Kategorien
Uncategorized

Mit ganzer Härte

Staat­san­walt fordert langjährige Haft­strafen für drei Skin­heads, die
einen Mann fast zu Tode gefoltert haben

Frank­furt (Oder) — Der Staat­san­walt sprach mit mech­a­nis­ch­er Stimme und
so eilig, als wollte er das Grauen möglichst schnell hin­ter sich
brin­gen. Die von den Angeklagten gezeigte Bru­tal­ität und
Men­schen­ver­ach­tung werde ihm und den Zuhör­ern dieses Ver­fahrens noch
lange in Erin­nerung bleiben, sagte Jörg Tegge gestern in seinem Plädoyer
im Prozess am Landgericht Frank­furt (Oder). Nach­dem er noch ein­mal die
sex­uelle Mis­shand­lung und die vie­len weit­eren Qualen geschildert hatte,
die der arbeit­slose Gun­nar S. vor einem Jahr erdulden musste, forderte
der Staat­san­walt für drei Skin­heads und zwei Frauen teil­weise harte
Strafen — wegen gemein­schaftlich­er Verge­wal­ti­gung, gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung, Frei­heits­ber­aubung, Nöti­gung, Haus­friedens­bruchs und
Sachbeschädigung. 

Gun­nar S. war, wie berichtet, am 5. Juni 2004 in Frank­furt (Oder) von
der Clique gezwun­gen wor­den, in eine Woh­nung mitzukom­men und sich
auszuziehen. Ron­ny B., dessen Vorstrafen kaum zu zählen sind,
verge­waltigte Gun­nar S. mit mehreren Gegen­stän­den. Das Opfer erlitt
lebens­drohliche innere Blu­tun­gen. Die anderen Skin­heads schlu­gen und
trat­en auf Gun­nar S. ein. Ihm wur­den außer­dem zahlre­iche Brandwunden
zuge­fügt. Und er musste Rasier­schaum, Weich­spüler, ver­dor­be­nen Saft
sowie andere Dinge schluck­en. Ron­ny B. stach auch mit einem Mess­er und
ein­er Gabel auf ihn ein. Das Leben des Opfers kon­nten die Ärzte im
Klinikum Frank­furt nur mit ein­er Not­op­er­a­tion ret­ten. Gun­nar S. ist für
unab­se­hbare Zeit hochgr­a­dig traumatisiert. 

Ron­ny B., 29, mut­maßlich­er Anführer der Clique, soll 14 Jahre und sechs
Monate für die grausige Tat büßen. Außer­dem sei B. wegen seines Alkohol-
und Dro­genkon­sums in ein­er Entziehungsanstalt unterzubrin­gen. Der
glatzköp­fige David K., 23, müsse zehnein­halb Jahre in Haft und ebenfalls
in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wer­den. Daniel K., 21, soll für
den Gewal­texzess neunein­halb Jahre büßen. Für die zwei weiblichen
Angeklagten, Ramona P., 25, und Stephanie L., 20, forderte der
Staat­san­walt jew­eils zwei Jahre Haft — die zur Bewährung ausgesetzt
wer­den sollten. 

Das kam etwas über­raschend. Tegge hat­te zuvor geschildert, wie die
bei­den Frauen die Skin­heads ange­feuert und unter­stützt haben sollen. Der
Staat­san­walt ging dann sog­ar über die Anklage hin­aus, in der den Frauen
“nur” Bei­hil­fe vorge­wor­fen wird. Nach Ansicht des Staat­san­walts sind
Ramona P. und Stephanie L. aber Mit­täter. Sie haben allerd­ings keine
Vorstrafen und waren geständig. 

Der Anwalt des Opfers, Mar­tin Rub­bert, betonte den rechtsextremen
Hin­ter­grund der Tat. Der Angeklagte Daniel K. hat­te Gun­nar S. mit den
Worten erniedrigt, “du bist weniger arisch als mein Hund”. Die drei
Män­ner und zwei Frauen fol­gten den Plä­doy­ers ohne erkennbare Regung — in
ihren Schluss­worten beteuerten sie, das Geschehene tue ihnen Leid. 

Die Vertei­di­ger forderten deut­lich gerin­gere Strafen: für Ron­ny B., den
mut­maßlichen Anführer, der im Voll­rausch gehan­delt habe, vier Jahre, für
Daniel K. fünf und für David K. sechs Jahre: Ihre schwere Kind­heit und
der Alko­holkon­sum müssten berück­sichtigt wer­den; zudem sprächen für die
Angeklagten ihre Geständ­nisse. Eine Mit­täter­schaft der bei­den Frauen
vernein­ten ihre Anwälte und forderten milde Strafen. 

Das Urteil will die Strafkam­mer am Fre­itag verkünden. 

Der Exzess

Er traut sich nicht mehr auf die Straße, und er träumt immer noch davon: Wie ihn
Neon­azis quäl­ten und folterten. Ein Opfer erzählt

(Tagesspiegel, 13.6.) Am lieb­sten wäre er unsicht­bar. Er kön­nte dann auf die Straße gehen. Ohne fürchten
zu müssen, dass jemand Fra­gen stellt. „Ich hab Angst, dass ich darauf angesprochen
werde: Warum haste denn so was?“ Gun­nar S. redet hastig, „ich geh nich raus, auch
wenn es jet­zt warm is, ich kann nich baden gehen, mit freiem Oberkör­p­er, mit den
ver­bran­nten Brust­warzen, mit dem ganzen ver­bran­nten Rück­en“. Er sackt in den Sessel
zurück, sein Blick wartet auf eine Reak­tion. Aber was soll man einem Mann sagen,
dessen Geschichte so grausig ist, dass die ver­bran­nten Brust­warzen fast schon wie
ein min­der­schw­eres Detail erscheinen? 

Vielle­icht erwartet Gun­nar S. gar keine Antwort. Er will reden, trotz sein­er Scheu
vor der Öffentlichkeit. „Son­st ste­ht in den Zeitun­gen nur, wat mit den Tätern is.
Ich will, dass drinne ste­ht, was mit mir is.“ Ein Jahr nach der Tat. Erst jet­zt hat
Gun­nar S. die Kraft, mit einem Jour­nal­is­ten zu reden. Aber er bit­tet, auf keinen
Fall seinen vollen Namen zu schreiben. Und nicht, wo er lebt. 

Am 5. Juni 2004 geri­et Gun­nar S. in die Fänge ein­er Clique von drei rechtsextremen
Skin­heads und zwei jun­gen Frauen. Es war nicht die szene­typ­is­che Tatzeit, keine
tiefe Nacht, son­dern ein Vor­mit­tag. Gun­nar S. traf in Frank­furt (Oder) vor einem
Plat­ten­bau auf die Gruppe. Zwei Skin­heads kan­nten ihn. Und zumin­d­est ein­er der
Kahlköpfe wusste, dass Gun­nar S. ein Punk gewe­sen war. Offen­bar ein harm­los­er, aber
Punks zählen zu den Feind­bildern der recht­en Szene. Jeden­falls behaupteten die
Skin­heads, Gun­nar S. habe eine 15-Jährige verge­walti­gen wollen. Die drei Männer
nötigten ihn, in eine Woh­nung mitzukom­men. Dort lebte ein Bekan­nter der Skins, der
auch ein paar Schläge abbekam. Dann war Gun­nar S. an der Rei­he. Zweiein­halb Stunden
lang. 

Was der 34-jährige arbeit­slose Bau­mas­chin­ist über sich erge­hen lassen musste,
beschreiben Strafver­fol­ger als ein Ver­brechen, das selb­st in Bran­den­burg, bundesweit
Num­mer-eins-Land bei rechter Gewalt, die Maßstäbe sprengt. Nur sel­ten hat eine
märkische Staat­san­waltschaft in der Anklageschrift so heftig Entset­zen über
Szeneschläger for­muliert. „Aus ange­maßter Rächer­rolle, aus auf tief­ster Stufe
ste­hen­der men­schen­ver­ach­t­en­der dumpfer recht­sex­trem­istis­ch­er Ein­stel­lung und purer
Lust“ hät­ten Ron­ny B., David K. und Daniel K. ihr Opfer mis­shan­delt, gequält und
sex­uell miss­braucht, schrieb der lang gedi­ente Ober­staat­san­walt Hart­mut Oeser.
Über­trieben hat er nicht. 

Seit Feb­ru­ar müssen sich die drei Recht­sex­trem­is­ten sowie Ramona P. und Stephanie L.
vor dem Frank­furter Landgericht ver­ant­worten. Der 29 Jahre alte Ron­ny B. ist
kräftig, sein Blick wirkt allerd­ings selt­sam müde, abwe­send. David K., 23 Jahre alt,
ist auch ein wuchtiger Glatzkopf. Die bei­den Angeklagten sind das, was Kriminalisten
als typ­is­che Inten­sivtäter beze­ich­nen. Die Zahl der Delik­te, von „Sieg Heil“-Gebrüll
über Raub bis zu x‑facher Kör­per­ver­let­zung, ist kaum noch zu überblick­en. Daniel K.,
21 Jahre alt, erscheint im Gericht mit gegel­tem Haar. Sein Vorstrafen­reg­is­ter ist
dünn. Die 25 Jahre alte Ramona P. und Stephanie L., 20 Jahre, haben keins. Die zwei
Blondi­nen kom­men modisch gek­lei­det, als gin­ge es um das Cast­ing ein­er Model-Agentur.
Doch spätestens am heuti­gen Mon­tag wer­den die Frauen und ihre drei Kumpel eine
Ahnung von der Strafe bekom­men, die sie erwartet. Der Staat­san­walt, der Anwalt von
Gun­nar S. und die Vertei­di­ger sollen jet­zt ihre Plä­doy­ers vor­tra­gen. Aber kann ein
Gericht über­haupt angemessen ahn­den, was Gun­nar S. erdulden musste? 

„Ich musste mich nackt ausziehen und auf dem Boden kriechen, wie ein Tier“, sagt er.
„Du Scheiß-Alt-Punk ham sie mir beschimpft, und dass ich unar­isch bin.“ Was Gunnar
S. dann in sein­er ein­fachen, manch­mal der­ben Sprache an Details erzählt, ist von
Erin­nerungslück­en getrübt – und doch so furcht­bar, dass man es kaum noch
auf­schreiben kann. Zunächst schlug
en und trat­en die Skin­heads auf ihr Opfer ein.
Ron­ny B. reichte das nicht. Die Hil­flosigkeit von Gun­nar S. reizte ihn, jegliche
Hem­mung abzus­treifen. Und homo­sex­uell aufge­ladene Macht­fan­tasien auszuleben. Als
sollte Pier Pao­lo Pasoli­n­is Film „Die 120 Tage von Sodom“, in dem er eine fiktive
sadis­tis­che Orgie ital­ienis­ch­er Faschis­ten auf­führt, in Bran­den­burg als
neon­azis­tis­ch­er Gewal­texzess umge­set­zt werden. 

Ron­ny B. nahm Gegen­stände aus der Küche und führte sie Gun­nar S. in den After ein.
Der Gequälte erlitt lebens­ge­fährliche innere Blu­tun­gen, wurde ohn­mächtig, wachte
wieder auf. David K. und Daniel K. benutzten ein heißes Bügeleisen, um den Rücken
des Opfers und weit­ere Kör­perteile zu ver­bren­nen. Ron­ny B. urinierte Gun­nar S. in
den Mund. Der Skin­head stach ihm mit einem Mess­er und ein­er Gabel in den linken
Ober­schenkel. Gun­nar S. musste Weich­spüler, Rasier­schaum, ver­dor­be­nen Saft, eine
pul­ver­ar­tige Droge, Taubenkot und Zigaret­tenkip­pen schluck­en. Die bei­den Frauen
sollen mit Gelächter und Rufen die Recht­sex­trem­is­ten ange­feuert haben. Ramona P. und
Stephanie L. stre­it­en es ab. Geholfen haben sie dem Opfer jeden­falls nicht. 

Als die drei Skin­heads genug hat­ten, erpressten sie mit Todes­dro­hun­gen von Gun­nar S.
das Ver­sprechen, nie­man­dem von der Folter zu erzählen. Der benommene Mann taumelte
in seine Woh­nung in einem benach­barten Plat­ten­bau und ließ Wass­er in die Wanne ein.
Kurz darauf klin­gelte es. Da habe „ein Faschokumpel“ der Täter an der Tür gestanden,
sagt Gun­nar S. „Der hat dann Trophäen­fo­tos von mir gemacht.“ Die Bilder habe der
Mann an eine Boule­vardzeitung verkauft. Gun­nar S. ste­ht auf und holt einen
Zeitungsauss­chnitt. Auf dem Foto ste­ht er da mit ver­bran­ntem Oberkörper. 

Es war dann aber offenkundig die Fre­undin des Fotovoyeurs, die einen Notarzt rief.
Ger­ade noch rechtzeit­ig wurde Gun­nar S. im Frank­furter Klinikum operiert. Bei seiner
ersten Befra­gung durch die Polizei war die Panik so groß, dass er eine Geschichte
erfand, um die Täter nicht zu nen­nen. Erst später sagte er, wie es gewe­sen war. 

Als die physis­chen Schä­den halb­wegs geheilt waren, kam Gun­nar S. in eine sächsische
Fachk­linik für psy­cho­so­ma­tis­che Medi­zin. Fünf Wochen blieb er dort, jet­zt betreut
ihn eine Traumapsy­cholo­gin. Dreimal täglich muss er Anti­de­pres­si­va ein­nehmen. Sein
Zus­tand bleibt prekär. 

Im ver­gan­genen Jahr, sagt Gun­nar S., habe er einen Selb­st­mord­ver­such unternommen.
„Manch­mal wär mir lieber, der hätte mich abgestochen“, damit ist Ron­ny B. gemeint.
Dann wird die Stimme noch hastiger, „ich kann nur zwei Stun­den schlafen, dann träum
ich wat, dann wach ich auf. Die Täter ham mich schon n paar Mal im Traum
erwis­cht.“ Gun­nar S. beugt sich vor, „ich kann mich nich mehr mit Rasierschaum
rasieren, weil ich den schluck­en musste. Ich kann keinen Saft trinken, weil ich so
wat Ver­schim­meltes trinken musste. Und wenn ich was trinke, habe ich immer den
Weich­spüler im Mund, den ich schluck­en musste.“ 

Im Prozess ist Gun­nar S. ein­mal kurz als Zeuge aufge­treten. Die Strafkam­mer unter
Vor­sitz des sen­si­blen Richters Andreas Dielitz kam dem trau­ma­tisierten Mann
ent­ge­gen. Er musste sich nicht in den Saal set­zen und die Blicke der Angeklagten
ertra­gen. In einem Neben­raum sprach Gun­nar S. Anfang März in eine Videokam­era, seine
Aus­sage wurde über­tra­gen. Neben Gun­nar S. saß ein Mit­glied des Vereins
Opfer­per­spek­tive, der sich seit Jahren um Men­schen küm­mert, die in Bran­den­burg von
recht­en Gewalt­tätern mal­trätiert wur­den. Der Richter hat­te auch die Öffentlichkeit
aus­geschlossen. „Einige Angeklagte woll­ten sich entschuldigen“, sagt Gun­nar S.,
„aber das geht nicht. Warum haben die mich denn über­haupt zerlegt?“ 

Warum. Die Frage zieht sich nicht nur durch die Geschichte von Gun­nar S., ohne dass
es eine Antwort gäbe. Was Gun­nar S. erlebt hat, ist Teil ein­er Serie rechtsextremer
Angriffe in Bran­den­burg, bei denen die Täter die übliche Faust-und-Stiefel-Gewalt
noch sadis­tisch zus­pitzten. In der Regel mit tödlichem Ende. Am bekan­ntesten ist der
Mord­fall Pot­zlow. In dem uck­er­märkischen Dorf quäl­ten im Juli 2002 drei Skinheads
den Schüler Mar­i­nus Schöberl, ein Täter sprang ihm zulet­zt ins Genick. Im Monat
zuvor hat­ten vier Recht­sex­trem­is­ten den Dachdeck­er Ronald Masch ent­führt und auf
einem Feld nahe der Ortschaft Neu Mahlisch zusam­mengeschla­gen. Ein­er der Täter stach
etwa 40 Mal auf Masch ein – und schwärmte nach dem Mord vom „Blu­trausch“. Im August
2001 quäl­ten fünf junge Män­ner in Dahlwitz den Obdachlosen Dieter Manzke zu Tode. Im
März 2003 prügel­ten drei Recht­sex­trem­is­ten in ein­er Woh­nung in Frank­furt (Oder) den
früheren Punk Enri­co Schreiber. Ein Skin­head sprang auf ihm herum und stach mit
einem Mess­er mehrmals zu. Das Opfer ist verblutet. Gun­nar S. beina­he auch. 

Die Lust an Gewalt bis zur Folter kann nie­mand erk­lären. Selb­st Brandenburgs
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm, son­st immer für kernige Sprüche gut, sagt inzwischen,
die Polizei stoße an ihre Gren­zen. Es man­gele der Gesellschaft an nachhaltigem
Engage­ment gegen den Recht­sex­trem­is­mus und die von ihm aus­ge­hende Gewalt. Ideen, wie
der Schreck­en wirk­sam zu bekämpfen wäre, haben wed­er der Min­is­ter noch andere
Experten. 

Gun­nar S. kämpft mit sich selb­st. Auch ein Jahr nach dem Exzess fällt es ihm schwer,
eine Per­spek­tive zu find­en. Er kann nicht arbeit­en, lebt von mager­er Rente und sitzt
die meiste Zeit vor dem Fernse­her. Und ringt darum, die Angst vor „draußen“ zu
über­winden. Seine Mut­ter hil­ft ihm, auch der jün­gere Brud­er, aber es reicht nicht.
In dem Gespräch deutet Gun­nar S. an, welchen Zeitraum er im Kopf hat, bis zu einem
halb­wegs nor­malen Leben. Bis er sich traut, endlich wieder zu seinem Sohn zu fahren,
den er mit ein­er Ex-Fre­undin hat. „Das ist mein größter Wun­sch“, sagt Gun­nar S.,
„ich möchte ihn sehen, bevor er erwach­sen wird.“ Der Sohn ist erst drei Jahre alt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot