Kategorien
Uncategorized

Maßregelvollzug: Bedenkliche Privatisierung

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Die von der bran­den­bur­gis­chen Lan­desregierung vorbereitete
Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs für psy­chisch gestörte Straftäter wie
Frank Schmökel ist nach Exper­te­nan­sicht rechtswidrig und birgt zudem
grund­sät­zliche Sicherheitsrisiken. 

“Schmökel und andere schwere Fälle” wür­den in Nor­drhein-West­falen “nicht in
pri­vat­en Kliniken behan­delt wer­den, betonte der Sprech­er des Düsseldorfer
Gesund­heitsmin­is­teri­ums, Kai von Schönebeck, gegenüber der MAZ. “Pri­vate
Träger werten den Aspekt der Wirtschaftlichkeit eventuell höher als der
Staat”, heißt es zur Begrün­dung. Außer­dem könne der Staat den für den
Maßregelvol­lzug erforder­lichen “hohen Grad an Bewachung und Betreu­ung besser
gewährleis­ten”. Dabei wider­set­zt sich Nor­drhein-West­falen nicht
grund­sät­zlich ein­er Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs. Von den sechs
geplanten Klinikneubaut­en sollen die in Mün­ster und Duis­burg für
intel­li­gen­zge­minderte und dro­gen­ab­hängige Straftäter von freigemeinnützigen
Trägern betrieben wer­den. Der an den zwei Stan­dorten zu behandelnde
Patien­tenkreis soll allerd­ings min­der­schwere Fälle betreffen. 

Sach­sen-Anhalt ist vorsichtig

Bedenken gegen eine Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs wer­den auch in
Sach­sen-Anhalt geäußert, wo die ehe­ma­lige SPD-Regierung Lan­deskliniken samt
Maßregelvol­lzug den gemein­nützi­gen Salus-Kliniken über­tra­gen hat­te, die zu
100 Prozent dem Land gehören. An Pri­vatun­ternehmen werde die Landesregierung
den Maßregelvol­lzug jedoch niemals abgeben, hob ein Sprech­er des Magdeburger
Sozialmin­is­teri­ums her­vor. “Warum soll­ten wir uns auf ein Ter­rain begeben,
wo wir nicht wis­sen, wie die Qual­ität ist?”, so Sprecherin Christiane
Baumann. 

Keine Nachteile in ein­er Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs erblickt
hinge­gen das Land Thürin­gen. “Ther­a­peutisch hat sich nichts geändert”,
bilanziert die zuständi­ge Mitar­bei­t­erin des Psy­chi­a­trie-Refer­ats im Erfurter
Gesund­heit­sres­sort, Sigrun Bev­er. Dem Min­is­teri­um obliege weit­er die Fach-
und Recht­sauf­sicht. Zudem sei es berechtigt, die Ther­a­pie-Qual­ität bei so
genan­nten Sicher­heits­bege­hun­gen zu überprüfen. 

Ob aus ein­er Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs zudem die von der Potsdamer
Regierung erhofften finanziellen Vorteile resul­tieren, ist fraglich. In
Sach­sen-Anhalt sind nach der Pri­vatisierung die Pflegesätze und damit die
Kosten für das Land gestiegen. Zudem sollen die Privatisierungserlöse
lediglich 40 Mil­lio­nen Euro betra­gen und somit weit unter den erhofften 100
Mil­lio­nen Euro gele­gen haben. 

Spitzen­jurist hält Pläne für rechtswidrig

Zu den sicher­heits- und finanzpoli­tis­chen Unwäg­barkeit­en treten juristische
Bedenken, die die geplante Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs als
“rechtswidrig” erscheinen lassen, wie der Maßregel-Experte und
stel­lvertre­tende Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­walt Rolf Grünebaum auf
Anfrage betont. Die von der Pots­damer Lan­desregierung vorgesehene
Über­tra­gung hoheitlich­er Rechte auf Pri­vate sei zwar — wie beim TÜV -
grund­sät­zlich legit­im, jedoch nicht im Falle des Maßregelvol­lzugs. Eine so
genan­nte Belei­hung von Hoheit­srecht­en an Pri­vate sei “ver­fas­sungsrechtlich
nicht hinzunehmen, wo in beson­derem Maße in die Grun­drechte der Betroffenen
einge­grif­f­en wird”, so Grünebaum. Ger­ade die zwangsweise unbefristete
Frei­heit­sentziehung in der foren­sis­chen Psy­chi­a­trie sei “ein­er der
schw­er­sten rechtsstaatlich legit­imierten Ein­griffe in ele­mentare Grund- und
Men­schen­rechte”. Daraus ergebe sich nur eine Fol­gerung: “Mit dieser Aufgabe
dür­fen Pri­vatun­ternehmer nicht betraut wer­den. Die postmodernen
Bestre­bun­gen, staatliche Aktiv­itäten zu pri­vatisieren, haben hier eine
rechtliche Grenze.” 

Kein Dis­senz zwis­chen Ministerien

Das CDU-geführte Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um erken­nt eben­falls rechtliche
Bedenken, will sie jedoch offen­bar aus Rück­sicht­nahme auf das SPD-geführte
Gesund­heit­sres­sort, dem der Maßregelvol­lzug unter­ste­ht, nicht äußern. “Es
beste­ht kein Dis­senz zwis­chen den Min­is­te­rien”, so Jus­tizsprecherin Dorothee
Stacke. In seinem eige­nen Zuständigkeits­bere­ich ist das Justizministerium
jedoch offen­sichtlich vor­sichtiger. Eine Pri­vatisierung des Strafvollzugs
werde als “rechtlich prob­lema­tisch ange­se­hen” und sei deshalb nicht
beab­sichtigt, so Stacke. Dabei gibt es zwis­chen Straf- und Maßregelvollzug
keinen Unter­schied in der Qual­ität der wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgabe,
die sich im Aus­maß des aus­geübten staatlichen Zwangs bemisst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot