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Mord an Dieter Manzke jetzt vor Gericht

Fall Manzke” vor Gericht 

Vier junge Män­ner unter Mordverdacht

POTSDAM/DAHLEWITZ (MAZ/Frank Schau­ka) Die Inschrift auf Dieter Manzkes Grab auf dem Fried­hof in Dahle­witz deutet das
Ver­brechen nur an. “Das hat kein Men­sch ver­di­ent so zu
ster­ben”, ließen seine Töchter in den Stein
gravieren.Wie Dieter Manzke am 8. August 2001 ums
Leben kam, skizziert das Landgericht Pots­dam, das den
“Fall Manzke” an elf Tagen heute ab 13 Uhr verhandelt,
so: “Die Angeklagten sollen am Tattag einen 61 Jahre
alten Obdachlosen mit Schlä­gen und Fußtritten
mis­shan­delt haben. Ein­er der Angeklagten soll versucht
haben, dem Opfer einen Stock in den After einzuführen.
Ein ander­er Angeklagter soll dem Opfer eine glühende
Zigarette in das Gesicht gedrückt haben, während ein
weit­er­er Angeklagter mit dem Feuerzeug Barthaare
abge­sen­gt haben soll.” Anschließend schleiften die
fünf jun­gen Män­ner den regungslosen Kör­p­er aus der
Holzhütte, in der Dahle­witz einziger Obdachloser
seine let­zten Monate zuge­bracht hat­te, in ein Gebüsch
im Garten, wo der Geschun­dene verreckte. 

Vier der fünf Angeklagten aus Dahle­witz, Mahlow und
Blanken­felde hat die Pots­damer Staatsanwaltschaft
wegen Mordes angeklagt. Der jüng­ste, ein 17-Jähriger,
ste­ht nur deshalb wegen Totschlags vor Gericht, weil
er erst hinzukam, als seine Fre­unde den Obdachlosen
schon quäl­ten. Die Staat­san­waltschaft hält dem
17-Jähri­gen zugute, dass er noch nicht dabei war, als
die anderen sich zum Angriff auf “Pen­ner”
verabre­de­ten, und ihm die niederen Beweg­grün­den daher
unbekan­nt waren. 

Wed­er um Geld noch um Rache ging es den jungen
Män­nern, als sie Manzke erschlu­gen. Sie hat­ten sich,
so die Staat­san­waltschaft, “durch den Obdachlosen
gestört gefühlt”, weil sie dessen “Lebensweise
mis­sacht­en”. Sie hät­ten Manzke nicht töten wollen,
doch sei die Sit­u­a­tion eskaliert, erklärt
Behör­den­sprecherin Sigrid Komor. 

Ob es sich um eine poli­tisch motivierte Tat mit
recht­sex­tremem Hin­ter­grund han­delt, ist strit­tig. Die
Pots­damer Staat­san­waltschaft wertet die Tat als
unpoli­tis­chen Mord, auch das brandenburgische
Innen­min­is­teri­um hat für das Jahr 2001 kein
recht­sex­tremes Tötungsver­brechen veröffentlicht. 

Erstaunlich ist das deshalb, weil die neuen,
ver­fein­erten Kri­te­rien zur Erfas­sung politischer
Krim­i­nal­ität auf den “Fall Manzke” anwend­bar wären.
Nach Ein­schätzung des Bun­desin­nen­min­is­teri­ums gilt
eine Tat ins­beson­dere dann als poli­tisch motiviert,
“wenn die Umstände der Tat oder die Ein­stel­lung des
Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen
eine Per­son auf­grund ihrer poli­tis­chen Einstellung,
Nation­al­ität, Volk­szuge­hörigkeit, Rasse, Hautfarbe,
Reli­gion, Weltan­schau­ung, Herkun­ft, sexuellen
Ori­en­tierung, Behin­derung oder ihres äußeren
Erschei­n­ungs­bildes bzw. ihres gesellschaftlichen
Sta­tus richtet”. Die zwei let­zten Kri­te­rien könnten
auf den Mord an dem obdachlosen Alko­ho­lik­er Dieter
Manzke anwend­bar sein. 

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