Prenzlau — Zwei Zeugen der Folterung des jungen Marinus Schöberl, die im Mord endete, müssen sich jetzt wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht Prenzlau verantworten. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat für
Monika S. und Burkhard V. aus Potzlow (Uckermark) Strafbefehle beantragt.
“Sie hätten den 17-Jährigen vor den Übergriffen schützen und damit den Mord verhindern können”, sagte Staatsanwältin Lolita Lodenkämper gestern.
Monika S. und Burkhard V. waren dabei, als Marco Sch., Marcel Sch. und
Sebastian F. den Jungen in der Wohnung der Frau vier Stunden lang gequält,
ihn immer wieder getreten, geschlagen, als “Judenschwein” beschimpft und ihm
Bier und Schnaps eingeflößt hatten, ehe sie ihr Opfer am Morgen des 12. Juli
vergangenen Jahres umbrachten. In einem Stall zwangen sie den Schüler, in
eine Betonschwelle zu beißen, dann trat der 17-jährige Marcel Sch. auf den
Kopf von Marinus. Prozessbeginn für die drei Haupttäter ist am 26. Mai vor
dem Landgericht Neuruppin.