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Milde Strafen für zwei rassistische Schläger

Angriff im April in Frank­furt (Oder) wurde vom Handy des Opfers in Polizeinotrufzen­trale über­tra­gen / Angeklagte ges­tanden die Tat, leugneten aber ras­sis­tis­che Moti­va­tion / Iden­tität eines drit­ten Angreifers weit­er unbekan­nt / Zeu­gen zeigten Zivilcourage

Zwei Frank­furter wur­den am 14.12.2011 vom Amts­gericht Frank­furt (Oder) wegen ein­er ras­sis­tis­chen Attacke zu Haft­strafen auf Bewährung verurteilt. Der 30-jährige Arbeit­slose Toni S. und der 29-jährige Altenpfleger Meik S. hat­ten am Abend des 30. April 2011 in der Nähe des Kau­fland (West) einen 46-jähri­gen Asyl­be­wer­ber bru­tal 
zusam­mengeschla­gen
. Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung  erhiel­ten sie Strafen von je 8 Monat­en auf Bewährung und mussten ins­ge­samt 500 Euro Schmerzens­geld an ihr Opfer zahlen.

Am Tattag hat­ten die bei­den Angeklagten den Betrof­fe­nen aus ein­er größeren Gruppe Feiern­der ras­sis­tisch belei­digt und dann tätlich ange­grif­f­en. Das Opfer hat­te ger­ade eingekauft und wollte mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Als drei Per­so­n­en, darunter die Angeklagten, auf ihn aggres­siv zu stürmten, ver­suchte er per Handy die Polizei zu rufen. Ihm wurde das Tele­fon abgenom­men und dann wurde er niedergeschla­gen. Auf den am Boden Liegen­den wurde über einen län­geren Zeitraum weit­er eingeschla­gen und einge­treten. Er erlitt vielfache Ver­let­zun­gen und musste im Kranken­haus behan­delt wer­den. Der Kameruner war als Neben­kläger vor Gericht vertreten – bis heute hat er unter den Fol­gen des Angriffs zu leiden.

Durch das weit­er angestellte Handy des Opfers wurde die Tat in der Notrufzen­trale der Polizei über­tra­gen und mit­geschnit­ten und stand somit als Beweis­mit­tel zur Ver­fü­gung. So sind auch die ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen („Kanacke!“, „Bim­bo!“, „Neger!“) doku­men­tiert. Die Angreifer ließen sich auch von zwei Zeug­In­nen nicht von ihrer Gewalt abbrin­gen. Ein Pärchen hat­te die Tat aus dem Auto her­aus beobachtet, und wollte das Geschehen stop­pen. Sie fuhren in Rich­tung der Angriff­sszene und macht­en über Hupen auf sich aufmerk­sam – lei­der erfolglos.

Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig und entschuldigten sich für ihr Han­deln. Diese Reue erscheint jedoch nicht glaub­würdig, son­dern als prozesstak­tisch begrün­det. Sie erhofften sich offen­bar, über die Entschuldigung eine mildere Strafe zu erre­ichen. Den drit­ten Haup­tan­greifer woll­ten sie nicht benen­nen und bestrit­ten, trotz aller gegen­teiliger Beweise, aus ras­sis­tis­ch­er Moti­va­tion gehan­delt zu haben.

Rich­terin Uta Weigert wertete in ihrer Urteils­be­grün­dung die Tat ein­deutig als ras­sis­tisch. Auch die Reue­bekun­dun­gen erschienen dem Gericht nicht als voll glaubhaft.

Janek Las­sau von der „Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt“ (BOrG) in Frank­furt (Oder) kom­men­tiert das Urteil: „Lei­der ist der heute ver­han­delte Angriff kein Einzelfall. Erst am 1. und am 5. Dezem­ber hat es in Frankurt (Oder) erneut ras­sis­tisch motivierte Angriffe auf einen Asyl­suchen­den gegeben. Pos­i­tiv her­vorzuheben ist, dass das Gericht den ras­sis­tis­chen Hin­ter­grund der Tat klar benan­nt hat. Auch die Zivil­courage der bei­den Zeu­gen ist zu loben – lei­der ist solch ein Ver­hal­ten keine Selb­stver­ständlichkeit.“ Die BOrg begleit­ete den Geschädigten über die Dauer des Verfahrens.

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