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Menschen brauchen sichere Perspektiven

Das Geset­zge­bungsver­fahren zum Fachkräf­teein­wan­derungs­ge­setz und zur Aus­bil­dungs- und Beschäf­ti­gungs­dul­dung ste­ht kurz vor dem Abschluss. Im März wird im Bun­destag voraus­sichtlich die erste Lesung stat­tfind­en, der Bun­desrat hat Empfehlun­gen aus­ge­sprochen. „Wir stellen bedauer­licher­weise fest, dass sich das herrschende Abwehrdenken der Asylpoli­tik im derzeit­i­gen Entwurf durch­set­zt. Statt klar­er Per­spek­tiv­en für alle Arbeits­mark­t­beteiligten schafft das Gesetz neue Hür­den zum Arbeits­mark­tzu­gang von Geflüchteten“ kom­men­tiert P.V. Sonkeng Tegouf­fo vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Zwar sieht eine neu einge­führte Dul­dung vor, dass die Abschiebung zum Zweck der Beschäf­ti­gung aus­ge­set­zt wird. Doch greift das neue Instru­ment nur für eine geringe Anzahl von sehr leis­tungs­fähi­gen, jedoch vol­lziehbar aus­reisepflichti­gen Men­schen. Kaum eine Per­son wird es schaf­fen, 18 Monate vor der Erteilung beschäftigt gewe­sen zu sein und ein Jahr den Leben­sun­ter­halt voll­ständig gesichert zu haben. „Aus der Prax­is erfahren wir eine sehr restrik­tive Hal­tung der Aus­län­der­be­hör­den bei der Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungser­laub­nis. Anträge von abgelehn­ten Schutz­suchen­den sind in eini­gen Land­kreisen de fac­to aus­sich­st­los“, berichtet Sonkeng Tegouf­fo. „Von daher ist die Forderung ein­er Leben­sun­ter­haltssicherung von min­destens 12 Monat­en vor Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungs­dul­dung real­itäts­fern und verken­nt die Tat­sache, dass nicht jede Beschäf­ti­gung leben­sun­ter­haltssich­ernd ist.“

Beschäftigte, für die der Geset­zge­ber eine Aufen­thaltssicherung ver­weigert, dro­hen ihre Arbeit zu ver­lieren, da den Unternehmen die Sit­u­a­tion ohne die verbindliche Zusage ein­er Aufen­thaltsper­spek­tive zu unsich­er ist. Das ist das Gegen­teil von Beschäf­ti­gungssicherung und Poten­tia­lent­fal­tung. In Bran­den­burg lässt Min­is­ter­präsi­dent Woid­ke ver­laut­en: „Auf kein Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“. Doch das Gegen­teil ist der Fall: Immer wieder wird Geflüchteten die Beschäf­ti­gungser­laub­nis auch nach jahre­langer Tätigkeit ent­zo­gen mit dem Hin­weis auf ihre ver­meintliche Aus­reisepflicht. Zunehmend fordern aber auch zivilge­sellschaftliche Kräfte in den Kom­munen Bran­den­burgs Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Aus­bil­dung. Dies bleibt bis jet­zt von der Lan­despoli­tik unbeachtet.

Einem unkom­plizierten Arbeits­mark­tzu­gang ste­hen auch die neuen Erteilungsvo­raus­set­zun­gen für die Aus­bil­dungs­dul­dung ent­ge­gen. Unter anderem müssen vol­lziehbar Aus­reisepflichtige bere­its sechs Monate geduldet sein, bevor sie die Aus­bil­dungs­dul­dung beanspruchen kön­nen. „Das heißt im Klar­text käme erst nach ein­er sechsmonati­gen Peri­ode gescheit­ert­er Abschiebev­er­suche eine Aus­bil­dungs­dul­dung in Frage“, so der Flüchtlingsrat Bran­den­burg. „Es ist höch­ste Zeit, Ver­säum­nisse der let­zten Jahrzehnte auszuräu­men und Auszu­bilden­den und Betrieben Pla­nungssicher­heit anzubieten.“

Es ist zudem nicht nachvol­lziehbar, warum der Geset­zge­ber auf ein­er voll­ständi­gen Iden­tität­sklärung behar­ren sollte. Geflüchtete, die ihr Herkun­ft­s­land über­stürzt ver­lassen haben und auf gefahrvollen Wegen nach Deutsch­land geflo­hen sind, haben oft ein großes Prob­lem, wenn es darum geht, einen neuen Pass zu besor­gen. „Es ist völ­lig absurd bei Bemühun­gen zur Iden­tität­sklärung von Men­schen mehr zu ver­lan­gen als das Zumut­bare. Insofern müssen Nach­weise über ergrif­f­ene Maß­nahme aus­re­ichend sein“, fordert der Flüchtlingsrat. Rechtlich frag­würdig ist zudem die geplante Regelung, dass kün­ftig inner­halb von sechs Monat­en nach der Ein­reise die Iden­tität gek­lärt sein muss, um eine Aus­bil­dungs- oder Beschäf­ti­gungs­dul­dung erhal­ten zu kön­nen. Während des Asylver­fahrens darf von den Betrof­fe­nen keine Kon­tak­tauf­nahme mit den Heimat­be­hör­den ver­langt wer­den und nicht wenige Asylver­fahren dauern länger als sechs Monate.

Bere­its im Novem­ber 2018 veröf­fentlicht­en neun Lan­des­flüchtlingsräte, der Par­itätis­che Wohlfahrtsver­band — Gesamtver­band, PRO ASYL, Teile des Bun­desvor­stands des DGB und weit­ere Ver­bän­den und Vere­inen eine umfassende Stellungnahmen.

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