Der Naziaufmarsch am sog. Volkstrauertag (17. November 2002) auf dem Friedhof in
Halbe wird maßgeblich durch vorbestrafte und gerichtlich verurteilte Naziaktivisten
getragen. Diese wollen unter dem Motto “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten !”
u.a. Einheiten der Waffen-SS auf dem Friedhof ehren.
Auf der antifaschistischen Gedenkkundgebung unter dem Motto: “Nie wieder Faschismus!
Nie wieder Krieg!” vor dem Friedhof werden der ehemalige Wehrmachtsdeserteur Ludwig
Baumann (Bundesvereinigung der Opfer der NS-Miltärjustiz e.V.) und Lothar Eberhardt
(Interessensgemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime) in ihren
Reden der ermordeten sowjetischen ZwangsarbeiterInnen und Wehrmachtsdeserteure
gedenken. Hinsichtlich eines drohenden Verbotes oder einer Verlegung der
Gedenkkundgebung äußerte Silvio Kurz, Sprecher des unabhängigen Antifa-Bündnisses: ”
Es wäre mehr als ein politischer Skandal, wenn die Überlebenden des Naziterrors vor
SS-verherrlichenden Neonazis weichen müssen !”.
Informationen zu einigen Organisatoren des Nazi-Aufmarsches finden Sie im Anhang.
Die genauen Daten der antifaschistischen Aktivitäten können Sie der Internetseite www.halbe.da.ru entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen Silvio Kurz
Anhang:
Versammlungsleiter Christian Worch:
Christian Worch wurde 1977 zusammen mit Michael Kühnen wegen der Ehrung von
NS-Kriegsverbrechern verurteilt. 1980 erhält Worch mehrere Gefängnistrafen, die zu
einer Gesamtstrafe von drei Jahren zusammengezogen werden. 1994 wurde er wegen
Verstoß gegen das ANS/NA-Verbot zu zwei Jahren Haft verurteilt. Christian Worch war
Führungskader der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale
Aktivisten (ANS/NA) und der verbotenen Nationalen Liste (NL).
Redner Friedhelm Busse:
Friedhelm Busse meldete sich 1944 nach zwei Jahren Adolf-Hitler-Schule zum
Volkssturm. 1953 wird er wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt. 1980 wird
er wegen Volksverhetzung verurteilt. 1981 wird er wegen Sprengstoffbesitz und
Mitwisserschaft an einem Banküberfall festgenommen und 1983 verurteilt. Er war
Vorsitzender der verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) und der
verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit (VSB/PdA).
Anmelder Lars Jacobs:
Jacobs war Aktivist der verbotenen FAP in Rostock und ist nun u.a. für das “Freie
Infotelefon Norddeutschland” zuständig. Lars Jacobs meldete bereits für den 19.
August 2000 einen letztlich verbotenen “Gedenkmarsch” für Hitlers Stellvertreter,
Rudolf Hess, unter dem Motto “13. Todestag von Rudolf Hess — Kein Vergeben und kein
Vergessen !” in Rostock an. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock,
Dienststelle Senatorin für Umwelt und Ordnung, wies in der Verbotsverfügung u.a.
auf Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs (1994) und wegen
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (1995) hin. Diese begründeten erhebliche
Bedenken hinsichtlich seiner “Zuverlässigkeit” als Versammlungsleiter. Da er auf
einer rechtsextremen Internetseite Polizisten als “Staatsknechte”, “Schnüffler” und
“Systempacht” titulierte, wurde auch eine sachgerechte Zusammenarbeit mit der
Polizei angezweifelt. Nach Überzeugung der Behörde stand fest, dass er als
Veranstalter nicht in der Lage sei, einen friedlichen Versammlungsablauf zu
gewährleisten. Er würde eher zur Eskalation beitragen, als dass er wirklich bestrebt
wäre, einen friedfertigen, gewaltfreien Verlauf der Versammlung zu gewährleisten..
Quellen:
Handbuch Deutscher Rechtsextremismus, Jens Mecklenburg (Hg), Elefanten Press Berlin.
Antifaschistisches Info Blatt, Nr. 54, Winter 2001/2002
Verbotsverfügung der Versammlung und Aufzug am 19. August 2000 (32.13. Be, 32.20.01) vom 17.08.2000 des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, Dienststelle Senatorin für Umwelt und Ordnung.
Treptower Antifa Gruppe (T.A.G.)
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