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Mordfall Marinus: Augenzeugen angeklagt

Pren­zlau — Zwei Zeu­gen der Folterung des jun­gen Mar­i­nus Schöberl, die im Mord endete, müssen sich jet­zt wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung vor dem Amts­gericht Pren­zlau ver­ant­worten. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat für
Moni­ka S. und Burkhard V. aus Pot­zlow (Uck­er­mark) Straf­be­fehle beantragt. 

“Sie hät­ten den 17-Jähri­gen vor den Über­grif­f­en schützen und damit den Mord ver­hin­dern kön­nen”, sagte Staat­san­wältin Loli­ta Lodenkäm­per gestern. 

Moni­ka S. und Burkhard V. waren dabei, als Mar­co Sch., Mar­cel Sch. und
Sebas­t­ian F. den Jun­gen in der Woh­nung der Frau vier Stun­den lang gequält,
ihn immer wieder getreten, geschla­gen, als “Juden­schwein” beschimpft und ihm
Bier und Schnaps einge­flößt hat­ten, ehe sie ihr Opfer am Mor­gen des 12. Juli
ver­gan­genen Jahres umbracht­en. In einem Stall zwan­gen sie den Schüler, in
eine Beton­schwelle zu beißen, dann trat der 17-jährige Mar­cel Sch. auf den
Kopf von Mar­i­nus. Prozess­be­ginn für die drei Haupt­täter ist am 26. Mai vor
dem Landgericht Neuruppin.

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