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Menschen ohne gesicherten Aufenthalt in Brandenburg


Am Vor-Tag des Flüchtlings 2004 ergreifen lang hier lebende Asyl­suchende und Flüchtlinge sel­ber das Wort und fordern endlich ein Bleiberecht!

Seit 10 Jahren lebt A. bere­its hier und kon­nte bish­er die Zeit nutzen Abitur zu machen; nun ste­ht sie allerd­ings vor dem Nichts, denn ihre Ges­tat­tung sagt: Aus­bil­dung verboten.
Sie ist eine von sechs Flüchtlin­gen, die über ihre Sit­u­a­tion in Deutsch­land sprechen – keine Arbeit­ser­laub­niss, keine Aus­bil­dung für die Kinder, immer­währende Angst vor der täglich möglichen Abschiebung in eine Heimat, die schon lange keine mehr ist. 

„Meine Kinder sind hier geboren, sie ken­nen das Koso­vo nicht, sprechen die Sprache nicht. Was für eine Zukun­ft haben sie dort? Hier gehen sie zur Schule, Deutsch­land ist ihre Heimat gewor­den“, sagt Herr I., der seit 13 Jahren mit ein­er Dul­dung in Deutsch­land lebt. 

Kostas Papanas­ta­siou, vie­len aus der „Lin­den­strasse“ als griechis­ch­er Wirt bekan­nt, schnei­det langsam kleine Schnipsel von einem lan­gen Band – sie sym­bol­isieren die über 4000 Tage, die die Fam­i­lie I. nun schon mit ein­er Dul­dung in Deutsch­land lebt. Papanas­ta­siou ist sel­ber als junger Mann nach Deutsch­land gekom­men, weil er in sein­er Heimat nicht studieren durfte. 

„Wer sind wir, dass wir Europäer uns erlauben, diese Men­schen in jahre­langer Unsicher­heit zu hal­ten? Schließlich sind ger­ade wir Europäer oft­mals mitver­ant­wortlich für die Sit­u­a­tion in ihren Heimatlän­dern!“ In der Antike wurde die schlechte Behand­lung eines Gastes genau­so bestraft wie das Schlimm­ste aller Ver­brechen – der Mut­ter­mord. Gel­ernt haben wir aus der Geschichte anscheinend nichts. 

„Ras­sis­mus fängt in der Poli­tik an – wenn durch die Geset­zge­bung Asyl­suchende und Flüchtlinge zu Men­schen zweit­er und drit­ter Klasse gemacht wer­den ändert sich auch das Bewusst­sein in der Bevölkerung nicht.“ 

Das Zuwan­derungs­ge­setz sieht keine Regelung zum Bleiberecht lang hier leben­der Flüchtlinge vor – doch nichts stünde ein­er zusät­zlichen Regelung durch die Innen­min­is­ter oder einem Gesetz im Wege, wäre es denn poli­tisch gewollt. 

Gemein­sam mit der Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg und vie­len weit­eren Unter­stützerIn­nen fordern wir endlich ein unbürokratis­ches Bleiberecht für lang hier lebende Flüchtlinge! Wir fordern zudem die Ein­set­zung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion unter Mitwirkung von Kirchen, Nichtregierung­sor­gan­i­sa­tio­nen und weit­eren gesellschaftlich VertreterInnen.

Eine Vor­griff­s­regelung muss erlassen wer­den, um endlich die Abschiebung all der­er zu stop­pen, die nach Inkraft­treten des Zuwan­derungs­ge­set­zes unter die Härte­fall­regelung oder ein human­itäres Bleiberecht fall­en könnten!

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