(MAZ, Dagmar Simons) NEURUPPIN Er mache nichts Strafbares und werde trotzdem immer wieder von Familie S.
angezeigt, beschwerte sich Mike K. gestern vor dem Neuruppiner Amtsgericht.
Und er glaubt auch, den Grund dafür zu wissen: weil die Familie Leute wie
ihn auf dem Kieker hätten. Der Ausbaufacharbeiter Mike K. (19) ist
bekennender Rechter.
Er bekennt sich aber nicht dazu, am 29. Dezember um 0.30 Uhr vor dem
Wohnhaus der Familie S. in Walsleben den Hitlergruß gezeigt und den
20-jährigen Konrad S. beleidigt und bedroht zu haben.
Genau dafür wurde er gestern vor dem Neuruppiner Amtsgericht zu einer
Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie 60 Stunden
gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Für Staatsanwaltschaft und Gericht war die
Aussage von Konrad S. überzeugend. Dieser sei zwar ein erklärter Gegner der
rechten Szene, so Staatsanwalt Clement. Aber warum sollte S. ausgerechnet
Mike K., der sicherlich nicht der einzige Rechte in Walsleben sei, mit
unberechtigten Anzeigen überhäufen?
Wenn das nächtliche Gespräch vor dem Wohnhaus der Familie S. so harmlos
gewesen sei, wie vom Angeklagten geschildert, könne er ja den Namen seines
bisher unbekannten Begleiters nennen, meinte Clement. Konrad S. war in jener
Nacht ans Fenster gegangen, weil er lautes Gegröle auf der Straße hörte. Er
sprach den Ruhestörer an. Daraufhin habe Mike K. sich umgedreht und den
Hitlergruß gezeigt. Später habe Mike K. ihn als Juden beschimpft und seine
Familie beleidigt und gedroht: “Silvester erwischen wir euch.” Und: Es sei
schade, dass Familie S. nicht in Wittstock wohne. Dann würde ihr Haus “schon
lange brennen”. Aber bald werde das auch hier sein. Diese Drohung habe er
ernst genommen, sagte Konrad S. gestern vor Gericht.
Mike K. hatte in der Tatnacht gefeiert. Drei Liter Bier will er getrunken
haben. Das sei keine Menge, die einen kräftigen, jungen Mann umhauen würde,
so der Staatsanwalt. Das fand das Gericht auch. Es ging nicht von einer
verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Gegen Mike K. sprachen zwei andere Verurteilungen wegen des Verwendens von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die haben ihn offenbar nicht
beeindruckt, sagte der Staatsanwalt. Wer anderen drohe, ihnen das Haus überm
Kopf anzuzünden, befinde sich auf einem gefährlichen Weg. Nun sei Schluss,
so der Richter. Es gehe nicht um Mike K.s. politische Einstellung, sondern
darum, dass er aus dieser Gesinnung heraus straffällig werde. Mike K. wirkte
die ganze Zeit eher amüsiert als reuig.