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Nach “Sieg Heil”-Ruf Sturm auf die Ausländer

Am 25. April 2006 wird ab 9 Uhr am Amts­gericht Sen­ften­berg, Saal 115 der Angriff ein­er Gruppe rechter Schläger auf eine Reiseg­ruppe aus Polen verhandelt. 

Am frühen Mor­gen des 17. Sep­tem­ber 2005 saß eine Gruppe von fünf pol­nis­chen und einem deutschen Staats­bürg­er in Sen­ften­berg in einem Park im Stadtzen­trum. Plöt­zlich tauchte ein Mann auf, brüllte die Worte: „Deutsch­land ist deutsch und bleibt deutsch“. Anschließend schlug er mit ein­er Bier­flasche auf einen Tisch, woraufhin eine Gruppe zum Teil Ver­mummter hin­ter den Büschen her­vor stürmte. Bewaffnet mit ein­er Met­al­lkette und weit­eren Gegen­stän­den schlu­gen die Mask­ierten auf die über­rascht­en Urlauber ein. Die ange­grif­f­e­nen Män­ner kon­nten dank ihrer Reak­tions­fähigkeit schnell fliehen.

Später zeigten sich die Geschädigten empört über das Ver­hal­ten der Polizei. Diese war nach dem Anruf der Gruppe erschienen und hat­te die Geschädigten ins Kranken­haus ver­wiesen. Jedoch lehn­ten die Beamten einen Trans­port mit dem Streifen­wa­gen dor­thin mit der Begrün­dung ab, die Polizei sei kein Fuhrun­ternehmen. Auf dem Weg zum Kranken­haus wurde die Gruppe der Geschädigten aus einem vor­beifahren­den Wagen her­aus mit den Worten: „Ihr seid asozial“ beschimpft. 

Ein­er der Angeklagten wurde nach Ken­nt­nis­sen der Opfer­per­spek­tive im Jan­u­ar 2005 wegen der Brand­s­tiftung an einen kur­dis­chen Dön­er­stand verurteilt. Dieser Mann soll auch kurz vor dem Angriff auf die Reiseg­ruppe „Sieg Heil“ gerufen haben. Ein weit­er­er Angeklagter ist bere­its wegen § 86a StGB, Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen, in zwei Fällen verurteilt worden.

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