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Mit Brandanschlag gedroht

(MAZ, Dag­mar Simons) NEURUPPIN Er mache nichts Straf­bares und werde trotz­dem immer wieder von Fam­i­lie S.
angezeigt, beschw­erte sich Mike K. gestern vor dem Neu­rup­pin­er Amtsgericht.
Und er glaubt auch, den Grund dafür zu wis­sen: weil die Fam­i­lie Leute wie
ihn auf dem Kiek­er hät­ten. Der Aus­ba­u­fachar­beit­er Mike K. (19) ist
beken­nen­der Rechter. 

Er beken­nt sich aber nicht dazu, am 29. Dezem­ber um 0.30 Uhr vor dem
Wohn­haus der Fam­i­lie S. in Wal­sleben den Hit­ler­gruß gezeigt und den
20-jähri­gen Kon­rad S. belei­digt und bedro­ht zu haben. 

Genau dafür wurde er gestern vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht zu einer
Frei­heitsstrafe von drei Monat­en auf Bewährung sowie 60 Stunden
gemein­nütziger Arbeit verurteilt. Für Staat­san­waltschaft und Gericht war die
Aus­sage von Kon­rad S. überzeu­gend. Dieser sei zwar ein erk­lärter Geg­n­er der
recht­en Szene, so Staat­san­walt Clement. Aber warum sollte S. ausgerechnet
Mike K., der sicher­lich nicht der einzige Rechte in Wal­sleben sei, mit
unberechtigten Anzeigen überhäufen? 

Wenn das nächtliche Gespräch vor dem Wohn­haus der Fam­i­lie S. so harmlos
gewe­sen sei, wie vom Angeklagten geschildert, könne er ja den Namen seines
bish­er unbekan­nten Begleit­ers nen­nen, meinte Clement. Kon­rad S. war in jener
Nacht ans Fen­ster gegan­gen, weil er lautes Gegröle auf der Straße hörte. Er
sprach den Ruh­estör­er an. Daraufhin habe Mike K. sich umge­dreht und den
Hit­ler­gruß gezeigt. Später habe Mike K. ihn als Juden beschimpft und seine
Fam­i­lie belei­digt und gedro­ht: “Sil­vester erwis­chen wir euch.” Und: Es sei
schade, dass Fam­i­lie S. nicht in Witt­stock wohne. Dann würde ihr Haus “schon
lange bren­nen”. Aber bald werde das auch hier sein. Diese Dro­hung habe er
ernst genom­men, sagte Kon­rad S. gestern vor Gericht. 

Mike K. hat­te in der Tat­nacht gefeiert. Drei Liter Bier will er getrunken
haben. Das sei keine Menge, die einen kräfti­gen, jun­gen Mann umhauen würde,
so der Staat­san­walt. Das fand das Gericht auch. Es ging nicht von einer
ver­min­derten Schuld­fähigkeit des Angeklagten aus. 

Gegen Mike K. sprachen zwei andere Verurteilun­gen wegen des Ver­wen­dens von
Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen. Die haben ihn offen­bar nicht
beein­druckt, sagte der Staat­san­walt. Wer anderen dro­he, ihnen das Haus überm
Kopf anzuzün­den, befinde sich auf einem gefährlichen Weg. Nun sei Schluss,
so der Richter. Es gehe nicht um Mike K.s. poli­tis­che Ein­stel­lung, sondern
darum, dass er aus dieser Gesin­nung her­aus straf­fäl­lig werde. Mike K. wirkte
die ganze Zeit eher amüsiert als reuig.

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