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Mitläufer der rechten Szene Templins zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt — Eher Mitschläger als Mitläufer

Ein zweit­er Angeklagter, Artur E. (20), wurde freigesprochen.

In das Urteil wur­den eine Haft­strafe von einem Jahr und sechs Monat­en ein­be­zo­gen, die er auf­grund zweier Urteile aus dem Jan­u­ar und April 2009 als Bewährungsstrafen im Gepäck hatte.

Das milde wirk­ende Urteil für diese Par­force­jagd quer durch das Strafge­set­zbuch – zehn Straftat­en inner­halb von sechs Monat­en — erk­lärt sich aus dem Kerngeständ­nis, das Ron­ny M. zu Beginn des viertägi­gen Prozess­es ablegt hat­te und der Tat­sache, dass sowohl ein vom Vertei­di­ger beantragter Gutachter als auch der Vor­sitzende Richter aus eigen­er Anschau­ung zu dem Ergeb­nis kamen, dass Ron­ny M. auf­grund sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit als ver­min­dert schuld­fähig zu betra­cht­en sei.

Dem Antrag der Vertei­di­gung, Ron­ny M. wegen sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit in eine geschlossene ther­a­peutis­che Ein­rich­tung einzuweisen, fol­gte das Gericht nicht. Es war der Überzeu­gung, dass Ron­ny M. trotz sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit in der Ver­gan­gen­heit immer wieder bewiesen habe, dass er noch leis­tungs­fähig sei und eine ihm über­tra­gene Arbeit zuver­läs­sig und ordentlich aus­führen könne. Aus sein­er ver­min­derten Schuld­fähigkeit ergebe sich nicht zwangsläu­fig die Notwendigkeit des Maßregelvol­lzuges. Es gäbe in der Haft auch andere Ther­a­piemöglichkeit­en. Das Gericht beschloss, den aktuellen Haft­be­fehl aufrecht zu erhalten.

Sowohl Staat­san­waltschaft als auch Vertei­di­gung behiel­ten sich vor, Beru­fung einzulegen.

Tatort Tem­plin

Das Gericht hielt es für erwiesen,

  • dass Ron­ny M. am Abend des 8. April 2009 alko­holisiert einen Bekan­nten nach spaßi­gen Gerangel und Grif­f­en in den Gen­i­tal­bere­ich per Kopf­s­toß ins Land der Träume geschickt hat­te. Die eben­falls angeklagten Fußtritte kon­nten ihm nicht nachgewiesen werden.
  • dass er danach auf das Polizeire­vi­er gegan­gen war und dort sein Opfer wahrheitswidrig ein­er Gewalt­tat beschuldigt hatte.
  • dass er in den Nacht­stun­den des 15. und 16. Mai zwei Mal die ver­bote­nen Nazi-Parole „Sieg Heil!“ gebrüllt hatte.
  • dass Ron­ny M., der am 27.06.2009 auf öffentlich­er Straße erhe­blich alko­holisiert in schlingern­der Fahrweise von zwei Polizeibeamten erwis­cht wurde, betrunk­en Fahrrad gefahren war.
  • dass er am 10. Juni 2009 zwei weit­ere Verkehrsstraftat­en began­gen hat­te. Er brachte mit seinem Fahrrad im nüchter­nen Zus­tand eine ihm ent­ge­genk­om­mende Fahrrad­fahrerin zu Fall und ver­let­zte diese. Danach ver­ließ er den Unfal­lort, ohne der schimpfend­en Frau Namen und Adresse mitzuteilen.
  • dass er am 8. August 2009 im alko­holisierten Zus­tand seinen Kumpel Artur E. einen Fausthieb gegen die Stirn ver­passt hat­te. Einen weit­eren Fausthieb und Tritte mit Fuß und Knie in die Rip­pen kon­nten ihm nicht ein­deutig nachgewiesen werden.
  • dass er am 17. Sep­tem­ber 2009 zur Mit­tagszeit ver­suchte einen 15-jähri­gen Schüler, der am Dön­er-Stand Essen kaufte, mit aus­län­der­feindlichen Worten zu nöti­gen: „Ich kön­nte dir eine rein­schla­gen. Ich mag diesen Aus­län­der­fraß nicht. Wenn ich dich das näch­ste Mal dabei erwis­che, trete ich dir den Fuß ins Gesicht.“

Danach stieß er einen weit­eren Schüler Trep­pen­stufen hin­unter, schlug ihn mit seine Quarzhand­schuh­faust gegen die Brust und ver­passten ihm einen Kopf­s­toß. Kurz darauf betrat Matthias M. den Schauplatz.

Freis­pruch für Gewalt am Türkenimbiss

Das Bild, das sich den Polizis­ten geboten haben muss, als sie am Tatort erschienen, dürfte auch sie zum Schmun­zeln gebracht haben. Da klemmte die mit ein­er Bomber­jacke bek­lei­dete Glatze, Artur E., besof­fen mit seinem Hin­tern in einem Mül­lko­rb. An der linken Hand ein Quarzhand­schuh. Am Boden lag der mit Bomber­jacke und Springer­stiefeln bek­lei­dete rechte Schläger Ron­ny M. An der recht­en Hand einen Quarzhand­schuh. Und halb in der Hocke gegen eine Lit­faßsäule gelehnt, befand sich der Schläger Matthias M. Sein kahlrasiert­er Schädel und sein Gesicht waren blutüberströmt.

Wie es zur Platzwunde auf dem Schädel des unstrit­tig als Ret­ter her­beigeeil­ten und für die Leserin­nen und Leser dieser Web­site nicht unbekan­nten Matthias M. kam, kon­nte allerd­ings aus Sicht des Gericht­es nicht aufgek­lärt wer­den. Deshalb wurde Ron­ny M. in diesem Punkt vom Vor­wurf der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung freigesprochen.

Noch nicht aller Tage Abend

Ron­ny M. ste­ht noch eine weit­ere Anklage ins Haus. Anfang Sep­tem­ber 2009 soll er seinem Kumpel Artur E. das Gesicht grün, blau und schief geschla­gen haben. Die Staat­san­wältin hat­te ver­sucht. diese Anklage noch in das laufende Ver­fahren einzuführen, wurde aber von der Vertei­di­gung aus­ge­bremst. Allerd­ings hat­te auch der Vor­sitzende Richter Bedenken angemeldet.

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