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Nach Halbe: Streit um Gräbergesetz

POTSDAM Nach dem Urteil des Oberver­wal­tungs­gerichts (OVG) Frank­furt (Oder)
vom ver­gan­genen Fre­itag zum Neon­azi-Auf­marsch in Halbe (Dahme-Spree­wald) ist
ein Stre­it über die Wirk­samkeit des bran­den­bur­gis­chen Gedenkstättengesetzes
ent­bran­nt. Die PDS-Frak­tionsvor­sitzende Dag­mar Enkel­mann hat­te gesagt, das
Regel­w­erk sei “mit heißer Nadel gestrickt” wor­den. Das Innen­min­is­teri­um wies
den Vor­wurf gestern zurück. Das Gesetz sei sehr gründlich erar­beit­et und von
Juris­ten inten­siv geprüft wor­den, sagte Min­is­teri­umssprecherin Dorothée
Stacke. “Eine Notwendigkeit, das Gesetz zu über­ar­beit­en, sehen wir überhaupt
nicht”, so Stacke. Man werde aber die Urteils­be­grün­dun­gen des
Ver­wal­tungs­gericht­es Cot­tbus und des OVG genau prüfen. 

Das OVG hat­te am Fre­itag einen Antrag der Anmelder der Neonazi-Demonstration
vom Sonnabend abgewiesen und die Aufla­gen der Polizei im Wesentlichen
bestätigt. Dem­nach durften die Recht­sex­trem­is­ten nicht zum Soldatenfriedhof
marschieren, son­dern mussten ihre Kundge­bung auf dem Bahnhofsvorplatz
abhal­ten. Die örtliche Beschränkung sei aber mit der Gegen­demon­stra­tion und
Sicher­heits­be­denken zu begrün­den, so das OVG. Das Gedenkstättenschutzgesetz
könne für den Wald­fried­hof Halbe nicht gel­tend gemacht wer­den, darüber stehe
das Grun­drecht auf Versammlungsfreiheit. 

Die PDS sieht nun drin­gen­den Klärungs­be­darf. Es müsse geprüft wer­den, ob das
Gesetz wirk­samer gestal­tet wer­den könne, und ob der Fried­hof in Halbe
aus­drück­lich mit aufgenom­men werde, sagte der innen­poli­tis­che Sprech­er der
PDS-Frak­tion, Hans-Jür­gen Schar­fen­berg. Sollte sich das Gesetz als nicht
aus­re­ichend wirk­sam darstellen, müsse man sich dazu beken­nen. “Es kann
keinen zweit­en Test­lauf geben”, sagte Schar­fen­berg. In diesem Fall sollten
Neon­azi-Aufmärsche auch kün­ftig durch zivilge­sellschaftlich­es Engagement
ver­hin­dert wer­den. Dazu müssten jedoch “alle an einem Strang ziehen”, so
Scharfenberg. 

Der Stre­it um die Teil­nahme an der Gegen­de­mo, die Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) abgelehnt hat­te, habe auch zur gerin­gen Resonanz
beige­tra­gen, sagte Schar­fen­berg. An der Ver­anstal­tung mit
Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse und Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck
(bei­de SPD) hat­ten weitaus weniger Men­schen teilgenom­men als erhofft. 

CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke bezweifelte einen Nov­el­lierungs­be­darf für das
Gesetz und kri­tisierte das OVG: “Ich hätte mir mehr Mut gewün­scht von den
Richtern und ein Urteil, das man im Land ver­ste­ht.” Petke warb für ein
“ehrlich­es Gedenken” an die Weltkrieg­sopfer am Vortag des Volk­strauertags am
12. Novem­ber, dem Datum der näch­sten geplanten Neon­azi-Demon­stra­tion in
Halbe. 

Petke bezweifelte, dass die Gegen­ver­anstal­tung am Sonnabend die richtige
Auseinan­der­set­zung mit dem Recht­sex­trem­is­mus geboten habe. Dagegen
beze­ich­nete SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske die Demo als Erfolg, weil sie
den Neon­azis keinen Raum gelassen habe. Dafür müsse man auch in Zukunft
sor­gen. Die SPD werde sich das Gräberge­setz “noch ein­mal genau anschauen”
und vor Änderun­gen “nicht zurückschrecken”.

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