Kategorien
Uncategorized

Mörder von Potzlow bald frei?

Im Juli 2002 wurde der 16-jährige Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow bes­tialisch gequält und getötet. Sechs Jahre später kommt sein Mörder Mar­cel S. möglicher­weise vorzeit­ig aus dem Gefäng­nis frei. Das bestätigte ein Sprech­er des Landgerichts Frank­furt (Oder): „Wenn Mar­cel S. zwei Drit­tel sein­er Strafe abge­sessen hat, wird selb­stver­ständlich geprüft, ob ihm der Rest der Haftzeit erlassen wer­den kann.“ Da Mar­cel S. seine Jugend­strafe in der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Wriezen ver­büßt, wäre für die Prü­fung der vorzeit­i­gen Ent­las­sung das Amts­gericht Bad Freien­walde zuständig. Von dort war gestern keine Stel­lung­nahme zu erhalten.

Volk­mar Schöneb­urg, der Mar­cel S. vor dem Pots­damer Landgericht vertei­digte, sagt: „Das Jugend­strafrecht stellt ja den Erziehungs- und nicht den Vergel­tungs­gedanken in den Mit­telpunkt. Mar­cel hat­te schon nach der Tat enorme Gewis­sens­bisse, er hat das Geschehen zutief­st bereut. Er sollte eine Chance bekom­men.“ Kri­te­rien für eine vorzeit­ige Haf­tent­las­sung sind unter anderem eine von der Gefäng­nisleitung bestätigte gute Führung, diverse Ein­schätzun­gen und Gutacht­en von Psy­cholo­gen und eine Stel­lung­nahme der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin. Deren Sprecherin sagte auf Anfrage, momen­tan ste­he noch nicht fest, ob die Staat­san­waltschaft ein­er vorzeit­i­gen Ent­las­sung zus­tim­men wird. Die Entschei­dung tre­ffe ohne­hin der Jugen­drichter. Die Staat­san­waltschaft könne aber Beschw­erde ein­le­gen. Von der Gefäng­nisleitung war keine Stel­lung­nahme zu erhalten.

Der heute 22-jährige Mar­cel S. hat­te Mar­i­nus Schöberl gemein­sam mit seinem Brud­er Mar­co S., einem vorbe­straften Neon­azi, getötet, der zur Tatzeit 23 Jahre alt war und unter Ein­beziehung ein­er weit­eren Straftat zu fün­fzehn Jahre Haft verurteilt wurde. Mar­cel S. wurde zu achtein­halb Jahren Haft verurteilt. Die Brüder hat­ten ihr totes Opfer in eine Jauchegrube gewor­fen, der Fall löste deutsch­landweit Entset­zen aus. Der Regis­seur Andres Veiel schrieb nach den Geschehnis­sen von Pot­zlow das The­ater­stück „Der Kick“.

Eben­falls an der Tat beteiligt, nach Ansicht der Richter aber nicht für den eigentlichen Mord ver­ant­wortlich, war auch der damals 17-jährige Sebas­t­ian F. aus dem benach­barten Tem­plin. Er hat­te Mar­i­nus Schöberl „nur“ geschla­gen und auf ihn uriniert und erhielt deshalb zunächst eine Bewährungsstrafe, die aber später in eine drei­jährige Haft­strafe umgeän­dert wurde. Sebas­t­ian F. kam nach zwei Drit­teln, also nach zwei Jahren frei. Seit dem 25. März dieses Jahres befind­et er sich aber wieder im Gefäng­nis. Wegen Trunk­en­heit im Verkehr muss er vier Monate absitzen. Am 1.April kamen weit­ere acht Monate dazu: Das Amts­gericht Pren­zlau verurteilte Sebas­t­ian F. eben­falls wegen Trunk­en­heit im Verkehr und uner­laubten Waf­fenbe­sitzes: Er war der Polizei Mitte Novem­ber 2007 in ein­er Gruppe von mehr als 20 Recht­sex­tremen aufge­fall­en, die ein Konz­ert in der Mag­dale­nen-Kirche in Tem­plin mit laut­en „Sieg Heil“-Rufen und anderen Parolen störten. Die Polizei nahm vier Män­ner in Gewahrsam, darunter Sebas­t­ian F., bei dem die Beamten einen Schla­gring fan­den. Da er sich zu dieser Zeit zur Bewährung in Frei­heit befand, muss er die Rest­strafe für die Tat von Pot­zlow wahrschein­lich eben­falls noch absitzen. Die Staat­san­waltschaft hat bere­its den Wider­ruf der Bewährung beantragt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot