dem sie die fol­gen­den Punkte
beklagten:

‑einige des hau­seige­nen Wach­schutzper­son­als der Fir­ma Zarnikow gehören dem
recht­sradikalen Flügel an, sie sind Mit­glieder der bekan­nten örtlichen
Kam­er­ad­schaft „Hauptvolk“. Ein Angestell­ter empfängt während seines Dienstes
wieder­holt Besuch von Kam­er­aden in Springer­stiefeln und Bomber­jack­en im
Pfört­ner­haus, Heimbewohner/innen wer­den eingeschüchtert und belästigt; 

‑gle­ichzeit­ig wer­den Besucher/innen der Heimbewohner/innen autoritär
grob­schnäuzig behan­delt und eingeschüchtert, Ausweise wer­den eingezogen
und Besuche nach 22.00Uhr mit Ver­weis auf die Hau­sor­d­nung untersagt. 

‑fern­er sind Fälle bekan­nt, wo Briefe geöffnet an die Heim­be­wohn­er abgegeben
wurden; 

‑wieder­holt wer­den vom Per­son­al unaufge­fordert Zim­mertüren geöffnet und
wissentlich die Pri­vat­sphäre der Heimbewohner/innen verletzt.

6nbsp;

Als Reak­tion auf den offe­nen Brief und erbost über verschiedene
Pressereak­tio­nen erstat­tete der Geschäfts­führer des AWO — Kreisverbandes
Ralph Schröder am 31.7. 2002
Anzeige gegen Unbekan­nt wegen Ver­leum­dung, Urkun­den­fälschung und übler
Nachrede. Schröder bestritt die Verbindung seines Sub­un­ternehmers Zarnikow
mit der neo­faschis­tis­chen Kam­er­ad­schaft „Hauptvolk“. In der Strafanzeige
betont er aus­drück­lich, daß es sich bei der Fir­ma Zarnikow um einen
Sicher­heits­di­enst han­delt, “der einen über­aus guten Ruf genießt”.
Öffentlich bezichtigte er die Asyl­be­wer­ber als üble Ver­leumder seines
Ver­ban­des. Schröders über­schwengliche Sym­pa­thien halfen nicht die Tatsachen
zu verwischen.
Über einen Bericht des Ver­fas­sungss­chutzes Bran­den­burgs gelangte die
Wahrheit zu Tage, dass Teile des Wach­schutzper­son­als dem Kern der
recht­sex­trem­istis­chen Szene Rathenows zugerech­net wer­den müssen.
Auf diese Tat­sachen hat­ten anti­ras­sis­tis­che Ini­tia­tiv­en in Rathenow schon
Jahre zuvor aufmerk­sam gemacht, ohne Konsequenz.
Die unglaubliche Ver­schleierungstak­tik der AWO-Leitung bezüglich ihres
Sub­un­ternehmers und der unwürdi­gen Bedin­gun­gen im Heim steigerte Herr
Schröder mit der Anzeige: er brand­markt zwei Asyl­be­wer­ber, Unterschriften
gefälscht oder erzwun­gen zu haben.
Daraufhin ermit­telt die Staat­san­waltschaft im AWO-Heim in Rathenow, wo sie
die sel­ben Asyl­be­wer­ber befragt, die zuvor von Her­rn Schröder zur Rede
gestellt wur­den. Es wur­den keine Über­set­zer beige­zo­gen, obwohl nur wenige
der Ver­hörten deutsch ver­ste­hen. Die
Atmo­sphäre verängstigte die Ver­nomme­nen; einige von ihnen unterze­ich­nen in
den Pro­tokollen, dass sie sich mit ihrer Unter­schrift lediglich gegen
Kakalak­en im Haus gewandt hät­ten und es anson­sten keine Prob­leme im Heim
gäbe. Somit wur­den den ver­meintlichen Zeu­gen ihr Recht unter­sagt bei der
Polizei und anderen Behör­den in ein­er Sprache auszusagen, die sie auch
tat­säch­lich sprechen können.

Ganz stillschweigend wurde im Feb­ru­ar 2003 die Wach­schutz­fir­ma Zarnikow
durch eine neue erset­zt, weg waren die redlichen Fre­unde — die Vor­würfe der
Ver­leum­dung und Urkun­den­fälschung müssen fall­en gelassen wer­den. Aber
offen­sichtlich ist die Staatsanwaltschaft
in ihrem Ver­fol­gung­seifer nicht zu stop­pen und erhebt den­noch Anklage wegen
übler Nachrede.

Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die
Ver­leum­dung der Asyl­be­wer­ber zu entschuldigen, die Sam­melun­terkun­ft am
Birken­weg men­schen­würdig zu führen sowie Per­sön­lichkeitss­chutz und
Men­schen­rechte in ihren Heimen zu garantieren.
Die Krim­i­nal­isierung, Diskri­m­inierung und Ein­schüchterung der Asylbewerber
durch den AWO–Kreisverband und die Staat­san­waltschaft muß aufhören.
Die Ver­strick­ung des AWO-Kreisver­ban­des mit recht­sradikalen Exponenten
sowie die
jahre­lange Bil­li­gung dieses Filzes durch die poli­tisch Ver­ant­wortlichen des
Landkreises
Havel­land muß rest­los aufgek­lärt wer­den – hierzu sollte die
Staat­san­waltschaft ihre Kräfte einsetzen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot